In den vergangenen Wochen kam es in der Gemeinde Arth zu einer Verschmutzung der gesamten öffentlichen Trinkwasservorsorgung. Zu lange wurde verschmutztes Wasser ins öffentliche Netz gepumpt. Zu zaghaft und zu wenig bestimmt war die Warnung an die Bevölkerung. Die für das Trinkwasser verantwortlichen Personen müssen aus dieser Vorsorgungskrise ihre Lehren ziehen. Zum einen muss ein Früherkennungssystem eingebaut werden. Zum anderen ist für den erneuten Fall der Verschmutzung eine rasche und umfassende Warnung an alle angeschlossenen Haushaltung sicherzustellen. Zu guter Letzt sind zur Prophylaxe die erforderlichen Schutzzonen (Grundwasserfassungen und Quellwasserfassungen) sofort abzuklären und auszuscheiden.
Trinkwasser ist wichtig
Bisher war die Trinkwasserqualität und die beliebige Menge des Frischwassers in der Gemeinde Arth selbstverständlich. Anfang Mai 2002 wurde das gesamte Frischwassernetz verschmutzt, sodass das Frischwasser nicht mehr Trinkwasserqualität hatte. Den Bürgerinnen und Bürgern, aber den Behörden war solches bisher nicht bekannt. Entsprechend waren die Verantwortlichen in verschiedener Hinsicht überfordert. Die Abhängigkeit der Bevölkerung vom Trinkwasser wurde massiv unterschätzt. Zum Glück ist aus diesem Ereignis kein grösserer Schaden entstanden. Allerdings sind die Verschmutzungsursachen zu klären und es sind daraus verschiedene Lehren zu ziehen.
Früherkennungssystem notwendig
Für den Fall einer erneuten Verschmutzung einer der beiden Grundwasserfassungen oder einer der Quellwasserfassungen ist es unbedingt ein verlässliches Früherkennungssystem an jeder Wasserfassung selber zu installieren. Mit einem schnellen Abschalten bzw. Abtrennen der verschmutzten Wasserfassung kann künftig der Schaden und die Gefahr der Verschmutzung des ganzen Leitungsnetzes gering gehalten werden.
Umfassende und rasche Warnung
Falls nach einer Verschmutzung auch nur eine geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung besteht, muss eine umfassende und rasche Warnung sicher gestellt werden. Alle am öffentlichen Netz angeschlossenen Haushalte müssen eine unmissverständliche Warnung erhalten. Radiodurchsagen allein genügen nicht. Es bedarf offensichtlich einer Kombination verschiedener Warnkanäle.
Schutz des Grund- und Quellwassers
Um langfristig den Schutz des Grund- und Quellwassers sicher zu stellen, müssen um die Quellen und um die Grundwasserfassungen (mitsamt Einzugsgebiet) die vom Gewässerschutzgesetz schon lange vorgesehenen Schutzzonen ausgeschieden werden. Mit diesen Zonen kann das Bewusstsein um den Schutz der Trinkwasserversorgung verbessert werden. Wasser gefährdende Bauten und Anlagen in diesem Gebiet müssen speziell gesichert werden oder dürfen gar nicht erst erstellt werden. Für die Grundwasserfassung Wegscheide ist am 3. Mai 2002 der Schutzzonenplan auf der Gemeindeverwaltung Arth aufgelegt werden (Amtsblatt Nr. 18 vom 3. Mai 2002). Das ist allerdings lediglich ein Zwischenschritt für den notwendigen, umfassenden Schutz dieser Wasserfassung.
Schlussfolgerung
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau erwartet von den Frischwasserverantwortlichen der Gemeinde Arth folgende Massnahmen: Sofortiger Einbau eines verlässlichen Früherkennungssystems bei allen öffentlichen Wasserfassungen; eine umfassende und rasche Warnung nach erfolgter Verschmutzung des Trinkwassers; rasche Ausscheidung von entsprechenden Schutzzonen um die Wasserfassungen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Mit diesen Massnahmen kann das Risiko einer erneuten Trinkwasserverseuchung minimiert werden. Schuldzuweisungen und irgendwelche öffentlichen Veranstaltungen tragen kaum etwas zur Problemlösung bei.