Interview mit Landammann Kurt Zibung, Vorsteher des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement
Am 25. September stimmt das Schweizer Volk über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen zehn EU-Mitglieder ab. Für die bisherigen 15 EU-Mitglieder gilt die Personenfreizügigkeit bereits. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wollte vom Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz, Landammann Kurt Zibung, kurz und bündig wissen, was er von der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hält.
Sind Arbeitsplätze im Kanton Schwyz gefährdet?
Sicher wird der Druck auf die Arbeitsplätze steigen. Ich glaube aber nicht, dass die Ar-beitsplätze gefährdet sind. Im ausgehandelten Abkommen sind zahlreiche Schutzmass-nahmen eingebaut. So verhindern die flankierenden Massnahmen das Lohndumping und bis ins Jahr 2011 gilt der Inländervorrang. Zudem unterstehen die Aufenthaltsbewilligun-gen für Bürger der neuen EU-Länder speziellen Kontingenten. Die Personenfreizügigkeit gilt grundsätzlich nur für Personen mit Arbeitsvertrag.
Welche Vorteile hat die Annahme der Vorlage?
Die Schweiz ist ein ausgesprochenes Exportland und ist auf die internationalen Märkte angewiesen. Diese gilt es mit den Bilateralen Abkommen zu sichern. Unsere wichtigsten Handelspartner sind in der EU. Dorthin gehen zwei Drittel unserer Exporte. Die Chance des freien Marktzugangs müssen wir uns erhalten. Die neuen EU Länder stellen zudem mit ihrem derzeitigen Wohlstandsniveau neue Wachstumsmärkte dar, die wir für unsere Wirtschaft brauchen. Dadurch sicher wir unsere Arbeitsplätze. Mit der Personenfreizügig-keit profitieren auch Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland eine Arbeit suchen. Ebenfalls sicher wir uns die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen.
Welche Nachteile hat die Annahme der Vorlage?
Für mich überwiegen die Vorteile im wirtschaftlichen Bereich bei weitem. Wie oben be-reits erwähnt, kann ein gewisser Druck auf die Arbeitsplätze und die Löhne in einigen Branchen entstehen. Der grösste Nachteil wäre aber, wenn durch eine Ablehnung die EU die anderen Verträge aufkündigt. Dann wäre der Schaden gross und wir müssten mit den Verhandlungen von vorne beginnen. Persönlich bin ich mir nicht sicher, ob wir dann wie-der derart gute Bedingungen bekommen.
Was passiert, wenn die Vorlage angenommen wird?
Zunächst würde mich das freuen, ist doch für die Zukunft unseres Landes die wirtschaftli-che Anbindung an die EU unbedingt notwendig. Es wird bei uns dann vor allem darum gehen, die flankierenden Massnahmen anzuwenden, sie allenfalls anzupassen und punktu-ell auszubauen. Die Schweizer Wirtschaft aber auch unsere Landwirtschaft wird den ver-besserten Marktzutritt als Chance nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und so neue Arbeitsplätze schaffen.
Was passiert, wenn die Vorlage abgelehnt wird?
Bei Auflösung der bilateralen Abkommen müssten unsere Unternehmen gravierende Nachteile in Kauf nehmen. Für unsere jungen Leute wäre es schwierig, in den EU-Ländern zu arbeiten und wir könnten benötigte Spezialisten nicht bei uns beschäftigen. Der freie Zugang ohne Handelshemmnisse zu den wichtigsten Absatzmärkten der EU wä-re schwieriger. Wir wären als Nation, die stark auf dem „Wissen“ aufbaut, bei For-schungsprojekten benachteiligt. Zahlreiche Arbeitsplätze wären wahrscheinlich gefährdet und diese dürfen wir mit einem Nein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Der Preis ist für mich zu hoch, darum stimme ich „Ja
Herzlichen Dank für das Interview.