Ja zur Entlastung der Gemeinden

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (= 99 %-Initiative), und über die Ehe für alle zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der 99 %-Initiative, hingegen die Annahme der Ehe für alle. Der kantonalen Vorlage ist ebenfalls zuzustimmen, weil damit die Gemeinde Arth markant finanziell entlastet werden kann.

Nein zu noch mehr Umverteilung

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» würde zu einer weiteren Umverteilung von Einkommen und Vermögen führen. Derweil gibt es in der Schweiz bereits schon erhebliche Umverteilungen von den höheren Einkommen an die unteren Einkommen, so zum Beispiel bei der AHV, wo Einkommensbeiträge auf das gesamte Einkommen zu leisten sind. Bei den Steuern haben bekanntlich die höheren Einkommen angesichts der Progression (Kantonstarif im Kanton Schwyz) im Verhältnis deutlich mehr Steuern zu bezahlen als die unteren Einkommen. Die nur im Kanton erhobene Vermögensteuer führt dazu, dass die Vermögenden, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, auch auf dem Vermögen Steuern zu bezahlen haben. Neu soll gemäss der Initiative das Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Kapitalgewinne) 1 ½ Mal so hoch besteuert werden wie Lohneinkommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei dieser Einkommensart höhere Steuern verlangt werden sollen. Auch Kapitaleinkommen wird nicht ohne Leistung erzielt. Das Kapital muss zuerst erarbeitet werden. Es käme zu neuen Ungerechtigkeiten. Zudem würde die neue Steueridee Investitionen bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Es gibt in der Schweiz betreffend der Steuern auf Kapitaleinkommen keinen Handlungsbedarf. Deshalb nein zu noch mehr Umverteilung.

Ja zur Ehe für alle

Mit einer Gesetzesänderung sollen ungeachtet des Geschlechts über 18 Jahre alte und urteilsfähige Personen neu zusammen eine Ehe eingehen können. Mit allen bisherigen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten. Die bisherige Voraussetzung, wonach das nur für einen Mann und eine Frau möglich ist, entfällt. Dadurch können auch verheiratete Frauenpaare Samenspenden beanspruchen. Alle Paare sollen die gleichen Rechte (Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.) und Pflichten haben können. Die vorgesehene Gesetzesänderung entspricht offensichtlich dem Bedürfnis der gleichgeschlechtlichen Personen/Paare. Ausgrenzung und Ungleichbehandlung ist unserer Gesellschaft unwürdig. Dieser Gleichstellung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Bei der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes geht es um die Verteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen auf kantonaler Ebene. Gemäss der Vorlage soll der Kanton Schwyz diese Kosten neu vollständig übernehmen. Das führt zu einer Entlastung der bisher mitzahlenden Gemeinden, was bei den finanziell schwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, am meisten Wirkung entfaltet und einen Beitrag für die Reduktion der grossen Steuerfussdifferenzen unter den Gemeinden leistet. Der Kanton Schwyz kann sich diese Entlastung der Gemeinden mit einem Aufwand von insgesamt 13.5 Mio. Franken bestens leisten, zumal das Eigenkapital des Kantons Schwyz derzeit bei 500 Mio. Franken liegt und da der letzte Abschluss der Staatsrechnung nicht weniger als 100 Mio. Franken besser abgeschnitten hat als budgetiert. Deshalb Ja zur Entlastung der Gemeinden. Umso mehr für die Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.9.2021

Bund

99 %-Initiative
NEIN
Ehe für alle
JA

Kanton

Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst