Am Abstimmungswochenende vom 16. Mai 2004 ist in der Gemeinde Arth über das Reglement für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt und über die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten Arth mit neuer Zweifachturnhalle und Aussenanlagen abzustimmen. Beim Bund ist über die 11. AHV-Revision, die Anhebung der Mehrwertsteuer für die AHV und IV sowie über das Steuerpaket zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Steuerpaketes. Für alle anderen Vorlagen wird die Annahme empfohlen.
Ja zum Reglement Alters- und Pflegeheim Hofmatt
Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit klarer Mehrheit die Erhaltung des Alters- und Pflegeheimes bestimmt haben, stellt das vorgelegte Reglement den ersten Schritt für die unselbständige Anstalt dar. Mit dem Reglement wird der Zweck umschrieben, es werden die Organe bestimmt und die Kompetenzen zugeteilt. Schliesslich wird die Benutzung geregelt. Dem Reglement ist zuzustimmen.
Ja zur Erweiterung der Schulanlagen Zwygarten mit Nebenanlagen
Mit er Erweiterung der Schulanlagen Zwygarten können die dringend erforderlichen Schulräume bereit gestellt werden. Zur Gewährleistung des erforderlichen Turn- und Sportunterrichtes bedarf es zudem einer Zweifachturnhalle. Für die gemeinschaftlichen Anlässe der Schule und für Anlässe der Vereine ist eine neue Aula vorgesehen. Das gesamte Projekt darf als angemessen und durchdacht betrachtet werden.
Ja zur 11. AHV-Revision
Mit der steigenden Alterserwartung und mit dem Geburtenrückgang ist die Finanzierung der AHV mit den bisherigen Mitteln nicht mehr gesichert. Mit der 11. AHV-Revision soll ein Beitrag an die Finanzierungsprobleme geleistet werden. Mit dieser Revision werden nämlich einerseits Einsparungen getätigt (Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre; Senkung der Witwenrente mit gleichzeitiger Erhöhung der Waisenrenten; Verlangsamung der Teuerungsanpassung) und andererseits Mehreinnahmen getätigt (Freibetrag bei den erwerbstätigen Rentnern wird aufgehoben). Insgesamt werden diese Massnahmen die AHV-Kasse um 925 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Dieser Beitrag ist unbedingt nötig zur Erhaltung der AHV. Deshalb Ja zur 11. AHV-Revision.
Ja zur Mehrwertsteueranhebung für die AHV und IV
Die eidgenössische Invalidenversicherung ist bereits massiv defizitär. Ende 2004 werden die Schulden bereits 6 Milliarden Franken erreichen. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf angesagt, wenn die Leistungen nicht massiv gekürzt werden sollen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die einzige realistische Finanzierungsmöglichkeit des IV-Defizites. Deshalb ist der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.80 % für die IV zuzustimmen.
Die AHV wird voraussichtlich ab dem Jahre 2009 ebenfalls in die roten Zahlen geraten. Deshalb ist dem Parlament zu gestatten, die Mehrwertsteuer bis zu maximal 1.0 % anzuheben, um die kommenden AHV-Defizite zu decken.
Gegen die entsprechenden Beschlüsse des Parlamentes kann nötigenfalls das Referendum ergriffen werden, falls etwas falsch laufen sollte.
Mangels Alternative ist der Mehrwertsteueranhebung zur Finanzierung der IV und der AHV zuzustimmen.
Nein zum Steuerpaket – Nein zur Schuldenwirtschaft!
Das sog. Steuerpaket beinhaltet durchwegs erstrebenswerte Gesetzesänderungen. Insbesondere die steuerliche Entlastung der Familien ist zu begrüssen. Auch die Änderung bei der Wohneigentumsbesteuerung ist zum grössten Teil eine gute Sache. Allerdings kann sich insbesondere der Bund die damit verbundenen Steuerausfälle schlichtweg nicht leisten. Ganz zu schweigen ist dabei von der Rückzahlung der enormen Schulden des Bundes. Selbst wenn im Jahre 2008 im positiven Fall die Konjunktur die Steuerausfälle zum grossen Teil kompensieren sollte, wären damit die Schulden noch nicht getilgt. Bevor weniger Steuereinahmen beschlossen werden können, müssen die Schulden bezahlt sein. Das Gegenteil ist nicht zu verantworten. Wir dürfen der kommenden Generation diese Schulden nicht zumuten. Dem eidgenössischen Parlament ist das Sparen und Rückzahlen der Schulden nicht zuzutrauen. Dort wird alles von der SVP und von der SP blockiert. Es bewegt sich nichts Substanzielles mehr. Deshalb kann eine Steuersenkung derzeit nicht in Frage kommen.