Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2018 ist auf Bundesebene über die Vollgeld-Initiative und über das neue Geldspielgesetz zu entscheiden. Beim Kanton ist über den Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg zu befinden. In der Gemeinde Arth ist über den Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnutzung des ehemaligen Alters- und Pflegeheim Hofmatt, über das Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung und über das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde Arth abzustimmen. Auch ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Gemeindevorlagen und der kantonalen Vorlage, während beim Bund die Vollgeld-Initiative zur Ablehnung, das neue Geldspielgesetz aber zur Annahme empfohlen wird. Bei der Gemeindeschreiberwahl unterstützt die CVP die Wahl von Roger Andermatt.

Nein zur Vollgeld-Initiative

Mit der sog. Vollgeld-Initiative soll in der Schweiz ein Vollgeldsystem eingeführt werden. Entstanden ist diese Idee vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise 2008. Diese einzigartige Einschränkung der bisherigen Währungsordnung wäre für die Schweizer Wirtschaft schädlich und riskant. Das Vollgeldsystem kann die von den Initianten angestrebte Finanzstabilität nicht garantieren. Vielmehr würde es in der Schweiz den wichtigen Finanzsektor schwächen, und das insbesondere auch zum Schaden der Bankkunden. Um die Finanzstabilität zu stärken, wurden bei den Banken bereits erhöhte Anforderungen bei der Liquidität und beim Eigenkapital durchgesetzt. Zudem wurde ein Einlagenschutz bis zu Fr. 100‘000.00 pro Kunde und Bank eingeführt. Es gibt keinen Grund, hohe Risiken und volkswirtschaftlichen Schaden in Kauf zu nehmen. Deshalb Nein zur Vollgeld-Initiative.

Ja zum neuen Geldspielgesetz

Mit dem neuen Geldspielgesetz soll dem Geldspiel wie bisher Schranken gesetzt und sichergestellt werden, dass weiterhin Abgaben in die AHV/IV und zugunsten Kultur und Sport fliessen. Damit die Schranken durchgesetzt werden können, braucht es Konzessionen und Bewilligungen. Neu soll auch per Internet gespielt werden dürfen. Dafür kommen auch ausländische Anbieter ohne Bewilligung bzw. ohne Einhaltung der Schweizerischen Schranken und ohne die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport in Frage. Deshalb sind bei fehlender Bewilligung zur Durchsetzung der Schweizer Schranken und Abgaben Internetsperren gegen ausländische Internetanbieter vorgesehen. Dieser Eingriff ist hinzunehmen, damit die Abgaben überhaupt geleistet werden. Die Darstellung der Gegner, die Vorlage sei abzulehnen und ein besseres Gesetz sei anzustreben, ist überaus leichtsinnig, bzw. mit gar nichts garantiert. Es besteht das hohe Risiko, dass alles beim Alten bleibt und die ausländischen Internetglücksspielanbieter je länger je mehr das Glückspiel in der Schweiz völlig abgabefrei an sich ziehen bzw. voll abkassieren können. Die inländischen Glücksspielanbieter bleiben auf der Strecke und verlieren ihre Kunden. Die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport würden zunehmen fehlen. Deshalb Ja zum neuen Geldspielgesetz.

Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg

Am 10. Juni 2018 ist auch über die Ausgabenbewilligung für den Kauf der Liegenschaft „Biberhof“ in Biberbrugg zu entscheiden. Der Kanton Schwyz will diese Liegenschaft mit einer Fläche von 11‘543 m2 und mit einem bestehenden, baulich intakten Wohn- und Gewerbehaus für 5.35 Mio. Franken kaufen. Bisher bezahlt der Kanton Schwyz als Mieter dieser Liegenschaft jährlich Fr. 252‘000.00 Mietzins. Bei einem Kauf können mit Fr. 100‘000.00 die Kreditkosten, der laufende Unterhalt und die Nebenkosten bezahlt werden. Der Rest kann für den grossen Unterhalt bzw. für Abschreibungen reserviert werden. Der Kauf rentiert somit sofort. Auch besteht für die gesamte Liegenschaftsfläche ein bewilligter Gestaltungsplan mit einer Wohnüberbauung. Der Kauf stellt deshalb in unmittelbarer Nähe zum kantonseigenen Sicherheitsstützpunkt ein weitsichtiges und finanziell interessantes Geschäft dar. Zum Vorwurf der Gegner betreffend angeblich unnötigen Asylstrukturen bringt es Landammann Othmar Reichmuth auf den Punkt: „Wir haben einen Bundesauftrag zu erfüllen. Das können wir dumm oder intelligent machen“. Die intelligente Variante ist der Kauf und nicht die Miete. Deshalb Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof am 10. Juni 2018.

Ja zum Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnut-zung des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Hofmatt in Arth

Nach dem Umzug der Alterspflege aus dem Haus Hofmatt in Arth in das Alters- und Pflegeheim Chriesigarten ist das denkmalgeschützte Haus Hofmatt einer neuen Nutzung zuzuführen. Neu sollen in diesem Haus im EG die im Schulkreis Arth angebotene Mittagsbetreuung und ein zusätzlicher Kindergarten untergebracht werden. In den Obergeschossen 1-3 sind 18 Alterswohnungen geplant, was an dieser zentralen Lage einem klaren Bedürfnis entspricht. Die Nähe zum Alterszentrum Chriesigarten macht es möglich, bestimmte Dienstleistungen in der eigenen Alterswohnung zu beziehen und von Infrastruktureinrichtungen des Alterszentrums zu profitieren. Im Dachgeschoss sind sodann Lagerräume für Vereine geplant. Diesem gelungenen Projekt als eigentliches Generationenhaus und damit dem Verpflichtungskredit von Fr. 9.245 Mio. Franken ist zuzustimmen. Dies umso mehr, als die Mieterträge der Alterswohnungen die jährlichen Abschreibungen und die Unterhaltskosten des Hauses Hofmatt decken.

Ja zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Arth

Die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth entspricht seit Jahren einem echten Bedürfnis und stellt bei einer Gemeinde in der Grösse der Gemeinde Arth einen wichtigen Standortvorteil dar. Das Angebot für familienergänzende Kinderbetreuung dient berufstätigen Eltern und der Wirtschaft. Gut ausgebildete junge Leute machen die Wahl des Wohnortes immer mehr vom Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen abhängig.

Seit 2006 bietet der Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau mit der Kinderkrippe Wirbelwind die Tagesbetreuung von Kindern im Alter von drei Monaten bis zum Kindergartenalter an. Bisher hat die Gemeinde Arth für den Betrieb der Kinderkrippe Wirbelwind einen jährlichen Pauschalbetrag bezahlt. Neu sollen Eltern bis zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 64‘000.00 je nach Einkommenshöhe von der Gemeinde abgestufte sogenannte Betreuungsgutscheine bzw. entsprechende Geldbeträge erhalten, womit sie dann mit ihrem eigenen Anteil die Betreuungskosten einer in der Gemeinde Arth ansässigen Kinderbetreuungseinrichtung bezahlen können. Damit werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen gleich gehalten. Die Kinderbetreuungsplätze (Krippe oder Tagesmutter) müssen bewilligt worden sein. Dazu sind strenge Vorschriften für die Räumlichkeiten und das Betreuungspersonal einzuhalten. Die Qualität der Betreuung ist somit gesichert. Die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinde ist überaus sinnvoll. Dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum neuen Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Arth

Die sogenannten Kurtaxen dienen allein der Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass diese Gäste für die Übernachtungen einen kleinen Beitrag als Kurtaxe bezahlen müssen. Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1972, hat mittlerweile Lücken bekommen und muss bis Ende 2018 an das neue Kurtaxengesetz des Kantons Schwyz angepasst werden. Allein die Teuerung von 1972 bis 2017 macht 159 % aus, weshalb eine Anpassung der Tarife angezeigt ist. Dem neuen Kurtaxen-Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Roger Andermatt als neuer Gemeindeschreiber

Mit dem Rücktritt des langjährigen und verdienten Gemeindeschreibers Franz Huser ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen. Mit Roger Andermatt, Rothenthurm, kann diese überaus wichtige Funktion der Gemeindeverwaltung Arth ausgezeichnet neu besetzt werden. Als bisheriger Gemeindeschreiber von Rothenthurm konnte er die nötigen Erfahrungen sammeln und kennt deshalb alle wichtigen Verwaltungsbereiche aus eigener Erfahrung, um in der doch deutlich grösseren Gemeinde Arth mit Erfolg als eigentlicher Verwaltungsleiter tätig zu werden. Führungserfahrung bringt er mit aus seiner früheren Tätigkeit in der Automobilbranche. Die CVP empfiehlt die Wahl von Roger Andermatt als Gemeindeschreiber der Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.6.2018

Vollgeld-Initiative
NEIN
Neues Geldspielgesetz
JA

Ausgabenbewilligung zum Kauf der Liegenschaft Biberhof, Biberbrugg
JA

Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umnutzung Hofmatt, Arth
JA
Reglement familienergänzende Kinderbetreuung Gemeinde Arth
JA
Neues Kurtaxen-Reglement Gemeinde Arth
JA

Gemeindeschreiberwahl
Roger Andermatt

CVP Gemeinde Arth
Pressedienst