Am Abstimmungswochenende vom 25. September 2005 ist beim Bund über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abzustimmen. Auf kantonaler Ebene ist über die Einleitung einer Totalrevision der Kantonsverfassung, über eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes sowie über eine Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen. Sehen Sie auch das Interview mit dem Landammann des Kantons Schwyz über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Ja zur Personenfreizügigkeit
60 % der Exporte der Schweiz gehen in den EU-Raum. Die Zusammenarbeit mit der EU, d.h. die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bringt der Schweizer Wirtschaft Wachstum und Arbeitsplätze. Eine starke Wirtschaft und eine starkes Gewerbe in der Schweiz ermöglichen Steuern, mit denen die unentbehrlichen Direktzahlungen für die Landwirtschaft bezahlt werden können. Nur jene EU-Ausländer dürfen in die Schweiz kommen, welche einen Arbeitsvertrag haben oder genügend Geld vorwiesen können. Bis ins Jahr 2011 gilt zudem der Inländervorrang. Darüber hinaus müssen die Arbeits- und Lohnbedingungen dem Schweizer Niveau entsprechen. Falls die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abgelehnt werden sollte, besteht die Gefahr, dass alle bilateralen Verträge gekündigt werden. Für die EU ist die kleine Schweiz bei weitem nicht so wichtig, wie die grosse EU für die Schweiz. Wenn die bilateralen Verträge gekündigt werden sollten, wäre die Schweiz wirtschaftlich und politisch isoliert. Arbeitsplätze gingen massenhaft verloren, die Schweiz würde verarmen und würde zum Museum verkommen. Die Schweiz darf wirtschaftlich nicht zur Insel werden. Der Export ist unentbehrlich für den Wohlstand. Deshalb Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit.
Ja zur Totalrevision der Kantonsverfassung
Die heute gültige Kantonsverfassung stammt im wesentlichen aus dem Jahre 1876. Verschiedene Passagen entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen oder sind lückenhaft. Wichtige Bereiche sind kaum geregelt. Unwichtige und überholte Teile sollten entfernt werden. Die Formulierungen sind teilweise veraltet und durch die verschiedenen Teilrevisionen zusammengeflickt und dadurch kaum verständlich. Es ist höchste Zeit, die Kantonsverfassung zu aktualisieren und übersichtlich und verständlich zu gestalten. Die vorliegende Abstimmung ermächtigt nur gerade für die Anhandnahme der Totalrevision. Die Revisionsvorlage wird im Kantonsrat beraten und beschlossen. Daraufhin gibt es wieder eine Volksabstimmung.
Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes
Damit bei der Totalrevision der Kantonsverfassung auch Varianten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden können, muss das Wahl- und Abstimmungsgesetz geändert werden. Variantenabstimmungen sind sehr sinnvoll und ermöglichen ein effizientes Vorgehen bei kontroversen Fragen. Deshalb ist dieser Vorlage zuzustimmen.
Ja zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes
Im kantonalen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz soll die Zusatzverbilligung I auf die ursprüngliche Dauer von 11 zurückgesetzt werden, nachdem sie vom Bund im Jahre 1998 auf 15 Jahre und im Jahre 2004 auf 19 Jahre erhöht worden ist. Die Bundesbeiträge sind von dieser Änderung nicht betroffen. Bisher folgte das kantonale Gesetz der Unterstützungsdauer des Bundes. Das wird nun korrigiert. Da durch die massiven Hypothekarzinssenkungen der letzten Zeit die Mieter und Eigentümer massiv entlastet wurden, ist die Senkung der Beitragsdauer auf 11 Jahre gerechtfertigt und trägt zur Sanierung des kantonalen Haushaltes bei. Der Vorlage ist deshalb zuzustimmen.