Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2005 ist beim Bund über die Abkommen zu Schengen/Dublin sowie über das Partnerschaftsgesetz abzustimmen. Auf kantonaler Ebene ist über das Gesetz über den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz sowie über das Kulturförderungsgesetz zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über die Verträge zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton betreffend der Dreifachturnhalle und den Aussensportanlagen bei der kantonalen Berufschule sowie über die Umnutzung eines Zivilschutzraumes in einen Kulturgüterschutzraum und ein Gemeindearchiv zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.
Ja zu Schengen/Dublin
Das Schengener Abkommen gewährt der Schweiz den Zugang zum Schengener Informationssystem. Das erleichtert der Polizei in der Schweiz die Suche nach Terroristen, Kriminellen und gestohlenen Sachen. Das Dubliner Abkommen verhindert, dass Asylsuchende, die in der EU abgewiesen wurden, in der Schweiz erneut ein Asylverfahren durchlaufen können. Das Dubliner Abkommen hält die falschen Asylanten in 27 umliegenden Staaten davon ab, in die Schweiz zu kommen. Das spart der Schweiz viel Geld und Aufwand. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen benötigen die Touristen in Europa für die Schweiz kein separates Visum mehr. Dadurch verbringen mehr Touristen ihre Ferien in die Schweiz und bringen damit Wohlstand. Deshalb Ja zu den Abkommen von Schengen und Dublin!
Ja zum Partnerschaftsgesetz
Dieses Gesetz ermöglicht die rechtliche Absicherung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dadurch werden der Staat und die Gesellschaft entlastet. Eine Konkurrenz zur Ehe ist nicht möglich. Deshalb Ja zum Partnerschaftsgesetz!
Ja zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz
Mit dem neuen Gesetz werden die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes auf kantonaler Ebene effizient und wirkungsvoll neu geregelt. Es geht um die Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes, welches vom Volk bereits angenommen worden ist. Die Zivilschutzbestände werden verjüngt, fachlich verbessert und verkleinert. Der Mitteleinsatz der Gemeinden wird dadurch wesentlich verringert. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Kulturförderungsgesetz
Im Kanton Schwyz gibt es noch kein Kulturförderungsgesetz, obwohl die Kulturförderung eine kantonale Aufgabe ist. Das Kulturengagement soll längerfristig mit einer gesetzlichen Grundlage geregelt werden, da der bisherige Mittelzufluss aus dem Lotteriefonds nicht gesichert ist. Alle Kulturarten, insbesondere auch das Brauchtum, können damit unterstützt werden. Träger der Kultur werden nach wie vor engagierte und kreative Leute und Vereine sein. Kanton, Bezirke und Gemeinden werden weiterhin lediglich subsidiär unterstützen, fördern, vermitteln und koordinieren. Das Kulturförderungsgesetz ist einfach, selten kurz und bündig. Diesem Gesetz ist deshalb zuzustimmen.
Ja zu den Verträgen Dreifachturnhalle/Aussensportanlagen
Die Verträge zwischen der Gemeinde Arth und dem Kanton Schwyz regeln die künftige Nutzung der bisherigen Dreifachturnhalle und der neuen Aussensportanlagen beim Gewerbeschulhaus in Goldau. Die Nutzung der Turnhalle für die Schule wird reduziert, während dafür eine Nutzung der neuen Aussensportanlagen für die Schule möglich wird. Die Schulsportstunden können aber trotzdem sichergestellt werden. Viele Sportvereine können profitieren, weil sie die neuen Aussensportanlagen benützen dürfen. Der Nutzungsabtausch ist für die Gemeinde Arth kostenneutral. Aus diesen Gründen ist den Nutzungsverträgen zuzustimmen.
Ja zum Kulturgüterschutzraum und zum Gemeindearchiv
Das Gemeindearchiv, welches sich derzeit im Rathaus befindet, ist viel zu klein und genügt sicherheitstechnisch bei weitem nicht. Kulturgüterschutz ist eine ortsgebundene Sache des Zivilschutzes. Die Schaffung eines gemeindeeigenen Kulturgüterschutzraumes ist dringend nötig, weil die Kulturgüter der Gemeinde bisher lediglich provisorisch im Sammelschutzraum des Pfarreizentrums Eichmatt gelagert wurden, welcher allerdings eigentlich dem Personenschutz zu dienen hat. Die sanierungsbedürftige Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten soll in einen längst notwendigen Kulturgüterschutzraum umgewandelt werden. Zudem soll dort auch das Gemeindearchiv untergebracht werden. Für den Personengeschutz gibt es auch ohne diesen Raum genügend Plätze. Deshalb ist dieser Vorlage zuzustimmen.