Am Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2020 ist auf Bundes-ebene über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches be-treffend Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Ori-entierung zu entscheiden. In der Gemeinde Arth soll für den Gemeinde-schreiber die Wahlbefugnis vom Volk an den Gemeinderat übergehen.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, hingegen die Annah-me der Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches und die Übertragung der Kompetenz für die Gemeindeschreiberwahl auf den Gemeinderat.
Nein zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“
Der Name der Volksinitiative ist verführerisch, der Inhalt hingegen nicht. Der gemeinnützige Wohnungsbau (im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus) wird bereits heute schon vom Bund mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Im Kanton Schwyz liegt die Quo-te dieses Wohnungsanteils bisher bei etwas über 1 Prozent. In der Stadt Zürich liegt die Quote bei 27 Prozent. Nun soll über die ganze Schweiz eine Quote von mindestens 10 Prozent erreicht werden, ungeachtet der konkreten Nachfrage. Unter anderem mit einem Vorkaufsrecht für ge-eignete Grundstücke. Der Kanton und die Gemeinden müssten dazu im Kanton Schwyz massiv in den Wohnungsmarkt eingreifen. Die Wohnungsleerstände für Mietwohnungen sind in der letzten Zeit grösser geworden und die Mietzinsen sind deshalb unter Druck geraten. Die Lage hat sich somit etwas entspannt. Zudem ergibt sich der Grossteil der bisherigen Kostensteigerung für die Wohnungen aus der Vergrösserung der Wohnfläche und aus dem höheren Ausbaustan-dard. Deshalb Nein zum übertriebenen, planwirtschaftlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt.
Ja zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Neu sollen auch die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass gegen Personen oder gegen Gruppen von Personen in der Öffentlichkeit wegen ihrer sexuellen Orientierung strafbar sein. Gemeint ist damit die homosexuelle und bisexuelle Orientierung. Damit wird der Schutz dieser Personen und Personengruppen verbessert. Die Menschenwürde ist ein fundamentaler Wert unserer Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Umgang der Menschen mitei-nander. Diskriminierung gefährdet das friedliche Zusammenleben und hat in einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft keinen Platz. Diskriminierung und Aufruf zu Hass hat mit Mei-nungsäusserungsfreiheit nichts zu tun. Deshalb Ja zur Ergänzung der entsprechenden Strafnorm.
Ja zur Übertragung der Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber auf den Gemeinderat
Seit der letzten Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes ist es möglich, die Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber vom Stimmvolk auf den Gemeinderat zu übertragen. Dabei ändert sich an den Wahlvoraussetzungen für das Amt des Gemeindeschreibers nichts.
Die meisten Kandidaten, welche sich für das Amt eines Gemeindesschreibers interessieren, befinden sich in einer ungekündigten Kaderposition, in welcher sie durch eine öffentliche Bewerbung faktisch unmöglich gemacht werden. Sobald sie merken, dass es eine öffentliche Volkswahl gibt, ziehen sie sich zurück, weil sie das Risiko der Nichtwahl nicht tragen wollen. Wenn sich diese Kandidaten für das Amt des Gemeindeschreibers aber nicht öffentlich, sondern direkt beim Gemeinderat bewerben können, gibt es viele qualifizierte Bewerbungen und damit eine gute Auswahl. Kommt hinzu, dass der Gemeinderat bei einer Vakanz schneller reagieren kann, wenn er die Wahl selber vornehmen kann und nicht die Volkswahl organisieren und abwarten muss. Darüber hinaus sollte der Gemeinderat, welcher letztlich mit dem Gemeindeschreiber eng zusammenarbeiten muss, sich den Gemeindeschreiber durch die direkte Wahl selber aussuchen können.
Aus all diesen Gründen ist es sachgerechter, wenn künftig der Gemeinderat den Ge-meindeschreiber selber wählt. Die Wahlbefugnis ist deshalb auf den Gemeinderat zu übertragen.