Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe

Am Abstimmungswochenende vom 13. Februar 2022 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, über die Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung, über die Abschaffung der Emissionsabgabe und über das Massnahmepaket zugunsten der Medien zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot, hingegen die Annahme der übrigen drei Vorlagen.

Nein zur Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot

Tierversuche müssen von einer kantonalen Tierversuchskommission dahingehend geprüft werden, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. Das führt zu immer weniger Tierversuchen, zumal diese immer mehr durch Computersimulationen oder mit Forschung an biologischem Material ersetzt werden können. Dementsprechend werden in der Schweiz zur Entwicklung von Kosmetikprodukten keine Tierversuche bewilligt. Gemäss der Initiative sollen Tier- und Menschensuche nun aber vollständig verboten werden. Forschung und Entwicklung würden dadurch stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet. Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren, selbst wenn diese Therapien im Ausland entwickelt würden. Die bisherigen, weltweit gesehen sehr strengen Einschränkungen in der Schweiz für Tierversuche und für die Forschung am Menschen genügen. Deshalb Nein zur übertriebenen Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot.

Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung

Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche mit Tabakwerbung zum Tabakkonsum zu bewegen. Es ist angebracht, die Tabakwerbung überall dort zu unterbinden, wo Kinder und Jugendliche Zugang zu solcher Werbung haben. Die Tabakwerbung steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen. Rauchen verursacht eine Reihe von schweren Erkrankungen. Neu soll Tabakwerbung überall dort verboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können. Die damit verbundenen Einschränkungen der Tabakindustrie sind nicht gravierend, dies umso weniger, als im umliegenden Ausland die Einschränkungen viel grösser sind. Die Schweiz hat hier aufzuholen. Zum Wohle der Gesundheit. Der Gegenvorschlag bringt nur eine halbherzige Lösung. Deshalb Ja zur Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe

Der Bund kennt derzeit noch drei Stempelabgaben. Die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften und die Versicherungsabgebe auf Prämien von bestimmten Versicherungen. Nun soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden. Es geht dabei um Abgaben bei Emissionen von Aktien oder bei Erhöhungen von Aktienkapital für mittlere und grosse Unternehmen (ab 1.0 Mio. Franken). Das würde beim Bund zu Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken pro Jahr führen. Damit können aber die entsprechenden Unternehmen finanziell gestärkt bzw. entlastet werden. In Europa erheben nur noch Liechtenstein, Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer. Die OECD hat ab 2024 eine Mindeststeuer von 15 % für international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro beschlossen. Das führt in der Schweiz in den meisten Kantonen zu einer Steuererhöhung bei diesen Unternehmen, wenn man nicht das Risiko eingehen will, dass das Ausland die Steuerdifferenz selber abschöpft. Die Abschaffung der Emissionsabgabe kann diesem schwindenden Standortvorteil der Schweiz etwas entgegenwirken. Deshalb Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, bzw. Ja zur Abschaffung der Emissionsabgabe.

Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien

Die lokalen und regionalen Medien (Zeitungen, Radio, TV, Vereins- und Verbandszeitschriften) sollen finanziell gestärkt werden. Damit soll das anhaltende Verschwinden dieser Medien verhindert werden. Seit 2003 sind in der Schweiz über 70 Zeitungen verschwunden. Damit die Bevölkerung weiss, was in ihrer Region und in der Schweiz geschieht, braucht es Zeitungen, Lokalradios, Regionalfernsehen und Online-Medien, die darüber berichten. Deshalb sollen insbesondere die lokalen und regionalen Medien gestärkt werden. Insgesamt 151 Mio. Franken pro Jahr sollen mehr für die teilweise bereits bestehende Förderung der Medien aufgewendet werden. Damit können die lokalen Medien weiterhin finanziell überleben. Unterstützen wir unsere lokalen und regionalen Medien mit einem Ja zum Massnahmepaket zugunsten der Medien. Jetzt sind sie grösstenteils noch da.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.2.2022

Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot
NEIN
Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung
JA
Änderung BG Stempelabgaben: Abschaffung der Emissionsabgabe
JA
Massnahmepaket zugunsten der Medien
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (= Pflegeinitiative), und über die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichter/Innen im Losverfahren» (Justizinitiative) und über die Änderung des Covid-19-Gesetzes zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Pflegeinitiative und der Justizinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Nein zu umfassenden Bundesvorschriften im Pflegebereich

Mit der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsoffensive für den Pflegebereich gestartet, der Berufsausstieg mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mit der Verbesserung der Entlöhnung verhindert, die Pflegequalität mit genügend Pflegekräften gesichert und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister ohne ärztliche Verordnung ermöglicht werden. Der indirekte Gegenvorschlag, welcher bereits im Detail ausformuliert ist, und bei Ablehnung der Pflegeinitiative sofort in Kraft tritt, beinhaltet lediglich die Ausbildungsoffensive und die eigenständige Leistungsabrechnung der Pflegedienstleister. Die beiden anderen Anliegen der Pflegebranche, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Pflegequalität müssten die Kantone bzw. die Sozialpartner direkt regeln. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung. Da die Kantone für die medizinische Grundversorgung und damit für die Pflege zuständig sind, könnte der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Verbesserung der Pflegequalität in Tat und Wahrheit nur einen Rahmen vorgeben. Die konkreten Vorschriften müssten dann trotzdem die Kantone bzw. die Sozialpartner erlassen. Sie sollten denn auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen als der Bund. Der Spitex-Verband Schweiz ist gegen die Pflegeinitiative und zieht den Gegenvorschlag vor, weil dieser sofort umgesetzt werden kann. Dies im Gegensatz zur Initiative, für welche zuerst die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschaffen werden müssten. Die Pflegeinitiative ist somit abzulehnen, damit die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlages sofort greifen können.

Nein zur Justizinitiative

Mit der Justizinitiative sollen die Bundesrichter/Innen neu von einer vom Bundesrat zu wählenden Fachkommission vorgeprüft und dann mit dem Los bestimmt werden. Sie wären dann bis 5 Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus gewählt und müssten ab der Wahl bis zum Rücktrittsalter nicht mehr im Rahmen einer Wiederwahl bestätigt werden. Mit diesem Vorgehen soll der bisherige Parteienproporz für die Bundesrichter/Innen und die Wahl durch die Bundesversammlung bzw. die Bestätigung alle 6 Jahre umgangen werden. Die demokratische Wahl einer politisch ausgewogenen Zusammensetzung des Bundesgerichts würde dadurch ausgeschlossen. Weitere, wichtige Kriterien der Zusammensetzung wie Geschlecht, Alter, Sprachregion könnten nicht hinreichend sichergestellt werden, weil das Los keine Rücksicht darauf nimmt. Allein das Losglück würde den Ausschlag geben. Die demokratische Legitimation des Bundesgerichts durch die Wahl des Parlaments ginge verloren. Das Bundesgericht urteilt bereits heute unabhängig, auch wenn die Mitglieder formell einer Partei angehören. Bisher wurde noch kein Bundesrichter wegen eines Urteils abgewählt. Es gibt deshalb keine Veranlassung, das bisher bewährte System der Bundesrichterwahlen mit einem schweizweit unbekannten Losverfahren zu ersetzen. Deshalb Nein zur Justizinitiative.

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Von der Änderung des Covid-19-Gesetzes sind u.a. Regelungen betroffen für die Ausweitung Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende, für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, für zusätzliche Taggelder für Arbeitslose, für Entschädigungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, für die Ausweitung der Finanzhilfe für Kultur und Kulturschaffende, der Ausgleich von Werbeverlusten der privaten Radio- und Fernsehstationen, aber auch die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, die Befreiung der geimpften und genesenen Personen von Quarantäne, Grundlage für die eigene Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln. Das Covid-Zertifikat bzw. die entsprechende Pflicht für Veranstaltungen und Restaurationsbetriebe ist der Hauptgrund für das Referendum. Mit der Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes würden die oben erwähnten Regelungen gemäss Art. 165 der Bundesverfassung per 19. März 2022 entfallen, d.h. auch die Grundlage für das Covid-Zertifikat. Bis zum 19. März 2022 würde somit alles bei der bisherigen Regelung bleiben. Wenn die Fallzahlen in den Spitälern und insbesondere in den Intensivstationen ansteigen sollten, müssten nach einer Aufhebung des Zertifikats wieder die Massnahmen vor der Impfmöglichkeit ergriffen werden, d.h. z.B. eine umfassende Maskentragpflicht für alle, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Zudem wäre der Reiseverkehr ins Ausland mangels Zertifikat erschwert. Die Zertifikatsregelungen erschweren zwar das gesellschaftliche Leben der Impfgegner. Allerdings gibt es keine besseren Lösungen, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen zu reduzieren. Wir haben nichts Besseres. Die umliegenden Staaten gehen bei der Zertifikatspflicht viel weiter als die Schweiz. Wir haben eine moderate Lösung. Deshalb Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.11.2021

Bund

Pflegeinitiative
NEIN
Justizinitiative
NEIN
Änderung Covid-19-Gesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (= 99 %-Initiative), und über die Ehe für alle zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der 99 %-Initiative, hingegen die Annahme der Ehe für alle. Der kantonalen Vorlage ist ebenfalls zuzustimmen, weil damit die Gemeinde Arth markant finanziell entlastet werden kann.

Nein zu noch mehr Umverteilung

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» würde zu einer weiteren Umverteilung von Einkommen und Vermögen führen. Derweil gibt es in der Schweiz bereits schon erhebliche Umverteilungen von den höheren Einkommen an die unteren Einkommen, so zum Beispiel bei der AHV, wo Einkommensbeiträge auf das gesamte Einkommen zu leisten sind. Bei den Steuern haben bekanntlich die höheren Einkommen angesichts der Progression (Kantonstarif im Kanton Schwyz) im Verhältnis deutlich mehr Steuern zu bezahlen als die unteren Einkommen. Die nur im Kanton erhobene Vermögensteuer führt dazu, dass die Vermögenden, welche den Steuerfreibetrag überschreiten, auch auf dem Vermögen Steuern zu bezahlen haben. Neu soll gemäss der Initiative das Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Kapitalgewinne) 1 ½ Mal so hoch besteuert werden wie Lohneinkommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei dieser Einkommensart höhere Steuern verlangt werden sollen. Auch Kapitaleinkommen wird nicht ohne Leistung erzielt. Das Kapital muss zuerst erarbeitet werden. Es käme zu neuen Ungerechtigkeiten. Zudem würde die neue Steueridee Investitionen bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Es gibt in der Schweiz betreffend der Steuern auf Kapitaleinkommen keinen Handlungsbedarf. Deshalb nein zu noch mehr Umverteilung.

Ja zur Ehe für alle

Mit einer Gesetzesänderung sollen ungeachtet des Geschlechts über 18 Jahre alte und urteilsfähige Personen neu zusammen eine Ehe eingehen können. Mit allen bisherigen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten. Die bisherige Voraussetzung, wonach das nur für einen Mann und eine Frau möglich ist, entfällt. Dadurch können auch verheiratete Frauenpaare Samenspenden beanspruchen. Alle Paare sollen die gleichen Rechte (Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, etc.) und Pflichten haben können. Die vorgesehene Gesetzesänderung entspricht offensichtlich dem Bedürfnis der gleichgeschlechtlichen Personen/Paare. Ausgrenzung und Ungleichbehandlung ist unserer Gesellschaft unwürdig. Dieser Gleichstellung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Entlastung der Gemeinden

Bei der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes geht es um die Verteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen auf kantonaler Ebene. Gemäss der Vorlage soll der Kanton Schwyz diese Kosten neu vollständig übernehmen. Das führt zu einer Entlastung der bisher mitzahlenden Gemeinden, was bei den finanziell schwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, am meisten Wirkung entfaltet und einen Beitrag für die Reduktion der grossen Steuerfussdifferenzen unter den Gemeinden leistet. Der Kanton Schwyz kann sich diese Entlastung der Gemeinden mit einem Aufwand von insgesamt 13.5 Mio. Franken bestens leisten, zumal das Eigenkapital des Kantons Schwyz derzeit bei 500 Mio. Franken liegt und da der letzte Abschluss der Staatsrechnung nicht weniger als 100 Mio. Franken besser abgeschnitten hat als budgetiert. Deshalb Ja zur Entlastung der Gemeinden. Umso mehr für die Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.9.2021

Bund

99 %-Initiative
NEIN
Ehe für alle
JA

Kanton

Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zu den extremen Anti-Landwirtschaftsinitiativen

Am Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesund Nahrung» (Trinkwasserinitiative), über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizidinitiative), über das Covid-19-Gesetz, über das CO2 -Gesetz sowie über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PTM) zu entscheiden.

In der Gemeinde Arth geht es um den Kredit von 3.4 Mio. Franken für die Trinkwasserversorgung, um einen Beitrag von Fr. 350‘000 für das neue Pfadihaus in Oberarth sowie um die Revision des Abfallreglements.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Trinkwasserinitiative und der Pestizidinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Den Gemeindevorlagen soll ebenfalls zugestimmt werden.

Ja zum CO2-Gesetz

Der Ausstoss der Treibhausgase soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden, wozu auch die Schweiz ihren Beitrag zu leisten hat. Das soll erreicht werden mit Lenkungsabgaben auf fossilen Energieträgern, finanziellen Anreizen und Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Mehr als die Hälfte der Lenkungsabgaben werden bedingungslos an die Bevölkerung zurück verteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Damit werden direkt klimafreundliche Investitionen und indirekt der Werk- und Forschungsplatz Schweiz gefördert. Das einheimische Gewerbe erhält dadurch viel Arbeit. Die Auslandabhängigkeit im Energiebereich wird reduziert. Deshalb Ja zum Co2-Gesetz.

Pestizidinitiative: Produktion bricht ein – Preise steigen massiv

In der landwirtschaftlichen Produktion sollen synthetischen Pflanzenschutzmittel und in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sollen synthetische Biozide verboten werden. Auch die entsprechende Einfuhr soll verboten werden. Die Diskussion rund ums Trinkwasser hat vor allem damit zu tun, dass letztes Jahr in der Schweiz über Nacht Grenzwerte um den Faktor 100 gesenkt wurden. Gesundheitsbezogene Grenzwerte legen die Dosis fest, die trotz lebenslangem und täglichem Konsum keine schädliche Wirkung hat. Daneben gibt es gesetzliche Grenzwerte, die nichts mit dem Gesundheitsrisiko zu tun haben. Beim Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter handelt es sich um einen politisch festgesetzten Grenzwert. Es sei deshalb grundfalsch, in diesem Zusammenhang von «toxischem Wasser» zu sprechen. Eng damit verknüpft ist die Diskussion über schädliche Rückstände im Wasser. Als Naturprodukte sind weder Leitungs- noch Markenwasser «rein». Trotzdem lässt sich das Wasser bedenkenlos trinken. «Rein» ist destilliertes Wasser und das ist tödlich. Die Initianten behaupten wider besseres Wissen, dass es keinen Gegenvorschlag zu ihrer Initiative gäbe. Doch auch dies ist falsch. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, um das Grund- und Trinkwasser noch besser zu schützen.

Die Trinkwasserinitiative will künftige Direktzahlungen an drei Bedingungen knüpfen und zudem öffentlichen Institutionen nur noch «pestizidfreie» Forschung erlauben. Alle vier Bedingungen sind unbrauchbar. Die Bestimmung über den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft ist unnötig. Antibiotika wird bereits heute von einem Tierarzt verordnet und der Einsatz ist gut dokumentiert. Der völlige Verzicht auf Pestizide in der Landwirtschaft – das sind Pflanzenschutzmittel und Biozide für Reinigung und Hygiene – ist völlig unrealistisch. Betroffen sind von dieser Bestimmung auch Biobauern, denn auch sie setzen Pflanzenschutz-mittel ein (auch synthetische und zudem persistente, zum Beispiel Kupfer gegen Pilzbildun-gen). Und auch Biobauern sind für die Stallhygiene auf Biozide angewiesen. Der Lösungsvorschlag «pestizidfrei» reduziert die regionale Schweizer Produktion massiv. Bauern können ihre Ernte nicht vor Pilzen und Schädlingen schützen. Die regionale Produktion bricht ein und die Preise für Regionales steigen massiv an. Tangiert ist auch die Qualität der Produkte. Schadhaftes und krankes Erntegut lässt sich nicht verkaufen. Die Initiative will auch die öffentliche Forschung massiv einschränken. Sie soll nur noch Mittel erhalten, wenn sie sich an einer pestizidfreien Produktion orientiert. Denkverbote bringen uns nicht weiter. Die Trinkwasserinitiative schränkt nicht allein die regionale Produktion ein. Sie verhindert mit ihrer einschränkenden Forschungsbestimmung auch Innovationen. Die Initiative versieht die öffentliche Agrarforschung mit Scheuklappen. Das ist forschungsfeindlich. Die Nahrungsmittel würden in der Schweiz massiv verteuert. Der Einkaufstourismus würde geradezu gefördert. Die Lebensmittelsicherheit und die Haltbarkeit würden sinken. Es käme zu massiven Produktionsausfällen und zu höherem Bearbeitungsaufwand. Verarbeitungsbetriebe würden ins Ausland abwandern. Deshalb Nein zur Pestizidinitiative.

Trinkwasserinitiative vernichtet die regionale Produktion

Die Trinkwasserinitiative hat mit Trinkwasser direkt nichts zu tun. Das Schweizer Trinkwasser ist von hervorragender Qualität. Direktzahlungen dürfen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe ausgerichtet werden, die keine Pflanzenschutzmittel verwenden und kein Futter für die Tiere zukaufen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Auch die Schweizer Landwirtschaft ist arbeitsteilig aufgestellt. Die inländische Produktion von Eiern, Geflügelfleisch und Schweinefleisch würde massiv einbrechen, weil nur noch betriebseigenes Futter verwendet werden dürfte. Die Eierproduktion und die Produktion von Hühnerfleisch und Schweinefleisch im Berggebiet käme zum Erliegen. Rund 160‘000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft gingen verloren. Das Produktionsmanko müsste importiert werden. Deshalb Nein zur Trinkwasserinitiative.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Ein grosser Teil des Covid-19-Gesetzes wird vom Referendumskomitee nicht bestritten, insbesondere die finanziellen Nothilfen. Doch bei einem Volks-Nein fällt das ganze Gesetz dahin. Die laufenden Nothilfen stünden dann ohne Grundlage da. Eine neue Grundlage wäre nicht in Sicht. Die Nothilfeprogramme müssten abgebrochen werden. Das wäre für ganze Branchen katastrophal. Deshalb Ja zum Covid-19-Gesetz.

Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die bisherigen Massnahmen zur Terrorbekämpfung sind nur repressiv, d.h. es muss zuerst etwas passieren, bevor interveniert werden kann. Neu soll auch präventiv Terrorbekämpfung gemacht werden dürfen, was mit der Einschränkung von Grundrechten verbunden ist. Massnahmen (z.B. Meldepflicht, Kontaktverbot, Eingrenzung, Ausgrenzung, Ausreiseverbot, Hausarrest, Ausschaffungshaft, etc.) sind aber auf höchstens 12 Monate beschränkt und müssen verhältnismässig sein. Zudem müssen die Zwangsmassnahmen vom Zwangsmassnahmegericht bewilligt werden. Andere Staaten haben ähnliche Bestimmungen. Deshalb Ja zum Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Ja zum Verpflichtungskredit von 3.4 Mio. Franken für die Wasserversorgung

Für die Wasserversorgung der Gemeinde Arth ist das Reservoir und das Stufenpumpwerk Laube in Goldau sehr wichtig. Rund 85% des Trinkwassers wird von dort ins ganze Versorgungsgebiet befördert. Der Neubau bzw. Vergrösserung des Reservoirs sowie die Erneue-rung der Pumpen ist erforderlich. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit.

Ja zum Investitionsbeitrag an den Neubau des Pfadihauses in Oberarth

Das alte Pfadihaus in Oberarth muss aus verschiedenen Gründen ersetzt werden. Der neue Standort bei den neuen Sportanlagen in Oberarth ist ideal. Es wird auch den Vereinen und Gruppierungen der Gemeinde Arth zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen, dies als Gruppenunterkunft mit 60 Schlafplätzen und entsprechender Infrastruktur für Anlässe und Lager. Die Pfadi bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Der vom Gemeinderat vorgeschlagene Investitionsbeitrag von Fr. 350‘000 für den Neubau des Pfadihauses ist gut investiert. Deshalb Ja zum Investitionsbeitrag für das neue Pfadihaus.

Ja zur Revision des Abfallreglements

Das bisherige Abfallreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Es weicht teilweise von übergeordneten Bestimmungen ab. Zudem sind die Vorgaben des ZKRI und die aktuellen Bedürfnisse der Bevölkerung abzubilden. Eine grundlegende Revision ist deshalb angebracht. Da die Abfallentsorgung spezialfinanziert ist, müssen die Gebühren die Aufwendungen decken. Dem neuen Reglement kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13.6.2021

Bund

Trinkwasserinitiative
NEIN
Pestizidinitiative
NEIN
Covid-19-Gesetz
JA
CO2-Gesetz
JA
Terrorismusgesetz
JA

Gemeinde

Verpflichtungskredit Wasserversorgung Gemeinde Arth
JA
Beitrag neues Pfadihaus in Oberarth
JA
Revision Abfallreglement
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Ja zum elektronischen Pass

Am Abstimmungswochenende vom 7. März 2021 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über das Bundesgesetz über elektronische Indentifizierungsdienste und über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indo-nesien zu entscheiden. Im Bezirk Schwyz geht es um die Einzelinitiative „Für die Gewäh-rung einer Kreditsicherungsgrantie von Fr. 2.0 Mio. durch den Bezirk Schwyz an die Rothenfluebahn Mythenregion AG Schwyz“. In der Gemeinde Arth ist über die Einzel-initiative „Änderung des Baureglements“ zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung des Verhül-lungsverbotes, hingegen die Annahme der beiden anderen Bundesvorlagen. Der Be-zirksvorlage ist ebenfalls zuzustimmen, während die Einzelinitiative zur Änderung des Baureglements Arth zu verwerfen ist.

Nein zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“

Diese Volksinitiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich der freiheitlichen Rechtsordnung in der Schweiz. Die Zustände in Frankreich und England mit islamischen Paral-lelgesellschaften sind mit den schweizerischen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Verhüllung muslimischer Frauen stellt in der Schweiz kein nennenswertes Problem dar. Der befürchteten Islamisierung ist anders zu entgegnen, sofern sich eine solche Tendenz in der Schweiz tatsäch-lich abzeichnen sollte. Der Verhüllung von gewalttätigen Chaoten ist kantonal regeln. Es braucht deshalb kein Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung. Der Gegenvorschlag reicht. Das Verhüllungsverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste

Neben der bisherigen Identifizierung mit der Identitätskarte und dem Pass besteht ein akutes und wachsendes Bedürfnis für eine elektronische Identifizierung, d.h. für einen elektronischen Pass. Online-Angebote und Online-Auskünfte werden immer wichtiger. Die Bereitstellung einer ein-heitlichen und verlässlichen elektronischen Identität ist deshalb dringend nötig. Dem bisherigen Wildwuchs kann damit Einhalt geboten werden. Der Bund hat nun mit dem E-ID Gesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Dabei soll es eine Aufgabenteilung geben. Der Bund macht die Vorgaben und kontrolliert, während private Unternehmen die technische Umsetzung der Identifizierung übernehmen. Der Bund wäre selber technisch nicht in der Lage, diese Um-setzung mit eigenem Personal vorzunehmen. Mit der Delegation dieser Aufgabe an mehrere, private Unternehmen besteht die Gewähr, dass die Umsetzung auf Dauer innovativ und verläss-lich erfolgen kann. Dem E-ID-Gesetz ist deshalb zustimmen.

Ja zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Die Schweiz als Exportland ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen mit ande-ren Ländern angewiesen. Indonesien ist mit seinen 271 Mio. Einwohnern das viertgrösste Land der Welt und seit langem ein Schwerpunktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit dem vorliegenden Freihandelsabkommen sollen Zölle abgebaut und für die Handelspartner mit klaren Regeln Rechtssicherheit geschaffen werden. Indonesisches Palmöl darf nur dann zu tieferen Zöllen importiert werden, wenn die Nachhaltigkeit der entsprechenden Produktion, d.h. das Einhalten von strengen Umwelt- und Sozialauflagen nachgewiesen wird. Es ist besser, mit den vorgesehenen Auflagen zu arbeiten. Ohne das Abkommen gibt es nämlich keinerlei Auflagen und damit keinen Druck auf eine Verbesserung der Umwelt- und Sozialpoli-tik in Indonesien. Dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deshalb zuzustimmen.

Zu zur Kreditsicherungsgarantie Fr. 2.0 Mio. Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn

Die Rothenfluhebahn wurde 2014 erstellt und ist seither in Betrieb. Sie stellt die touristische Haupterschliessung des Naherholungsgebietes Mythenregion dar. Die Betriebsergebnisse sind gut, aber die Zinslasten sind zu hoch. Mit einer Kreditsicherungsgarantie des Bezirkes Schwyz kann die Bahn günstigeres Geld beschaffen. Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz haben am 27. September 2020 einer analogen Kreditsicherung von Fr. 2.0 Mio. mit 69.48 % bereits zuge-stimmt. Allerdings hängt dieses Abstimmungsergebnis davon ab, dass auch der Bezirk Schwyz die gleiche Garantie abgibt. Die Garantie stellt keine Schuld dar. Die Rothenfluebahn dient der ganzen Region. Helfen wir den Bahnbetreibern und stimmen wir der Kreditgarantie zu.

Nein zur Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»

Das Anliegen des Initianten, mit Baureglementsänderungen die verdichtete Bauweise zu för-dern, um Bauland zu sparen, zielt in die richtige Richtung. Die verlangte Umsetzung im Baureg-lement ist aber mangelhaft. Mit der generellen Erhöhung der Ausnützungsziffer in bestimmten Zonen wird wohl die anrechenbare Bruttogeschossfläche und erhöht und damit eine dichtere Bauweise ermöglicht. Die bauliche Dichte darf aber nicht gleichgesetzt werden mit einer Erhö-hung der Nutzerdichte. Das eigentliche Ziel der raumplanerischen Verdichtungsabsicht ist die erhöhte Nutzerdichte, also mehr Personen pro Wohnfläche. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Erhöhung der baulichen Dichte nicht einfach zu mehr Wohnfläche pro Person führt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Ausnützungsziffer führt voraussichtlich zu einer Entwicklung in die Breite, was die Freiraumqualitäten auf einem Grundstück mindert. Die Verdichtung sollte aber in die Höhe erfolgen, und nur dort stattfinden, wo das die vorhandene Infrastruktur auch zulässt, weshalb die generelle Erhöhung der Ausnützungsziffer untauglich ist. Auch sollen ge-mäss der Initiative künftig in der Wohnzone W2 Mehrfamilienhäuser möglich sein, was die Strukturen in der W2-Zone markant verändern würde.

Eine quartierkonforme innere Verdichtung wird schon im Rahmen des laufenden Richtplanprozesses durch den Gemeinderat angegangen. Dazu wurde das bestehende Siedlungsgebiet vertieft untersucht. Quartiere mit einer guten Eignung wurden eruiert und als Verdichtungs- und Innen-entwicklungspotentiale erfasst. Gestützt darauf können quartierspezifische und massgeschnei-derte Baureglementsänderungen vorgenommen werden. Die Einzelinitiative hingegen sieht eine generelle Erhöhung der Ausnützung über alle Wohnzonen (mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A vor. Das vom Gemeinderat beabsichtigte Vorgehen ist vorzuziehen und die Einzelini-tiative deshalb abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7.3.2021

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
NEIN
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
JA
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
JA
Kreditsicherungsgarantie Bezirk Schwyz für die Rothenfluebahn
JA
Einzelinitiative «Änderung des Baureglements»
NEIN

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Versprechen eingehalten

Leserbrief

Bisher wurden die unteren und mittleren Einkommen im Kanton Schwyz steuerlich derart stark belastet, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu den anderen Kantonen in diesem Bereich so ziemlich am Schluss rangierte. Schon als im Kantonshaushalt regelmässig noch rote Zahlen ge-schrieben wurden, hatte die CVP versprochen, dass die unteren und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden müssen, sobald die Finanzlage das zulässt. Da beim Kantonshaushalt seit einigen Jahren endlich wieder positive Rechnungsergebnisse erzielt werden, war es Zeit, das Versprechen der Steuerentlastung an die Hand zu nehmen.

Dementsprechend hat die CVP mit der Motion 7/18 vom 25. September 2018 die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit der Einführung von degressiven Abzügen (je geringer das Reineinkommen, desto höher wird der Abzug) verlangt. Dieser Vorstoss wurde als Postulat erheblich erklärt. Im Bericht des Projektes Finanzen 2020 wurde die Möglichkeit der gezielten Entlastung der unteren und mittle-ren Einkommen mit degressiven Abzügen prominent aufgenommen. Andere Parteien hatten die blosse Hinaufsetzung der Steuereintrittsschwelle (SP) oder gar weitere, gleich grosse Abzüge für alle Einkommenskategorien (SP und SVP) verlangt, was finanztechnisch bzw. finanzpolitisch nicht tragbar war.

Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen und am 16. Dezember 2020 im Kantonsrat beschlossenen zusätzlichen degressiven steuerlichen Entlastungsabzug kann das alte Anliegen der steuerlichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen endlich umgesetzt werden. In diesen Bereichen rangiert der Kanton Schwyz neu im vordersten Drittel. Damit konnte die CVP das Versprechen endlich einlösen. Die CVP dankt den übrigen Parteien für die Unterstützung dieses offensichtlich berechtigten Anliegens.

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz

Mitteilung der CVP Arth-Oberarth-Goldau

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verschiebt die Generalversammlung 2020 angesichts der Problematik mit dem Coronavirus auf das Jahr 2021.

Für die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2020 werden die Nachkredite zu Lasten der Rechnung 2020, der Voranschlag 2021 der Gemeinde Arth sowie die Voranschläge 2021 des Elektrizitätswerkes und des Wasserwerkes Arth zur Annahme empfohlen.

Für den Vorstand
der CVP Arth-Oberarth-Goldau


Bruno Beeler, Präsident

Nein zur Verantwortungsinitiative für Unternehmen

Am Abstimmungswochenende vom 29. November ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» zu entscheiden. Beim Kanton geht es um den Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz».

Nein zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Diese Initiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. International tätige Unternehmen, worauf die Initianten angeblich abzielen, würden ihren Sitz in ein anderes Land verlegen, wo die fraglichen Auflagen nicht zu beachten sind. Wir dürfen unsere Wirtschaft in diesen Krisenzeiten nicht mit weiteren Lasten belegen. Neue Pflichten zu Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. Genau das will der Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten wird. Diese wirtschaftsschädliche Initiative ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Das schon bestehende Finanzierungsverbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition erfüllt bereits seinen Zweck. Diese Initiative geht zu weit und kann Kriege nicht verhindern. Sie würde den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit den KMUs schwächen. Auch diese Initiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»

Jedes Jahr zahlen wir über die C02-Abgabe auf Brennstoffe Millionen von Franken nach Bern. Mit dieser Vorlage holen wir das Geld zurück nach Schwyz. Hausbesitzer werden bei einer energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft unterstützt. Die Aufträge für energetische Sanierungen nützen nicht nur dem regionalen Gewerbe, sondern der ganzen Schwyzer Wirtschaft. Denn das Geld wird wieder im Kanton Schwyz ausgegeben. Mit energetischen Sanierungen werden die C02- Emissionen kostengünstig und effizient gesenkt. Damit leistet der Kanton Schwyz einen wichtigen Beitrag an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens. Das Förderprogramm ist auf vier Jahre beschränkt. Zudem wird nur so viel Geld verwendet, wie Anträge vorliegen. Dem Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» ist deshalb zuzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Bundesvorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen Vorlage.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November

Bund

Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
NEIN
Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
NEIN

Kanton

Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau, Pressedienst

Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative

Am Abstimmungswochenende vom 27. September 2020 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», über die Änderung des Jagdgesetzes, über die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundessteuer (Kinderabzüge), über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub) sowie über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu entscheiden.

Beim Kanton soll das Volksschulgesetz geändert werden (Möglichkeit der Einführung von Leistungsklassen auf der Sekstufe I).

Im Bezirk Schwyz soll die Anzahl der nebenamtlichen Richter auf 7 erhöht werden.

In der Gemeinde Arth geht es um die Reglemente für die Gemeindewerke.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Begrenzungsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Der kantonalen Vorlage, der Bezirksvorlage und der Gemeindevorlage soll ebenfalls zugestimmt werden.

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Mit der Annahme der Begrenzungsinitiativ stünden die überaus wichtigen bilateralen Abkommen mit der EU und damit der Wohlstand in der Schweiz auf dem Spiel. Wir dürfen dieses heikle Experiment nicht eingehen. Zudem würde bei der Annahme wieder die mühsame und bürokratische Kontingentsfeilscherei einkehren. Alle Branchen würden um die Möglichkeit kämpfen, möglichst viel ausländische Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Das bisherige System mit der Freizügigkeit und dem Vorweisen einer Arbeitsstelle hat sich bewährt. Deshalb Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative.

Änderung des Jagdgesetzes

Neu soll den Kantonen bei der Regulierung der Wildtierbestände ein eigener Spielraum zustehen. So kann u.a. der Wolfsbestand entsprechend den konkreten Verhältnissen kantonal bestimmt werden. Dieser massvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mit der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges und mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer wird ein wichtiges familienpolitisches Zeichen gesetzt. Der Mittelstand soll auch einmal entlastet werden. Deshalb Ja zu den höheren Kinderabzügen.

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)

Die Einführung des moderaten Vaterschaftsurlaubes von zwei Wochen stärkt die Familie. Das ist für die Wirtschaft problemlos verkraftbar. Deshalb Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums sind in der Schweiz Kampfflugzeuge unentbehrlich. Es gibt keine Alternative. Die Sicherheit im Luftraum ist ein wichtiger Teil der Sicherheit in der Schweiz. Diese darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden. Die heutigen Kampfflugzeuge sind veraltet und nur noch beschränkt einsatzfähig. Der Ersatz ist dringend nötig. Deshalb ja zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge.

Änderung des Volksschulgesetzes

Im Kanton Schwyz soll es den Bezirken ermöglicht werden, auf der Sekstufe Leistungsklassen zu führen. Damit wird die Volksschule gegenüber den privaten Schulen gestärkt. Das ist derzeit vor allem im Bezirk Höfe ein Bedürfnis. Dieser sinnvollen Möglichkeit für die Bezirksschulen ist deshalb zuzustimmen.

Erhöhung der Richterzahl im Bezirk Schwyz

Das Bezirksgericht Schwyz möchte die Anzahl der nebenamtlichen Richter von 6 auf 7 erhöhen. Das ist kostenneutral und die Vielfalt der Richterqualifikationen kann damit erhöht werden. Dem Bedürfnis des Bezirksgerichtes Schwyz ist deshalb zuzustimmen.

Reglemente für die Gemeindewerke Arth

Für den Umgang mit den Gemeindewerken Arth wurden unlängst Reglemente geschaffen. Das Organisationsreglement regelt die grundsätzliche Organisation, den Zweck und die Aufgaben der Gemeindewerke Arth sowie die Kompetenzen der einzelnen Organe. Das Reglement betreffend die Elektrizitätsversorgung regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Gemeindewerken und den Kunden. Zudem sind dort die Finanzierungsgrundsätze, die Gebührenarten und die Gebührenhöhe festgehalten. Weiter ist dort die Grundlage für die Konzessionsabgabe und die Verantwortlichkeit für die öffentliche Beleuchtung enthalten. Das Reglement betreffend die Wasserversorgung ist analog jenem für die Elektrizitätsversorgung aufgebaut, wobei anstelle der öffentlichen Beleuchtung die Löschwasserversorgung geregelt wird. Damit liegen endlich die erforderlichen Grundlagen für eine rechtskonforme Handhabung der Gemeindewerke Arth vor. Diesen Reglementen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27.9.2020

Bund

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
NEIN
Änderung des Jagdgesetzes
JA
Änderung des Bundessteuergesetzes (Kinderabzüge)
JA
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)
JA
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
JA

Kanton

Teilrevision Volksschulgesetz Kanton Schwyz (Leistungklassen)
JA

Bezirk

Erhöhung Richterzahl beim Bezirksgericht Schwyz
JA

Gemeinde

Reglemente für die Gemeindewerke Gemeinde Arth
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Alle CVP-Kandidaten hervorragend gewählt

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 wurden alle 5 Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Mit Freude konnte die CVP am vergangenen Sonntag die ausgezeichnete Wahl aller CVP-Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit hervorragenden Resultaten. Ruedi Beeler wur-de mit 1‘691 Stimmen glänzend als Gemeindepräsident bestätigt. Bei den Gemeinderäten erhielt der CVP-Kandidat Christoph Ottinger als bisheriger mit 1‘546 Stimmen das Spitzenresultat und der CVP-Kandidat Andreas Imlig als neuer 1‘371 Stimmen. Bei den Rechnungsprüfern hat der CVP-Kandidat Werner Hardegger als bisheriger das beste Resultat mit 1‘540 Stimmen erreicht, während Fabian Elmiger als neuer deren 1‘499 Stimmen erhielt. Diese hervorragenden Resultate sind umso erstaunlicher, als der Wahlvorschlag der CVP sich allein gegen die beiden gegenseitig gedeckten Wahlvorschläge der SVP und der FDP durchsetzen musste.

Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth haben ganz offensichtlich klar auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt, indem sie die CVP-Kandidaten gewählt haben.

Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen. Die gewählten Kandidaten der CVP:

als Gemeindepräsident:

Ruedi Beeler

als Gemeinderat:

Christoph Ottinger

als Gemeinderat:

Andreas Imlig

als Rechnungsprüfer:

Werner Hardegger

als Rechnungsprüfer:

Fabian Elmiger

Die CVP gratuliert allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude im Amt.