{"id":1093,"date":"2000-03-01T09:51:07","date_gmt":"2000-03-01T08:51:07","guid":{"rendered":"http:\/\/cvp.arth-online.ch\/?p=1093"},"modified":"2000-03-01T09:51:07","modified_gmt":"2000-03-01T08:51:07","slug":"cvp-1-x-ja-und-4-x-nein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/cvp-1-x-ja-und-4-x-nein\/","title":{"rendered":"CVP: 1 x Ja und 4 x Nein"},"content":{"rendered":"<p>Am Wochenende vom 12. M\u00e4rz 2000 kommen auf eidgen\u00f6ssischer Ebene insgesamt 5 Vorlagen zur Abstimmung. Der Justizreform ist zuzustimmen, w\u00e4hrend die 4 Initiativen (Behandlungsfrist f\u00fcr Initiativen, Frauenquoten, Fortpflanzungstechnologie, Verkehrshalbierung) zu verwerfen sind. Diese Parolen hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau anl\u00e4sslich der Orientierungsversammlung vom 24. Februar 2000 beschlossen. Die CVP m\u00f6chte der Bev\u00f6lkerung einmal mehr bei der Meinungsbildung behilflich sein.<\/p>\n<h2>Ja zur Justizreform<\/h2>\n<p><figure id=\"attachment_1088\" aria-describedby=\"caption-attachment-1088\" style=\"width: 128px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2000\/01\/aschwanden_stefan.jpg\" alt=\"\" width=\"128\" height=\"160\" class=\"size-full wp-image-1088\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1088\" class=\"wp-caption-text\">Kantonsrat Stefan Aschwanden<\/figcaption><\/figure>Nach den Ausf\u00fchrungen von <strong>Kantonsrat Stefan Aschwanden<\/strong> bringt die Justizreform eine Entlastung der h\u00f6chsten Gerichte sowie einen Ausbau und eine Vereinfachung des Rechtsschutzes. Sie garantiert mit der Rechtsweggarantie, dass jedes rechtliche Verfahren letztlich von einer unabh\u00e4ngigen gerichtlichen Instanz beurteilt werden kann. Sie schafft die Voraussetzung f\u00fcr eine Vereinheitlichung der heute kantonal verschieden ausgestalteten Zivil- und Strafprozessordnungen und erleichtert so den Zugang zu den Gerichten. Mit einer Einheitsbeschwerde soll ausserdem der Weg ans Bundesgericht vereinfacht werden. Ein zu schaffendes Bundesstrafgericht schliesslich entlastet das Bundesgericht von aufwendigen Direktprozessen (z.B. Nyffenegger-Prozess). <strong>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, der Justizreform zuzustimmen.<\/strong> <\/p>\n<h2>Nein zur Behandlungsfrist f\u00fcr Initiativen<\/h2>\n<p>Gem\u00e4ss dieser Initiative sollen innert 12 Monaten seit dem Einreichen einer Initiative die Kommissionen des Nationalrates und des St\u00e4nderates sowie der Nationalrat und der St\u00e4nderat selber die Vorlage beraten k\u00f6nnen. Es m\u00fcsste in der kurzen Frist eine Auseinandersetzung in der \u00d6ffentlichkeit, bei den Parteien und Verb\u00e4nden stattfinden k\u00f6nnen. Zudem w\u00e4ren auch eventuelle Alternativen (nicht off. Gegenvorschl\u00e4ge) zu suchen. Schliesslich h\u00e4tte der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben und eine Botschaft auszuarbeiten. Zu guter Letzt m\u00fcsste die Abstimmung vorbereitet und durchgef\u00fchrt werden. Obwohl nur gerade ca. 10 % aller Initiativen angenommen wurden, hatten die meisten eine Wirkung in direkten oder indirekten Gegenvorschl\u00e4gen, bei Entscheiden der Beh\u00f6rden oder bei der Gesetzgebung. Allerdings bedurfte es dazu einer gewissen Zeitspanne, welche regelm\u00e4ssig mehr als 12 Monate betragen hat. Bei einem Zeitrahmen von nur noch 12 Monate w\u00e4re der Zeitdruck gross und eine politische Auseinandersetzung mit der Vorlage w\u00e4re meistens gar nicht m\u00f6glich. Es k\u00e4me zwangsl\u00e4ufig zu Ablehnungen ohne genaue Pr\u00fcfung des Anliegens. Seit 1. April 1997 muss eine Initiative innert 3 Jahren und 3 Monaten dem Volk vorgelegt werden. Diese Frist ist angemessen. Die Beschleunigungsinitiative ist abzulehnen, weil dadurch der demokratische Prozess verunm\u00f6glicht und der Einfluss des Parlamentes zugunsten des Bundesrates vermindert w\u00fcrde. Die Innovationskraft der Initiativen ginge verloren. Es k\u00e4me faktisch zu einer Verminderung der Wirkung von Initiativen und der Einfluss der finanzstarken Wirtschaftskreise n\u00e4hme ungeb\u00fchrlich zu (vgl. Denner AG). <strong>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, die Volksinitiative &#8222;f\u00fcr die Beschleunigung der direkten Demokratie&#8220; zu verwerfen.<\/strong><\/p>\n<h2>Nein zu Frauenquoten<\/h2>\n<p>Die Volksinitiative \u201ef\u00fcr eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbeh\u00f6rden\u201c (Quoteninitiative) hat zum Ziel, den Anteil der Frauen in den politischen Gremien des Bundes, dem Bundesgericht und der Bundesverwaltung sowie in den Regiebetrieben des Bundes und der Hochschulen mit fixen Quoten zu regeln. Die Untervertretung der Frauen und der Handlungsbedarf zur F\u00f6rderung der Frauen in diesen Gremien ist bei den Bef\u00fcrwortern und Gegnern anerkannt. Die vorgeschlagene Regelung f\u00fchrt aber zu Diskriminierungen und ungleichen Wahlchancen einzig aufgrund des Geschlechtes. Zudem wird der freie W\u00e4hlerwille eingeschr\u00e4nkt. <strong>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Volksinitiative &#8222;f\u00fcr eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbeh\u00f6rden&#8220; zur Ablehnung.<\/strong><\/p>\n<h2>Nein zur Einschr\u00e4nkung der Fortpflanzungstechnologie<\/h2>\n<p><figure id=\"attachment_1086\" aria-describedby=\"caption-attachment-1086\" style=\"width: 128px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2000\/01\/reichmuth_josef.jpg\" alt=\"\" width=\"128\" height=\"160\" class=\"size-full wp-image-1086\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1086\" class=\"wp-caption-text\">Kantonsrat<br \/>Josef Reichmuth<\/figcaption><\/figure>Nach den Ausf\u00fchrungen von <strong>Kantonsrat Sepp Reichmuth<\/strong> sollte die \u201eInitiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie\u201c angenommen werden, weil das Abt\u00f6ten von \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen nicht zu vermeiden sei, weil die Gefahr gross sei, dass in Zukunft Menschen nach Mass geschaffen w\u00fcrden, weil Forschungen am Embryo in Zukunft kaum vermieden werden k\u00f6nnten, weil die Sp\u00e4tfolgen von sog. Retortenbabies noch unbekannt seien und weil die Unfruchtbarkeit keine Krankheit sei. Dazu ist zu entgegnen, dass bei Annahme der Initiative die heute in der Schweiz bereits praktizierte Befruchtung ausserhalb des K\u00f6rpers der Frau verboten w\u00fcrde. Die Verwendung von fremden Samenzellen w\u00e4re nicht mehr m\u00f6glich. Dem Missbrauch von menschlichen Keimzellen wurde aber mit einer neuen Verfassungsbestimmung (Art. 119 Neue Bundesverfassung) im Jahre 1992 durch Volk und St\u00e4nde ein klarer Riegel geschoben. Gest\u00fctzt darauf wird ein neues Gesetz \u00fcber die Fortpflanzungsmedizin allf\u00e4llige Missbr\u00e4uche verhindern. Die Initiative indessen will <strong>absolute Verbote<\/strong> aussprechen und die medizinische Unterst\u00fctzung zur Erf\u00fcllung eines Kinderwunsches massiv beschr\u00e4nken. Es k\u00e4me wohl oder \u00fcbel zu einem Fortpflanzungstourismus ins Ausland, weil betroffene Ehepaare die entsprechende medizinische Hilfe im Ausland suchen w\u00fcrden, zumal die Schweiz in Europa als einiger Staat ein Verbot aussprechen w\u00fcrde. <strong>Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die &#8222;Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie&#8220; zur Ablehnung.<\/strong><\/p>\n<h2>Nein zur Verkehrshalbierung<\/h2>\n<p><figure id=\"attachment_1087\" aria-describedby=\"caption-attachment-1087\" style=\"width: 128px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/cvp\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2000\/01\/attolini_karl.jpg\" alt=\"\" width=\"128\" height=\"160\" class=\"size-full wp-image-1087\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1087\" class=\"wp-caption-text\">Kantonsratskandidat<br \/>Karl Attolini<\/figcaption><\/figure>Nach den Ausf\u00fchrungen von <strong>Karl Attolini<\/strong> verlangt die Initiative f\u00fcr die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensr\u00e4umen (Verkehrshalbierungsinitiative) einer Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs innerhalb von 10 Jahren. Diese Halbierung des privaten Strassenverkehrs ist zu radikal und wirtschaftsfeindlich. Zudem ist sie auch nicht sozialvertr\u00e4glich. Die Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger w\u00fcrden gegen\u00fcber den ausl\u00e4ndischen Fahrzeuglenkern diskriminiert. Die Zusatzinvestitionen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr k\u00f6nnten im verlangten Zeitpunkt nicht erwirtschaftet und damit nicht bezahlt werden. Mit der Annahme der Initiative gingen voraussichtlich ca. 300&#8217;000 Arbeitspl\u00e4tze verloren, was 10 % der arbeitsf\u00e4higen Bev\u00f6lkerung ausmacht. Die Schweiz w\u00fcrde sich gegen\u00fcber dem \u00fcbrigen Europa einmal mehr isolieren. <strong>Die CVP empfiehlt deshalb die Ablehnung der Verkehrshalbierungsinitiative.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Wochenende vom 12. M\u00e4rz 2000 kommen auf eidgen\u00f6ssischer Ebene insgesamt 5 Vorlagen zur Abstimmung. 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