Am Wochenende vom 18. Mai 2003 ist kantonal über die Motorfahrzeugabgaben, über das Salzlager und die Feuchtsalzeinrichtung Biberbrugg sowie über das Sozialhilfegesetz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Armee XXI, den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz, die Mieterinitiative, die Sonntagsinitiative, die Gesundheitsinitiative, die Behinderteninitiative, die Initiative Strom ohne Atom, die Moratoriumsinitiative sowie über die Lehrstelleninitiative zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.– an die Arth-Rigi-Bahn zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Finanzierungsbeitrages an die Arth-Rigi-Bahn, die Annahme des Salzlagers, die Annahme des Sozialhilfegesetzes, die Annahme von Armee XXI sowie des Bevölkerungsschutzes/Zivil-schutzes. Alle übrigen Vorlagen sind zu verwerfen.
Diese Woche wird das Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben genauer betrachtet.
Ausgangslage
Bisher sind die Motorfahrzeugabgaben (=Verkehrssteuern) in einer Verordnung geregelt. Neu soll stattdessen ein Gesetz entstehen, mit dem die Spezialfinanzierung im Strassenwesen geordnet wird. Mit der Einführung eines Gesetzes verbunden ist aber auch eine Steuererhöhung. Gleichzeitig soll die noch bestehende Strassenbauschuld von nunmehr noch ca. 44 Mio. Franken zu Lasten des kantonalen Eigenkapitals abgeschrieben werden. Bereits 1999 ist eine Steuererhöhung bei der Volksabstimmung gescheitert.
Steuererhöhungen
Mit der Einführung des neuen Gesetzes sind Steuererhöhungen von ca. 1.5 Mio. Franken verbunden. Solche neuen Steuern sind in der heutigen Zeit mehr als überflüssig.
Familienautos teurer
Mit dem neuen Gesetz werden auch die Familienautos höher besteuert, weil neu das Gesamtgewicht des Fahrzeuges in die Steuerberechnung einfliesst. Die Familie mit den bereits grossen Lasten für die Kinder hat für das Familienauto mehr Steuern zu bezahlen. Wer er sich erlaubt, mehr als zwei oder drei Kinder zu haben, und deshalb ein grösseres Auto (Van) braucht, muss auch noch mehr Steuern bezahlen. Das neue Gesetz ist demnach familienfeindlich.
Plünderung der Staatskasse
Mit der einmaligen Abschreibung der Strassenbauschuld von nunmehr noch ca. 44 Mio. Franken soll die allgemeine Staatskasse entsprechend geplündert werden. Derweil fliessen nun alljährlich die LSVA-Anteile des Kantons vollständig in die Strassenbauspezialfinanzierung, was bereits in einem Jahr ca. 8 Mio. Franken ausgemacht hat. Die LSVA-Anteile werden in anderen Kantonen teilweise auch für den öffentlichen Verkehr verwendet. Nicht so im Kanton Schwyz. Die Motorfahrzeugabgaben und die LSVA-Anteile reichen bei weitem dafür aus, die bestehende Strassenbauschuld abzutragen und die anstehenden Strassenprojekte des Kantons zu realisieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Spezialfinanzierung aufzubrechen und die allgemeine Staatskasse zu belasten. Das würde lediglich zu vorzeitigen Steuererhöhungen führen.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung des unnötigen neuen Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben.