Nein zum Abbau der Prämienverbilligung

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2018 ist auf Bundesebene über die neue Finanzordnung 2021 des Bundes und über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Vorlagen, nämlich über den Abbau der Prämienverbilligungen und über die Transparenzinitiative zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der neuen Finanzordnung 2021 des Bundes und die Ablehnung der übrigen drei Vorlagen.

Nein zu No Billag

Mit dem Abschaffen der Radio- und Fernsehgebühren könnten die unabhängige SRG und verschiedene lokale Radios und TVs ihren Service-public-Auftrag nicht mehr erfüllen. Der Markt kann das über die Gebühren sicher gestellte Angebot nicht ersetzen. Insbesondere nicht für die sprachlichen Minderheiten und für die vielen kulturellen und sportlichen Bereiche (Volksmusik, Schwingfeste, Skirennen, etc.). Für eine funktionierende Demokratie sind unabhängiges Radio und Fernsehen eine wichtige Voraussetzung. Wenn es nur noch Radio- und Fernsehsehsender finanzkräftiger Investoren gibt, ist eine unabhängige Meinungsbildung gefährdet. Das Grosskapital würde uns dann über seine Sender (z.B. Teleblocher) mitteilen, was wir zu bestimmten politischen Fragen meinen bzw. entscheiden sollen. Das wäre wohl das Ende unserer Demokratie in der bisherigen Form. Die objektive Berichterstattung, der Zusammenhalt der sprachlichen Minderheiten der Schweiz und die vielen sportlichen und kulturellen Leistungen von Radio und Fernsehen dürfen nicht wegen einer Gebühr von Fr. 1.00 pro Tag auf Spiel gesetzt werden. Deshalb Nein zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren.

Ja zur neuen Finanzordnung 2021 des Bundes

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer machen zwei Drittel der Bundeseinnahmen aus. Die Erhebung dieser Steuern ist in der Bundesverfassung nur bis 2020 gesichert und soll nun bis 2035 verlängert werden. Dieser völlig unbestrittenen Vorlage ist zuzustimmen.

Nein zur Transparenzinitiative

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Wir müssten durch den noch zu schaffenden Gesetzestext zwangsläufig ein Bürokratiemonster schaffen. Die verlangte Offenlegung ist kaum überprüfbar und es gibt diverse Umgehungsmöglichkeiten. Die importierte Transparenzinitiative der Juso ist im Kanton Schwyz überflüssig und deshalb abzulehnen.

Kein Abbau der Prämienverbilligung

Der Kanton Schwyz hat schweizweit eines der höchsten Ressourcenpotenziale und die tiefste Steuerquote. Die juristischen Personen werden bei den Kantonssteuern mit über 3 Mio. Franken jedes Jahr subventioniert. Die vorgelegte Gesetzesänderung betreffend der Prämienverbilligung geht viel weiter als die ursprüngliche Revisionsidee. Ausgangspunkt war nämlich, dass niemand mehr Prämien über die Richtprämienvergütung erhält, als er einzahlen muss. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse grob vereinfachend maximal nur noch 90% der errechneten Richtprämien ausbezahlt werden, wodurch eine eigentliche Sparvorlage entstanden ist. Damit würden Kanton und Gemeinden beim Aufwand für die Prämienverbilligung sage und schreibe rund 30 % bzw. 5.7 Mio. Franken einsparen. Und das ausgerechnet primär bei den tiefen Einkommen, wie die folgende Tabelle zeigt. Das ist nicht vertretbar. Hier wurde “das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”. Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) ist deshalb abzulehnen.

Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern

Reineinkommen Bundessteuer in Fr. Prämienverbilligung geltendes Recht in Fr. Prämienverbilligung gemäss Sparvorlage neues Recht in Fr. Minderauszahlung gegenüber geltendem Recht in Fr.
0 11 904 10 714 1190
10 000 10 704 9 614 1090
20 000 9 504 8 525 979
30 000 8 304 7 636 668
40 000 7 104 6 746 358
50 000 5 913 5 857 56
60 000 4 943 4 968 -25

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 4.3.2018

Neue Finanzordnung 2021 (Bundesbeschluss)
JA
Abschaffung der Billag-Gebühren
NEIN

Änderung Einführungsgesetz Krankenversicherung (Prämienverbilligung)
NEIN
Offenlegung Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)
NEIN