Ja zum Alters- und Pflegeheim Hofmatt

Am Wochenende vom 9. Februar 2002 ist auf Bundesebene über die Volksrechte und die kantonalen Spitalbeiträge zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über die Initiative zum Altersheim Hofmatt, die Zonenplanänderung im Schutt sowie über verschiedene Einbürgerungsgesuche zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Zustimmung.

Ja zur Initiative Altersheim Hofmatt

Die Zukunft des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ist für die Gemeinde Arth eine sehr wichtige Frage, weshalb die CVP diesbezüglich eine Urabstimmung (schriftliche Stellungnahme aller Mitglieder) durchgeführt hat. Der Grossteil der CVP-Mitglieder hat sich an der Urabstimmung beteiligt und sich mit einem Anteil von 62 % für den Erhalt des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth ausgesprochen. Dabei standen die finanziellen Ueberlegungen zur Heimfrage nicht im Vordergrund. Vielmehr ist man gewillt, auch mit einem (wenn auch unklaren) Kostenrisiko das Alters- und Pflegeheim Hofmatt zu erhalten bzw. weiter zu führen. Die Befürworter der Alters- und Pflegeheimes Hofmatt betrachten die Versorgung der Gemeinde mit Pflegeplätzen durch Kooperationsverträge beim privaten Heim in Oberarth und bei der Stiftung Mythenpark in Goldau als zu wenig sicher. Sie bevorzugen ein gemeindeeigenes Haus. Sehen Sie betreffend der Zustimmung zum Altersheim Hofmatt im Detail in der vorletzten Rigipost oder unter www.arth-online.ch/cvp.

Ja zur Zonenplanänderung Schutt

Im Gebiet Schutt ist der Kanton Schwyz Eigentümer einer grösseren Fläche Land in der Nähe des Gewerbeschulhauses. Dort will der Kanton eine pädagogische Hochschule erstellen, weil dafür die Verkehrslage in Goldau optimal ist. Derzeit befindet sich das fragliche Gebiet in die Gewerbe- und Wohnzone, weshalb sich ein Umzonung aufrängt. Es soll nun eine Umzonung in die offene Bauzone vorgenommen werden, wo erst im Rahmen des Gestaltungsplanverfahren die konkrete Nutzung festgelegt werden kann. Dabei muss dann aber auch noch geklärt werden, ob dieser Gestaltungsplan betreffend den Nachbarzonen verträglich und passend ist. Zudem ist die Vereinbarkeit mit der Erschliessungsplanung zu prüfen (vgl. § 17 der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz). Mit diesem Ablauf wird die Zwecksetzung vom Einzonungsverfahren in die Gestaltungsplanphase verschoben, um möglichst lange flexibel zu bleiben. Die Rechte der Anstösser werden aber dadurch nicht gemindert. Die Umzonung stellt eine entscheidende Voraussetzung für die Erstellung der pädagogischen Hochschule dar. Es spricht nichts gegen diese Umzonung und die entsprechende Baureglementsänderung, dies umso weniger als sie für die Gemeinde Arth eine grosse wirtschaftliche Bedeutung hat.

Ja zu den Volksrechten

Mit dem Bundesbeschluss über die Volksrechte werden die bisherigen Möglichkeiten, von einem Volksrecht (Initiative, Referendum) Gebrauch zu machen, verbessert bzw. vergrössert. Es spricht nichts dagegen, diese wenn auch nicht weitreichende Vorlage anzunehmen, zumal sie lediglich eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes darstellt.

Ja zu den kantonalen Beiträgen an Spitalbehandlungen

Die Kantone haben gemäss KVG und eidgenössischem Versicherungsgericht auch Beiträge an die Spitäler zu bezahlen, wenn ein privat oder halbprivat Versicherter dort behandelt wird. Diese Kosten machen insgesamt pro Jahr ca. 700 Mio. Franken aus. Die Einführung dieser Zahlungen soll nun gemäss einem Vorschlag des Parlamentes stufenweise ab 2002 erfolgen, dies mit Rücksicht auf die nicht darauf ausgerichtete Finanzplanung vieler Kantone. Alle Krankenversicherungen mit einer Ausnahme haben diesem Kompromiss zugestimmt, damit es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommen muss. Die Vorlage ist somit sinnvoll und ausgewogen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme aller Vorlagen des Bundes und der Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9.2.2003

Initiative Alters- und Pflegeheim Hofmatt
JA
Zonenplanänderung Schutt
JA
Einbürgerungen
JA

Volksrechte
JA
Kantonale Beiträge an Spitalbehandlungen
JA