Ja zum gerechten und transparenten Majorzwahlverfahren

Am 12. März 2023 ist auf kantonaler Ebene über die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (neues Majorzverfahren) zu befinden.

Beim Bezirk Schwyz ist über die Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage sowie über die Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es die Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken, um die Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth, um die Genehmigung der Reglemente für die Gemeindewerke Arth, nämlich um die Anpassung des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung, um die Statutenrevision des ZKRI, und um die Genehmigung des überarbeiteten Parkierungsreglements der Gemeinde Arth.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022

Mit der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes werden künftig beim Majorzwahlverfahren (Gemeinderat, Bezirksrat, Regierungsrat, Ständerat) die undurchsichtigen „Parteipäckli“ verhindert. Es sollen nur noch einfache, transparente und gerechte Kopfwahlen möglich sein. Dabei wird es noch eine einzige offizielle Liste mit dem Namen aller gemeldeten Kandidaten geben. Für die Wahl muss die entsprechende Person auf der offiziellen Liste angekreuzt werden. Die Reihenfolge der Namen der Kandidierenden wird ausgelost, wobei die bisherigen zuerst aufgeführt werden. Damit werden künftig keine „Listenpäckli“, d.h. keine gemeinsamen Listen von mehreren Parteien und keine gegenseitig gedeckten Listen mit den Personen anderer Parteien mehr möglich sein. So kann verhindert werden, dass bei künftigen Majorzwahlen gewisse Parteien mit gemeinsamen oder gegenseitig gedeckten Listen die Wahlen faktisch dominieren können. Die Majorzwahlen sollen effektiv Kopfwahlen und nicht Parteiwahlen sein. Deshalb Ja zur Änderung des Wahl- Abstimmungsgesetzes vom 28. September 2022.

Ja zur Ausgabenbewilligung für eine Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage

Das vom Bezirk Schwyz seit 1996 betriebene Krematorium in Seewen ist an die Kapazitätsgrenzen gestossen. Es braucht eine zweite Rauchgasreinigungsanlage. Das Krematorium erfüllt ein steigendes, öffentliches Bedürfnis und wird im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich mit Gebühren finanziert. Die Bezirkskasse wird somit nicht belastet. Der Erweiterung des Krematoriums mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Abtretung der Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken

Die Gemeinde Ingenbohl braucht den auf Ingenbohler Boden liegenden Teil der Seewernstrasse als Basis- und Groberschliessung für die Überbauung Brunnen Nord. Dieses Strassenbedürfnis der Gemeinde Ingenbohl ist mit der Abtretung des entsprechenden Bezirksstrassenstücks zu erfüllen. Dazu sind die dafür erforderlichen Sanierungskosten von 5.2 Mio. Franken zu bezahlen, weil dieser Strassenabschnitt in einem schlechten Zustand und deshalb instand zu stellen ist. Denn gemäss der Strassengesetzgebung im Kanton Schwyz hat das abtretende Gemeinwesen die Verpflichtung, die Strasse in einem funktionsfähigen Zustand zu übergeben. Für die Gemeinde Ingenbohl wird dadurch die Erschliessung von Brunnen Nord einfacher. Der Bezirk Schwyz wird künftig vom Unterhalt des fraglichen Strassenstückes entlastet, weshalb sich diese Abtretung finanziell lohnt. Es entsteht eine Win-Win-Situation. Das Abstimmungsergebnis hat keinen Einfluss auf die in der Gemeinde Ingenbohl bereits per Abstimmung festgelegte Erschliessungsvariante mit Hochkreisel. Deshalb ja zur Abtretung der Seewernstrasse an die Gemeinde Ingenbohl mit dem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken.

Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken

Der Rathausplatz in Arth ist wirklich in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Das nach wie vor multifunktionale Nutzungskonzept dieses Platzes ist angemessen und überzeugend. Es ist höchste Zeit, dass der ortsbildmässig geschützte Rathausplatz saniert und damit aufgewertet und verschönert wird. Deshalb Ja zur Neugestaltung des Rathausplatzes Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken.

Ja zur Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth

Für den Dorfkern von Arth ist unter Einbezug aller Interessen ein neuer Kernzonenplan mit zwei Bautypen (A und B) ausgearbeitet worden, um dem Schutzbedürfnis des Dorfkerns und dem Entwicklungsbedürfnis hinreichend Rechnung zu tragen. Die Kernzone 1 Arth bezweckt den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns Arth mit seinen ortsbildprägenden Strukturen und Bauten. Die Kernzone 2 Arth bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns von Arth. Die entsprechenden Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sind sinnvoll und deshalb zu genehmigen.

Ja zur Genehmigung der Reglementsanpassungen für die Gemeindewerke Arth, nämlich des Organisationsreglements und des Reglements betreffend die Wasserversorgung

Die neuen Rechnungslegungsregeln gemäss HRM2 werden den Bedürfnissen der gemeindeeigenen Infrastrukturbetriebe (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) nicht gerecht. Es sollen Abweichungen möglich sein, welche aber die Transparenz für den Bürger nicht schmälern dürfen. Beim Organisationsreglement der Gemeindewerke soll die entsprechende Abweichungskompetenz festgehalten werden. Auch soll dort neu für die Anstellung und Entlassung des Personals auf die am 15. Mai 2022 angenommene Personal- und Besoldungsverordnung verwiesen werden. Schliesslich ist beim Reglement betreffend die Wasserversorgung die maximale Bandbreite der Grundgebühr angemessen zu erhöhen. Diesen sinnvollen Reglementsanpassungen ist zuzustimmen.

Ja zur Statutenrevision des ZKRI

Der Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI) ist eine selbständige juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Er ist u.a. auch im Auftrag der Gemeinde Arth im Bereich der Abfallentsorgung tätig. Die bisher gültigen Statuten stammen aus dem Jahre 1989. Seither sind die Dienstleistungen des ZKRI erweitert worden, welche mit Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden geregelt werden mussten, weil sie in den Statuten nicht vorgesehen waren. Nun sollen die Statuten an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Zudem soll neu ein Initiativrecht und ein Referendumsrecht auch für den ZKRI eingeführt werden. Dieser sinnvollen Statutenrevision ist zuzustimmen.

Ja zur Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth

Die bisherigen Parkierungsreglemente der Gemeinde Arth genügen den formellen Vorschriften nicht. Es braucht dazu ein Gesetz im formellen Sinn, d.h. ein vom Gemeindebürger genehmigtes Reglement. Da die bisherigen Gebühren für Dauerparkkarten vom Preisüberwacher als zu hoch taxiert wurden, werden diese entsprechend reduziert. Das vorgelegte Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth ist angemessen und sinnvoll. Deshalb ist das neue Parkierungsreglement zu genehmigen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 12.3.2023

Kanton Schwyz

Änderung Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 28. September 2022
JA

Bezirk Schwyz

Ausgabenbewilligung Erweiterung des Krematoriums in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanalage
JA
Abtretung Seewernstrasse auf dem Gemeindegebiet Ingenbohl an die Gemeinde Ingenbohl mit einem Sanierungsbeitrag von 5.2 Mio. Franken
JA

Gemeinde Arth

Neugestaltung Rathausplatz Arth mit einer Ausgabenbewilligung von 1.9 Mio. Franken
JA
Genehmigung der Kernzonenplanung Dorfkern Arth
JA
Genehmigung des Organisationsreglements und das Reglementbetreffend die Wasserversorgung
JA
Statutenrevision des ZKRI
JA
Genehmigung des Parkierungsreglements der Gemeinde Arth
JA

Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative

Am 25. September 2022 ist auf Bundesebene über die Massentierhaltungsinitiative, über die Zusatzfinanzierung der AHV, über die Änderung des AHV-Gesetzes und über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes abzustimmen. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative und die Annahme der drei übrigen Vorlagen.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Deshalb nein zur schädlichen und bevormundenden Massentierhaltungsinitiative.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen, 45 % von den Männern bezogen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, die Männer deren 66 %. Beide Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Deshalb Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes.

Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden kann. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden mindestens gleich viel Steuermehreinnahmen erwartet. Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 25.9.2022

Massentierhaltungsinitiative
NEIN
Zusatzfinanzierung AHV mit Erhöhung Mehrwertsteuer
JA
Änderung AHV-Gesetz
JA
Änderung Verrechnungssteuergesetz
JA

Ruedi Beeler und Vreni Steffen mit Liste 1

Weil Sachkompetenz und Erfahrung im Gemeinderat enorm wichtig sind.

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 15. Mai 2022 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren.

als Gemeindepräsident (bisher)

Ruedi Beeler

4. September 1963
Landwirt
Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, vier Kinder

Ruedi Beeler will

  • Die Gemeinde als attraktiven Wohn- und Arbeitsort gezielt voranbringen.
  • Der Entwicklung des Bahnhof Südgebietes zum Durchbruch verhelfen, um nachfolgend die angestrebten Arbeitsplätze schaffen zu können.
  • Das vorhandene Kulturland schonen mit einer mas-svollen Siedlungsentwicklung nach innen.
  • Ein offenes Ohr zu den Bürgern pflegen und diese möglichst einbeziehen.
als Gemeinderätin (bisher)

Vreni Steffen

31. Juli 1962
Sachbearbeiterin
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, drei Kinder

Vreni Steffen will

  • Zukunftsgerichtete Strukturen schaffen zur Vereinbarung von Familie und Beruf auch in unserer Gemeinde.
  • Unserem Bildungsangebot Sorge tragen, bei welchem für alle Schülerinnen und Schüler Förderung und Chancengleichheit im Mittelpunkt stehen.
als Rechnungsprüfer (bisher)

Werner Hardegger

30. Mai 1962
Kaufmännischer Angestellter
Berstrasse 16 f, Goldau
ledig

als Rechnungsprüfer (bisher)

Fabian Elmiger

26. September 1983
Portfolio Manager Rückversicherung
Georgsmatt 5a, Arth
verheiratet, drei Kinder

als Vermittler-Stellvertreter (bisher)

Jürg Kraft

18. Februar 1957
Organisationsberater, Mediator und Coach
Hünenbergweg 26, Arth
verheiratet, drei Kinder

 

Diese Kandidaten verfügen über einen hervorragenden Leistungsausweis. Sie kennen die Verhältnisse in der Gemeinde Arth. Ihre Sachkompetenz und ihr ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth.

Wählen Sie diese engagierten Persönlichkeiten mit Format mit dem Wahlvorschlag Liste 1!

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau setzt sich dafür ein, dass alle massgeblichen politischen Kräfte der Gemeinde Arth im Gemeinderat vertreten sind.

Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressdienst

Ja zur Verwaltungsreform 2022 / Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Am Abstimmungswochenende vom 15. Mai 2022 ist auf Bundesebene über die Änderung des Filmgesetzes, über Änderung des Transplantationsgesetzes und über Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, und über die Verwaltungsreform 2022 – d.h. über die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung abzustimmen.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Bundesvorlagen und der beiden Vorlagen der Gemeinde Arth.

Ja zur Änderung des Filmgesetzes

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dazu sollen nun auch die global tätigen Streamingdienste verpflichtet werden, da diese in der Schweiz gut verdienen, indem sie im Vergleich zum Ausland sehr hohe Gebühren verlangen. Zudem muss das Angebot dieser Streamingdienste zu 30 % aus Filmen oder Serien bestehen, welche in Europa produziert werden. Die Anliegen für die Änderung des Filmgesetzes sind moderat und angemessen. Frankreich und Italien verlangen eine Abgabe von 26 % bzw. 20 % des Umsatzes. Die einheimische Filmproduktion kann damit namhaft unterstützt werden. Deshalb Ja zur Änderung des Filmgesetzes.

Ja zu Änderung des Transplantationsgesetzes

Mit Organspenden kann bei Menschen, die auf neue Organe angewiesen sind, die Lebensqualität verbessert oder gar das Überleben gesichert werden. In der Schweiz kann der Bedarf nach Spenderorganen bisher bei weitem nicht abgedeckt werden. Bisher dürfen in der Schweiz Organe für andere Personen entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Allerdings wird bereits heute bei den Angehörigen nachgefragt, ob Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Spenderausweis vorliegt und die verstorbene Person für eine Spende in Frage kommt. Neu sollen Organe entnommen werden können, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Dazu wird neu ein nationales Register geschaffen, wo jeder die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende vermerken kann. Wenn jemand dort seinen Willen nicht kundgetan hat, können wie bisher die Angehörigen die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Deshalb Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die Schweiz gehört derzeit zum sog. Schengen-Sicherheitsverbund. Sie ist vollständig umgeben von Schengen-Staaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über 10 Jahren mit der Frontex zusammen und finanziert diese auch teilweise. Die Frontex soll nun im Rahmen einer Reform für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ausgebaut werden, weshalb sich die Schweiz personell und finanziell stärker beteiligen muss. Gegen allfällige Grundrechtsverstösse der Frontex-Mitarbeiter wird neu eine Aufsicht installiert. Wenn die Schweiz sich an dieser Reform nicht beteiligen will, muss sie mit einem Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund rechnen. Dadurch würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Das würde für den Grenzverkehr sehr mühsam und zudem sehr teuer. Die Schweiz würde zudem neben dem gesamten Schengen-Raum zu einem separaten Asyl-Hotspot, was einen riesigen Aufwand verursachen würde. Zudem bekämen die Schweizer Polizeiorgane aus dem Schengen-Raum keine Informationen betreffend Straftaten bzw. gesuchten Straftätern mehr. Das wäre für die Schweiz ein Riesenverlust, weil jährlich bei den Schweizer Anfragen bis zu 20’000 Treffer beim Schengen-Info-System erzielt werden. Der Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund wäre für die Schweiz schlichtweg eine Katastrophe. Deshalb Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ja zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

Die Umzonung an der Centralstrasse ist sinnvoll und dient der sog. Innenentwicklung der Gemeinde Arth. Dem Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, ist deshalb zuzustimmen.

Verwaltungsreform 2022 – Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Mit der Verwaltungsreform 2022 soll der/die jeweilige Gemeinderat/rätin als Ressorvorsteher/in von personellen Belangen entlastet werden. De facto war das bisher schon so. Die Gemeinderäte/innen geben einzig die Personalführung ihres jeweiligen Abteilungsleiters ab (Ausnahme: Rektor), die bisher unterschiedlich bis gar nicht wahrgenommen wurde. Alle anderen Aufgaben bleiben wie bisher. So sind die Gemeinderäte/innen nach wie vor Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung und tragen die Fachverantwortung ihrer Ressorts. Auch bei der Anstellung des Kaders und der Mitarbeitenden samt deren Entlöhnung ändert sich faktisch gar nichts. Es wird einzig die rechtliche Grundlage für die bisher gelebte Praxis geschaffen. Der Verwaltungsreform 2022 bzw. der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 15.5.2022

Änderung Filmgesetz
JA
Änderung Transplantationsgesetz
JA
Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand
JA

Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau
JA
Verwaltungsreform 2022 – Änderung Personal- /Besoldungsverordnung
JA

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

CVP wird neu zur Mitte Arth-Oberarth-Goldau

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat am 8. März 2022 die Generalversammlung für die vergangenen zwei Jahre durchgeführt. Neben den statutarischen Geschäften wurden die laufenden Projekte des Gemeinderates Arth beraten. Zudem wurde der Namenswechsel von CVP Arth-Oberarth-Goldau in Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau mit neuen Statuten beschlossen. Schliesslich wurden für die Gemeindewahlen vom 15. Mai 2022 die Kandidaten der Mitte Arth-Oberarth-Goldau nominiert und dem gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Gemeinderat vertretenen Parteien zugestimmt.

Für die Gemeindewahlen vom 15. Mai 2022 kandidieren für die Mitte Arth-Oberarth-Goldau folgende Personen: Ruedi Beeler, Gemeindepräsident, bisher, Vreni Steffen-Steinegger, Ge-meinderätin, bisher, Werner Hardegger, Mitglied RPK, bisher, Fabian Elmiger, Mitglied RPK, bis-her, Jürg Kraft, Vermittler-Stellvertreter, bisher.

Nominiert für die Gemeindewahlen vom 15. Mai 2022: Gemeinderätin Vreni Steffen-Steinegger und Gemeindepräsident Ruedi Beeler

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Einladung zur Generalversammlung 2020 und 2021

Dienstag, 8. März 2022, 19.00 Uhr
Restaurant Schöntal, Horseshoe-Stube, Oberarth

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Orientierung / Diskussion Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 20. April 2022
    • Rechnung 2021
    • Rechnung 2021 EW und WW Arth
    • Gemeindereform mit Anpassung Personal- und Besoldungsverordnung
  5. Orientierung laufende/kommende Projekte Gemeinde Arth
    • ESP Bahnhofareal Süd
    • Altlastensanierung Luxram-Areal
    • Erschliessungsstrasse
    • Seeuferaufwertung Arth
  6. Jahresbericht des Präsidenten für 2020 und 2021
  7. Kassabericht und Revisorenbericht 2020 und 2021
  8. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2022
  9. Nomination für die Gemeinderatswahlen vom 15. Mai 2022
  10. Namenswechsel von «CVP Arth-Goldau» auf «Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau» mit neuen Statuten (die bisherigen Statuten und der Entwurd für die neuen Statuten sind auf der Homepage aufgeschaltet: arth-online.ch/cvp)
  11. Diverses

Nach der GV wird ein kleiner Imbiss (kalte Platte) serviert.

Auf Ihre Teilnahme freut sich:

CVP Arth-Oberarth-Goldau, der Vorstand

PS: Auch neue Interessenten und Sympathisanten sind herzlich eingeladen

Statuten der Mitte Arth-Oberarth-Goldau

(ENTWURF)

A – Allgemeine Bestimmungen

Personenbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

1. Name, Rechtsform und Sitz

Art. 1

Unter dem Namen „Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau“ besteht eine gemäss den Artikeln 60 ff. des Zivilgesetzbuches organisierte politische Partei.

Art. 2

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau hat ihren Sitz in Goldau.

2. Grundsätze, Ziele und Aufgaben

Art. 3

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau ist als Ortspartei Mitglied der Mitte des Bezirkes Schwyz sowie der Mitte Schwyz.

Sie orientiert sich nach den Grundsätzen und Zielen der Mitte Schwyz und der Mitte Schweiz und ist bestrebt, diese in der Gemeinde Arth umzusetzen.

Art. 4

Sie arbeitet mit den anderen Orts- sowie Bezirksparteien und der Kantonalpartei der Mitte Schwyz zusammen.

Art. 5

Die Ortspartei hat in ihrem Bereich insbesondere die Aufgabe,

  1. die politische Meinungs- und Willensbildung in der Partei und im öffentlichen Leben zu fördern
  2. das Gedankengut der Partei zu vertreten, für ihr Programm zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen
  3. die begründeten Anliegen und Wünsche der Bevölkerung, insbesondere gesinnungsverwandter Vereinigungen, zu berücksichtigen
  4. die Mitglieder, Sympathisanten und Wähler über alle wichtigen politischen Fragen zu informieren und sie zu aktiver Mitarbeit anzuregen
  5. die Jugend an der politischen Arbeit zu interessieren
  6. Kandidaten für Wahlen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, des Bezirks und des Kantons aufzustellen
  7. Nominationen für die Besetzung von Ämtern an die Wahlorgane einzureichen
  8. die Interessen der Partei gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Organisationen zu vertreten.

B Mitgliedschaft

1. Erwerb und Verlust

Art. 6

Mitglieder können natürliche Personen sein.

Über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitglieder werden gleichzeitig Einzelmitglied des Bezirks, des Kantons und der Bundespartei, sofern das Mitglied dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Art. 7

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand der Ortspartei erfolgen.

Der Vorstand kann ein Mitglied, wenn es ernsthaft gegen die Grundsätze der Partei verstösst, die Statuten missachtet oder der Partei Schaden zufügt, ausschliessen.

2. Rechte und Pflichten

Art. 8

Jedes Mitglied unterstützt die Grundsätze der Mitte und setzt sich für die Ziele der Partei ein. Es wirkt im Rahmen der Statuten an der öffentlichen und parteiinternen Meinungs- und Willensbildung mit.

Art. 9

Die Mitgliederversammlung legt die Mitgliederbeiträge fest.

3. Sympathisanten

Art. 10

Sympathisanten sind juristische oder natürliche Personen, die an der Arbeit der Mitte Arth-Oberarth-Goldau teilnehmen oder die Mitte Arth-Oberarth-Goldau finanziell oder ideell unterstützen. Sie sind nicht Mitglieder. Sie können zu Veranstaltungen eingeladen werden. In diesem Falle haben sie Rede- und Antragsrecht.

C -Organisation

1. Organe

Art. 11

Die Organe der Partei sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

2. Abstimmungen

Art. 12

Abstimmungen über Sachfragen erfolgen im offenen Handmehr. Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden Stimmberechtigten oder des Vorstandes ist geheim abzustimmen.

Es entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.

Im Vorstand ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung von Dreivierteln aller Mitglieder zu einem Antrag einem Beschluss gleichgestellt.

3. Wahlen

Art. 13

Wahlen werden in der Regel offen durchgeführt. Auf Verlangen eines Drittels der anwesenden Stimmberechtigten oder des Vorstandes ist geheim zu wählen.

Es entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden. Nach dem zweiten und nach jedem weiteren Wahlgang scheidet der Kandidat mit der kleinsten Stimmenzahl aus.

Im Vorstand ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung von Dreivierteln aller Mitglieder zu einem Vorschlag einer Wahl gleichgestellt.

4. Mitgliederversammlung

Art. 14

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Partei.

Art. 15

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Art. 16

Die Mitgliederversammlung beschliesst:

  1. über die Tätigkeitsberichte des Vorstandes
  2. die Jahresrechnung
  3. die Mitgliederbeiträge
  4. die Beiträge von Mitgliedern in Behörden und Kommissionen
  5. die Stellungnahme der Partei zu kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungs- und Wahlvorlagen, wenn der Vorstand dies traktandiert oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt
  6. über die eingegangenen Anträge, welche spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten schriftlich eingereicht wurden.
  7. über Anträge, die nicht gehörig angekündigt wurden, sofern eine Zweidrittelsmehrheit diese als erheblich erklärt, unter Ausnahme von Statutenänderungen
  8. mit einer Zweidrittelsmehrheit über die Änderung der Statuten.

Die Mitgliederversammlung wählt in getrennten Wahlgängen:

  1. den Parteipräsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes
  2. die Revisionsstelle
  3. die Stimmberechtigten für die Mitgliederversammlung der Mitte Schwyz (Delegierte)
  4. die Kandidaten für die kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Ortspartei fallen.

5. Vorstand

Art. 17

Der Vorstand besteht aus dem Parteipräsidenten, mindestens drei weiteren Mitgliedern sowie den ortseigenen Behördenvertretern des Kantons, des Bezirks und der Gemeinde. Der Vorstand konstituiert sich selber. Die Vorstandsmitglieder werden alternierend für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Art. 18

Der Vorstand leitet und vertritt die Partei. Er ist für sämtliche Angelegenheiten zuständig, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Beschluss einem anderen Organ übertragen sind.

Art. 19

Der Vorstand wird durch den Parteipräsidenten einberufen. Jedes Mitglied kann jederzeit die Einberufung verlangen.

Art. 20

Der Vorstand beschliesst

  1. die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und Sympathisanten
  2. die Stellungnahme der Partei zu kommunalen, regionalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungsvorlagen
  3. die Durchführung besonderer Parteiaktionen

Der Vorstand kann Entscheide, die in seine Zuständigkeit fallen, der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten.

6. Revisionsstelle

Art. 21

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern, welche alternierend auf die Dauer von zwei Jahren gewählt sind. Nicht wählbar sind Mitglieder des Vorstandes.

Art. 22

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und das Budget und erstattet darüber der Mitgliederversammlung Bericht.

7. Schiedsgericht

Art. 23

Streitigkeiten

  1. über die Auslegung und Anwendung der Statuten und Reglemente,
  2. zwischen den Parteimitgliedern und Parteiorganen,
  3. zwischen Organen der Partei,
  4. zwischen Orts- und Bezirksparteien und Vereinigungen,
  5. zwischen Orts- bzw. Bezirksparteien bzw. Vereinigungen und der kantonalen Partei

werden dem Schiedsgericht der Mitte Schwyz unterbreitet. Das Schiedsgericht beurteilt diese Streitigkeiten endgültig.

D – Finanzen

Art. 24

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Beiträge der Mitglieder sowie durch Spenden, Sammlungen und Veranstaltungen.

Art. 25

Für die Verbindlichkeiten der Mitte Arth-Oberarth-Goldau haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

E – Auflösung der Partei

Art. 26

Über die Auflösung der Partei entscheidet eine ausschliesslich hierzu einberufene Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Wird die Ortspartei aufgelöst, werden die Akten und die finanziellen Mittel der Kantonalpartei Die Mitte Schwyz übergeben.

Diese Statuten ersetzen diejenigen der CVP Arth-Goldau vom 25. Februar 1972 und treten mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung vom …….. sofort in Kraft.

Ort,

Der Präsident:

Der Protokollführer:

Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Am Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, über die Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung, über die Abschaffung der Emissionsabgabe und über das Massnahmepaket zugunsten der Medien zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, hingegen die Annahme der übrigen drei Vorlagen.

Nein zur Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot

Tierversuche müssen von einer kantonalen Tierversuchskommission dahingehend geprüft werden, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. Das führt zu immer weniger Tierversuchen, zumal diese immer mehr durch Computersimulationen oder mit Forschung an biologischem Material ersetzt werden können. Dementsprechend werden in der Schweiz zur Entwicklung von Kosmetikprodukten keine Tierversuche bewilligt. Gemäss der Initiative sollen Tier- und Menschensuche nun aber vollständig verboten werden. Forschung und Entwicklung würden dadurch stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet. Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren, selbst wenn diese Therapien im Ausland entwickelt würden. Die bisherigen, weltweit gesehen sehr strengen Einschränkungen in der Schweiz für Tierversuche und für die Forschung am Menschen genügen. Deshalb Nein zur übertriebenen Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot.

Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung

Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung zum Tabakkonsum zu bewegen. Es ist angebracht, die Tabakwerbung überall dort zu unterbinden, wo Kinder und Jugendliche Zugang zu solcher Werbung haben. Die Tabakwerbung steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. Rauchen verursacht eine Reihe von schweren Erkrankungen. Neu soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Die damit verbundenen Einschränkungen der Tabakindustrie sind nicht gravierend, dies umso weniger, als im umliegenden Ausland die Einschränkungen viel grösser sind. Die Schweiz hat hier aufzuholen. Zum Wohle der Gesundheit. Der Gegenvorschlag bringt nur eine halbherzige Lösung. Deshalb Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe

Der Bund kennt derzeit noch drei Stempelabgaben. Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften und die Versicherungsabgebe auf Prämien von bestimmten Versicherungen. Nun soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden. Es geht dabei um Abgaben bei Emissionen von Aktien oder bei Erhöhungen von Aktienkapital für mittlere und grosse Unternehmen (ab 1.0 Mio. Franken). Das würde beim Bund zu Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken pro Jahr führen. Damit können aber die entsprechenden Unternehmen finanziell gestärkt bzw. entlastet werden. In Europa erheben nur noch Liechtenstein, Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer. Die OECD hat ab 2024 eine Mindeststeuer von 15 % für international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro beschlossen. Das führt in der Schweiz in den meisten Kantonen zu einer Steuererhöhung bei diesen Unternehmen, wenn man nicht das Risiko eingehen will, dass das Ausland die Steuerdifferenz selber abschöpft. Die Abschaffung der Emissionsabgabe kann diesem schwindenden Standortvorteil der Schweiz etwas entgegenwirken. Deshalb Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, bzw. Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe.

Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien

Die lokalen und regionalen Medien (Zeitungen, Radio, TV, Vereins- und Verbandszeitschriften) sollen finanziell gestärkt werden. Damit soll das anhaltende Verschwinden dieser Medien verhindert werden. Seit 2003 sind in der Schweiz über 70 Zeitungen verschwunden. Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Deshalb sollen insbesondere die lokalen und regionalen Medien gestärkt werden. Insgesamt 151 Mio. Franken pro Jahr sollen mehr für die teilweise bereits bestehende Förderung der Medien aufgewendet werden. Damit können die lokalen Medien weiterhin finanziell überleben. Unterstützen wir unsere lokalen und regionalen Medien mit einem Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien. Jetzt sind sie grösstenteils noch da.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.2.2022

Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot
NEIN
Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung
JA
Änderung BG Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe
JA
Massnahmepaket zugunsten der Medien
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (= Pflegeinitiative), und über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichter/Innen im Losverfahren» (Justizinitiative) und über die Änderung des Covid-19-Gesetzes zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Pflegeinitiative und der Justizinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich

Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können.

Nein zur Justizinitiative

Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Deshalb Nein zur Justizinitiative.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.11.2021

Bund

Pflegeinitiative
NEIN
Justizinitiative
NEIN
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst