Am Abstimmungswochenende vom 23. September 2012 ist auf Bundesebene über die Jugendmusikförderung, die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ und über die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über die teilweise Neuregelung der Familienzulagen, die neue Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie über einen Restaurierungsbeitrag an das Kloster Einsiedeln zu befinden.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Jugendmusikförderung, hingegen die Ablehnung aber der beiden Initiativen „Sicheres Wohnen im Alter“ und „Schutz vor dem Passivrauchen“. Bei den kantonalen Vorlagen ist der teilweisen Neuregelung der Familienzulagen und dem Beitrag für das Kloster Einsiedeln zuzustimmen, die neue Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden hingegen ist abzulehnen.
Ja zur Jugendmusikförderung
Die Jugendmusik stellt eine sinnvolle Art der Entwicklung der Jugendlichen dar. Die meisten Gemeinden im Kanton Schwyz führen bereits Musikschulen bzw. eine entsprechende Förderung. Mit dem neuen Verfassungsartikel über die Jugendmusikförderung soll die musikalische Bildung bzw. hochwertiger Musikunterreicht gefördert werden. Es ist dabei mit der Vorgabe von Mindeststandards zu rechnen. In der Gemeinde Arth dürfte sich dabei nicht viel ändern. Ja zu dieser sinnvollen Förderung, welche vielerorts bereits grösstenteils umgesetzt ist.
Nein zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“
Der Titel ist irreführend. Mit Sicherheit beim Wohnen hat diese Initiative nichts zu tun. Viel-mehr soll mit dieser neuen Initiative ein besonderes Bevölkerungssegment bei der Besteuerung privilegiert werden, und dies zu Zeiten, wo die Steuern nicht noch weiter gesenkt können, sondern vielmehr erhöht werden sollten, weil die Gemeinwesen knapp bei Kasse sind. Wenn schon, dann müsste im Sinne der Gerechtigkeit für alle der Eigenmietwert und im Gegenzug der Abzug der Hypothekarzinsen abgeschafft werden. Nein zu dieser Partiallösung, welche Steuerausfälle verursachen wird. Diese Steuerausfälle muss wieder jemand ausgleichen. Wer denn?
Nein zur Initiative „Schutz vor Passivrauchen“
Mit der letzten Rauchervorlage (Bundegesetz zum Schutz vor Passivrauchen, in Kraft seit Mai 2010) wurde das Rauchen schon massiv eingeschränkt, und zwar am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen. Viele Restaurateure haben sich für teures Geld auf diese Vorgaben eingerichtet (Fumoirs). Nun soll die eingeschränkte Rauchermöglichkeit bereits wieder über den Haufen geworfen und damit namhafte Investitionen vernichtet werden. Es reicht. Es gibt auch hier der Vorschriften genug. Nein zur weiteren Einschränkung der Raucher. Nein zur Vernichtung von soeben getätigten Investitionen.
Ja zur Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
Der Bund hat im Jahre 2009 bereits ein Rahmengesetz mit einem Minimalstandard für die Familienzulagen erlassen. Bisher sind nur die Unselbständigen, die Landwirte und die Nicht-erwerbstätigen zwingend versichert. Der Kanton Schwyz hatte bisher für Selbständigerwer-bende eine eigene, allerdings halbbatzige Versicherungslösung. Neu sollen auch von Bundes-rechts wegen alle Selbständigerwerbenden versichert werden. Auch die Erwerbstätigen im Tieflohnbereich werden für die Familienzulagen versichert, ganz nach dem Grundsatz: ein Kind – eine Zulage. Der Bundesgesetzgeber hat die Versicherungspflicht für die Selbständigerwerbenden neu verbindlich angeordnet. Der Kanton Schwyz hat die Anschlussgesetzgebung, bzw. die Zuständigkeiten zu regeln. Der Kantonsrat bestimmt die Höhe der Zulage, wobei der Bund ein Minimum von derzeit Fr. 200.— Kinderzulage und Fr. 250.— Ausbildungszulage vorgibt. Der Kantonsrat könnte höhere Zulagen beschliessen, tut dies aber nicht. Der Kantonsrat bestimmt auch die Höhe des Beitragssatzes. Die Vorlage stellt das absolute Minimum dessen war, was der Bund vorgibt. Weniger wäre gar nicht möglich. Deshalb wohl oder übel Ja zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen.
Nein zur neuen Lastenverteilung – Nein zum Raubzug auf die Gemeindekasse
Der Kantonsrat hat mit dem sog. Massnahmenpaket bereits schon 13.0 Mio. Franken finanzielle Lasten auf die Gemeinden und Bezirke verschoben, ohne dass das Volk dazu etwas sagen konnte. Darüber hinaus kommen noch weitere 4.5 Mio. Franken, welche im Rahmen der letzten Revision des Prämienverbilligungsgesetzes im Frühjahr 2012 den Gemeinden mit der Aufbürdung der Verlustscheinskosten aufgeladen worden sind. Auch mit der Einführung der Pflegefinanzierung wurde den Gemeinden ab 2011 eine beträchtliche finanzielle Bürde von 6.5 Mio. Franken auferlegt (Gemeinde Arth: Fr. 602‘447.— im Jahr 2011). Nun sollen weite-re 20.0 Mio. den Gemeinden und Bezirken belastet werden, indem sie weniger Anteil an den Grundstückgewinnsteuern bekommen und indem sie an den öffentlichen Verkehr neu 60 % anstelle der bisherigen 50 % beitragen müssen. Für die Gemeinde Arth bedeutet das nach dem Abbau des Eigenkapitals von 6.4 Mio. Franken (Stand 31.12.2011) nichts anderes als eine Steuererhöhung von 21 %, wenn die Ertragsseite sich nicht entsprechend verbessert, was aufgrund der bisherigen Erfahrung kaum anzunehmen ist. Der Kanton delegiert somit quasi die Steuererhöhungen auf die Gemeinden und Bezirke. Zuerst gibt es einen Raubzug auf das Ei-genkapital der Gemeinden (der Kanton Schwyz hatte per Ende 2011 ein Eigenkapital von 514 Mio. Franken) und dann sind Steuererhöhungen angesagt. Dabei ist noch bemerkenswert, dass die steuerschwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, einen besonders hohen Anteil an der Defizitverschiebung übernehmen müssen. Andere, steuerkräftigere Gemeinden werden viel weniger zur Kasse gebeten. So wurde für die Gemeinde Schwyz eine Steuererhöhung von 7 % und für Küssnacht eine solche von 9 % vorausberechnet. Die Gemeinde Arth würde mit dem derzeit schon hohen Steuerfuss von 160 % künftig im Vergleich mit den umliegenden grösseren Gemeinden noch weiter in den Hintertreff geraten. Der Kanton hat bereits mehr als genug Kosten auf die Gemeinden abgewälzt. Das reicht vorerst. Vor weiteren Verschiebungen sollten die Abschlüsse des Kantons der kommenden Jahre abgewartet werden. Deshalb Nein zur weiteren Lastenverschiebung zu Lasten der Gemeinde Arth. Nein zum Raubzug auf die Gemeindekasse Arth.
Ja zum Beitrag an die Restaurierung im Kloster Einsiedeln
Das Kloster Einsiedeln ist von einmaliger internationaler kulturhistorischer Bedeutung. Von 2001-2011 hat der Kanton Schwyz sich bereits an den Restaurierungsarbeiten des Klosters Einsiedeln beteiligt. Der derzeit bestehende Restaurierungsbedarf beläuft sich auf ca. 63.5 Mio. Franken. Der Kanton Schwyz soll sich mit 8.0 Mio. Franken beteiligen. Der Bund leistet Beiträge in ungefähr gleicher Höhe, wobei die Bundesbeiträge nur dann fliessen, wenn auch der Kanton sich beteiligt. Der Rest des Investitionsbedarfes muss das Kloster Einsiedeln aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln Dritter aufbringen. Wenn das Kloster Einsiedeln als wichtigste Kulturstätte im Kanton Schwyz nicht überstützt werden soll, dann gibt es im Kanton Schwyz wohl kein einziges unterstützungswürdiges Objekt mehr. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit von 8.0 Mio. Franken für das Kloster Einsiedeln.