Nein zu den geheimen Abstimmungen

Am Abstimmungswochenende vom 17. April 2005 ist auf kantonaler Ebene über die Entschädigung des Regierungsrates, die Schadenwehrübungsanlage Wintersried, die Initiative für Kinderabzüge und die Initiative für geheime Wahlen und Abstimmungen zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der zwei ersten Vorlagen und die Ablehnung der beiden Initiativen. Beim Bezirk Schwyz wird die Konzessionsübertragung an das EBS und in der Gemeinde Arth der Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz zur Annahme empfohlen.

Ja zur Entschädigung des Regierungsrates

Der Regierungsrat verdient eine zeitgerechte Entlöhnung und eine angemessene Absicherung der Altersvorsorge. Es kann und darf nicht sein, dass untergebene Mitarbeiter besser entlöhnt werden als der Regierungsrat selber. Die Vorlage ist langfristig kostenneutral und massvoll. Der neuen Verordnung über die Entschädigung des Regierungsrates ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Schadenwehrübungsanlage Wintersried

Die Feuerwehren und die Zivilschutzformationen im Kanton Schwyz müssen wirklichkeitsnah üben können. Sie sollen im Ernstfall effizient und zielgerichtet eingreifen können. Eine gute Ausbildung motiviert und vermindert die Unfallgefahr im Einsatz. Im Wintersried in Seewen soll nun eine moderne Übungsanlage im Kanton Schwyz und damit ein entsprechendes Kompetenzzentrum entstehen. Die Gemeindefeuerwehren können dort gratis üben und müssen nicht auf teuere ausserkantonale Anlagen ausweichen, wo lange Wartezeiten bestehen. Dank der kurzen Anfahrtswege kann auch am Abend geübt werden, was ausserkantonal nicht möglich ist. Die Nachbarkantone sind an der Mitbenutzung der Anlage (während der Leerzeiten) sehr interessiert und helfen damit bei der Finanzierung der Kosten. Diese Investition ist unter allen Aspekten zu befürworten.

Nein zur Initiative für Kinderabzüge = neue Steuern

Im Kanton Schwyz bestehen bereits hohe Kinderabzüge. Die Kinderzulage beträgt vorbildlich Fr. 200.—. In bescheidenen finanziellen Verhältnissen wird die Krankenkassenprämie im Rahmen der sog. Verbilligung von Bund und Kanton übernommen. In 6400 Haushalten des Kantons Schwyz bezahlen die steuerpflichtigen Personen keine Steuern, weil das Einkommen entsprechend tief ist. Mit der vorliegenden Initiative sollen sinngemäss die höheren Einkommen noch mehr besteuert werden. Die tiefsten Einkommen müssten in letzter Konsequenz eine sog. Negativsteuer noch ausbezahlt erhalten. Damit würde in das bewährte Steuersystem und in die Steuerhoheit der Gemeinden und Bezirke eingegriffen. Ein zusätzlicher Verwaltungsapparat wäre nicht zu vermeiden. Die Entlastung der Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen Verhältnissen ist auf anderem Wege zu erreichen. Die Initiative ist systemwidrig, wirkt für einen Teil der Steuerzahler als Steuererhöhung und ist administrativ nicht zu verantworten. Sie ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Initiative für geheime Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung oder an der Bezirksgemeinde im einfachen Handmehr sind einfach, übersichtlich, schnell und unmittelbar. Demokratie pur. Wenn das ganze Prozedere geheim durchgeführt werden soll, verursacht das eine unmögliche Bürokratie. Das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis könnte bei vielen Versammlungsteilnehmern innert nützlicher Frist gar nicht gewährleistet werden. Die Bürgernähe und der direkte Kontakt zwischen Bürger und Behörden würde in Frage gestellt. Bei Sachgeschäften mit Abänderungs- und Gegenanträgen käme es zu äusserst komplizierten und aufwendigen Verfahren. Die Gemeindeversammlungen würden schwerfällig und langweilig. Die direkte Demokratie würde aufs Spiel gesetzt. Mit der geheimen Abstimmung kann das alte Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene nicht wieder eingeführt werden, weil damit die vom Bundesgericht verlangte Begründungspflicht nicht gewährleistet werden kann. Die CVP hat zusammen mit einer anderen Partei eine Standesinitiative lanciert, mit welcher letztlich das Bundesrecht geändert und Einbürgerungsabstimmung an der Urne wieder eingeführt werden soll. Das ist der einzig gangbare Weg. Die vorliegende SVP-Initiative verpasst ihr Ziel bei weitem und stellt sogar die direkte Demokratie in Frage. Sie ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Konzessionsüberragung der Wasserkraftnutzung an das EBS

Der Bezirk Schwyz hat im Jahre 1947 der Spinnerei Ibach AG die Konzession für die Nutzung des Wassers der Muota bei Hinteribach zur Energieerzeugung erteilt, worauf ein kleines Elektrizitätskraftwerk erstellt wurde. Nun will die Spinnerei Ibach AG dieses Kraftwerk dem Elektritzitätswerk des Bezirks Schwyz (EBS) verkauften, weil sie die Energie selber nicht mehr benötigt. Das EBS gewährleistet die weitere sinnvolle Nutzung der Wasserkraft in Hinteribach. Der Konzessionsübertragung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz

Durch die Gemeinde Arth wird die neue Erdgasleitung von Hünenberg nach Schwyz geführt. Im Zuge der Erstellung dieser Leitung soll dem Betreiber, nämlich der Gas- und Wasserwerk Schwyz AG, die Konzession dafür erteilt werden, in der Gemeinde Arth für die Konsumenten ein Erdgasnetz zu erstellen und zu betreiben. Die Konzession ermöglicht die Versorgung der Konsumenten in der Gemeinde Arth mit Erdgas (vor allem Gasheizung). Die Energieversorgung mit Erdgas ist umweltschonend und verbessert die Standortattraktivität der Gemeinde Arth. Der Gemeinde Arth entstehen dadurch keine Kosten. Dem Konzessionsvertrag ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. April 2005

Entschädigung Regierungsrat
JA
Schadenwehrübungsanlage Wintersried
JA
Initiative Kinderabzüge
NEIN
Initiative geheime Wahlen und Abstimmungen
NEIN
Übertragung Wassernutzungskonzession an EBS
JA
Konzessionsvertrag für Erdgasnetz
JA