Am Wochenende vom 26. November 2000 ist u.a. über die Aenderungen des Zonenplanes und des Bauregelementes der Gemeinde Arth sowie über das Tourismusabgabengesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte im Zuge der Generalversammlung über diese beiden Sachvorlagen am 26. Oktober 2000 im Restaurant Engel in Oberarth eine öffentliche Orientierung durch. Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat die beiden Geschäfte einstimmig gutgeheissen. Bis zum Abstimmungswochenende vom 26. November 2000 folgen verschiedene Artikel, welche die fünf Abstimmungsvorlagen des Bundes beleuchten.
Ja zu den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes der Gemeinde Arth
Der gültige Zonenplan der Gemeinde Arth datiert vom 5. Januar 1993. Seither haben sich das Baugebiet und die Baubedürfnisse in der Gemeinde in verschiedener Hinsicht verändert. Anfang 1997 konnten Ein-, Um- und Auszonungsbegehren beim Gemeinderat gestellt werden. Im Rahmen dieser Begehren sind die nun vorliegenden 35 Zonenplanänderungen entstanden, welche teilweise zwingend mit Baureglementsanpassungen verbunden sind. Zumeist sind die betroffenen Grundeigentümer dringend auf die entsprechenden Umzonungen angewiesen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme dieser Änderungen.
Ja zum Tourismusabgabengesetz
Der Tourismus im Kanton Schwyz verfügt über ein vielfältiges Angebot. Neben einzelnen grossen Anbietern gibt es vor allem viele kleine Tourismusbetriebe. Der Besucher möchte rasch und umfassend von den touristischen Möglichkeiten informiert werden, wie dies in anderen Gebieten und Ländern längst der Fall ist. Derzeit kann man sich im Kanton Schwyz als Tourist innert nützlicher Frist keinen Überblick über die Attraktionen verschaffen. Es fehlt an einem Ansprechpartner, welcher die nötigen Informationen hat und weiter geben kann. Auf privater Basis ist es bis heute nicht gelungen, im Kanton Schwyz eine Organisation auf die Beine zu stellen, welche die Tourismusregion Kanton Schwyz nach aussen präsentiert und vermarktet. Weil dieses dringende Bedürfnis von privater Hand nicht gedeckt werden konnte, versucht nun der Kanton, die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem Tourismusabgabengesetz zu schaffen. Damit sollen alle im Tourismus Beteiligten eingebunden und gemeinsam erhobene Mittel gezielt zur Förderung der Tourismusbranche eingesetzt werden. Der Kanton hat von den Tourismusabgaben keinerlei Ertrag. Diese Abgaben werden von einer Organisation erhoben und zweckgebunden gemäss Leistungsauftrag zur Tourismusförderung eingesetzt. Es handelt sich beim Tourismusabgabengesetz um eine vorläufig letzte Hilfe zur Selbsthilfe für alle Tourismusbetriebe. Wir können und dürfen es uns im Kanton Schwyz nicht länger leisten, den volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Tourismus zu vernachlässigen. Es gibt im Kanton Schwyz viele schöne und interessante Dinge zu sehen und zu erleben. Es lohnt sich, diese Botschaft möglichst vielen Leuten mitzuteilen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Tourismusabgabengesetzes.
Generalversammlung 2000
Am 26. Oktober führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau die ordentliche Generalversammlung 2000 durch. Im umfangreichen Tätigkeitsbericht des Präsidenten konnte auf ein intensives Wahljahr zurück geblickt werden. Aus dem Parteivorstand scheidet Stefan Matter aus, weil er die Gemeinde Arth und den Kanton Schwyz verlässt. Ein Ersatz ist nicht notwendig, weil René Dietiker vom Australienaufenthalt nach Goldau zurückkehrt und wieder im Vorstand mitarbeiten wird. Die Amtsträger haben alsdann Rechenschaft abgelegt über ihre vielfältigen Tätigkeiten des vergangenen Jahres.