Das Tiefbauamt des Kantons Schwyz hat dem Gesuch des Gemeinderates für eine “Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30km/h” unter der Auflage, dass die Fussgängerstreifen entfernt werden, entsprochen. Innerhalb der Frist wurden zwei Beschwerden gegen diese Verkehrsanordnung an die Regierung des Kantons Schwyz eingereicht.

Sehr geehrte Herren Regierungsräte

Im Amtsblatt Nr. 19 vom 8. Mai 2009 wird die neue Verkehrsordnung in Goldau publiziert. Gegen diese Verkehrsanordnung reichen wir hiermit Beschwerde ein.

Der Gemeinderat Arth wollte bereits früher auf der Parkstrasse in Goldau eine Begegnungszone mit Tempo 20 km/h einführen. In der Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 wurde diese Begegnungszone mit 1023 Ja- zu 2161 Nein-Stimmen von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Arth wuchtig abgelehnt. Verhältnis 32,13% Ja zu 67,87% Nein.

Mit dem Entscheid des Gemeinderates Tempo 30 km/h einzuführen wird das überdeutliche Verdikt der Stimmbürger aber einfach ignoriert. Bei so einem deutlichen Stimmenverhältnis sollen nicht nur neun Gemeinderäte der Bevölkerung diktieren was sie zu tun hat, sondern das Stimmvolk an der Urne soll darüber befinden können.

Die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind vom Verkehrsdiktat des Gemeinderates im Alltag betroffen. Sei es als Fussgänger mit Strassen ohne Fussgängerstreifen. Als Benützer des öffentlichen Busses, der bereits heute die Bahnanschlüsse am Bahnhof Arth-Goldau ab und zu nur knapp erreicht. Oder als Fahrzeuglenker wo die Verkehrsregeln in den Köpfen der Benutzer heute für alle klarer geregelt sind als bei Tempo 30 km/h. Das Nichteinhalten von Vortrittsrechten wird zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Neben der Park- und Bahnhofstrasse werden in der Verkehrsanordnung etliche Nebenstrassen aufgeführt. Auf diesen Strassen kann aber bereits heute aus praktischen Gründen gar nicht mit Tempo 50 km/h gefahren werden. Eine Anordnung für Tempo 30 km/h bringt rein gar keine Änderung und ist damit überflüssig.

Dazu kommt, dass Tempo 30 km/h während 24 Stunden gilt. Jeder der sich in Goldau auskennt weiss, dass nach 19.00 Uhr am Abend das Dorf fast ausgestorben ist und wie eine Schlafgemeinde wirkt. Die Park- und die Bahnhofstrasse in Goldau sind keine Nebenstrassen. Wenn weit und breit keine Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, wird es für den Fahrzeuglenker eine Bestrafung Tempo 30 km/h fahren zu müssen, wenn er ohne Probleme auch Tempo 50 km/h fahren könnte, wie heute angeordnet ist.

Die heutige Verkehrsanordnung „Tempo 50 km/h generell“ trägt diesem Zustand voll und ganz Rechnung und hat sich sehr gut bewährt.

Mit unserer Beschwerde verlangen wir vom Regierungsrat, dass er die Verkehrsanordnung „Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in Goldau, publiziert im Amtsblatt Nr. 19 vom 8. Mai 2009, aufhebt und die bisherige Verkehrsanordnung „Tempo 50 km/h generell“ weiter gilt.

Der Gemeinderat Arth hat dann immer noch die Möglichkeit eine Volksabstimmung über die Verkehrsanordnung durchzuführen und diesen Entscheid der Bevölkerung werden wir selbstverständlich akzeptieren. Für Ihre positive Beantwortung der Beschwerde danken wir Ihnen bestens.

Mit freundlichen Grüssen

H. Vollenweider und Mitunterzeichner

Sehr geehrte Herren Regierungsräte

Auf Gesuch des Gemeinderates von Arth hat das Tiefbauamt die Einführung der „Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf folgenden Strassen bewilligt:

a) Bahnhofstrasse, b) Parkstrasse, c) Tramweg, d) Vogelsangstrasse, e) Ringstrasse, f) Rosenweg, g) Rainweg, h) Ölbergweg, i) Burgweg, j) Gutenbergweg, k) Bachweg, l) Centralstrasse, m) Gütschweg, n) Mythenstrasse, o) Blumenweg, p) Sportplatzweg.

Zurzeit gilt auf allen oben erwähnten Strassen und Wegen „Generell Tempo 50 innerorts“. Ausser auf der Bahnhof- und der Parkstrasse ist es auf keiner der oben erwähnten Strassen oder Wege überhaupt sinnvoll und möglich mit Tempo 50 zu fahren. Jeder vernünftige Autofahrer fährt auf diesen Strassen mit reduziertem Tempo. Eine Zone 30 km/h ist nicht notwendig.

Der Gesetzgeber in Bundesbern hat speziell für Quartier- und Nebenstrassen die Möglichkeit für „Tempo 30 km/h-Zonen“ geschaffen.

Die Bahnhof- und die Parkstrasse in Goldau sind keine Quartier- und Nebenstrassen. Jeder vernünftige Autofahrer fährt bereits heute auf der Bahnhof- und der Parkstrasse während der Öffnungszeiten der Geschäfte oder am Wochenende, wenn die Strasse belebt ist, reduziert und der Situation angepasst.

Der Gemeinderat hat bereits früher Testmessungen machen lassen. Der Gemeinderat hat die Testergebnisse nicht publik gemacht, aber zur grossen Verwunderung aller Informierten wurden auf der Parkstrasse durchschnittlich nicht einmal Tempo 40 km/h erreicht. Das zeigt aber klar, dass sich die grosse Mehrheit der Autofahrer trotz gültigen „Tempo 50 km/h innerorts“ nicht zu Tempoexzessen hinreissen lassen. Natürlich gibt es auch in der Gemeinde Arth Spinner die sich nicht an die vorgeschriebene Tempolimite halten. Meistens sind dies dann aber Leute aus dem Balkan, welche PS vor Hirn regieren lassen. Nur wegen einigen Unangepassten will der Gemeinderat Arth nun die ganze Bevölkerung bevormunden, während er bei den Ausreissern lieber wegschaut.

Falschorientierung: Der im Gemeinderat Arth zuständige Gemeinderat orientiert sowohl im Gemeinderat wie auch in der Öffentlichkeit permanent falsch. Überall erzählt er, dass in der „Tempo 30 km/h-Zone“ alle Fussgängerstreifen bestehen bleiben können. Auf der Parkstrasse in Goldau gibt es neun Fussgängerstreifen, auf der Bahnhofstrasse sind es fünf. Die Verordnung verlangt aber ganz klar, dass die Fussgängerstreifen in „Tempo 30 km/h-Zonen“ nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Das Tiefbauamt hat demzufolge richtig angeordnet, dass die Fussgängerstreifen demarkiert werden müssen. Dass dieses Verschwinden der Fussgängerstreifen sowohl bei den Fussgängern wie auch bei den Fahrzeugführern (Automobilisten, Buschauffeure, Motor- und Radfahrer) den Unmut erwirken wird ist sicher. Dazu kommt die Rechtsunsicherheit, weil bei vielen Strassenbenützern die Vortrittsregeln bei „Tempo 30 km/h“ zu wenig bekannt sind.

Tempolimite gilt während 24 Stunden. Die Park- und die Bahnhofstrasse sind vom Morgen, wo der Berufsverkehr anfängt bis Abends ca. 19.00 Uhr stärker frequentiert. Ausserhalb dieser Zeit und speziell in der Nacht herrscht in Goldau „tote Hose“ es ist ruhig und verschlafen. Wenn jemand zu dieser Zeit mit Tempo 30 km/h durch das „leere“ Goldau fährt, reizt man diesen geradezu Tempo 30 km/h nicht einzuhalten und sich damit strafbar zu machen.

Strassenverkehrskreisel. Am 7. Dezember 2003 wurde ein Strassenverkehrskreisel bei der Kreuzung Bahnhof- Park- und Rigistrasse in Goldau in einer Gemeindeabstimmung genehmigt. Dem Verpflichtungskredit von 580 000 Franken wurde mit 1366 Ja zu 1314 Nein zugestimmt (51% Ja zu 49% Nein). Es hätte auch einfachere und günstigere Lösungen an dieser Kreuzung gegeben. Wenn nun Tempo 30 km/h eingeführt werden soll, dann werden sich noch viel mehr Stimmbürger verschaukelt vorkommen, denn dann ist der Verkehrskreisel erst recht eine Fehlinvestition.

Einzelinitiative Tempo 40 km/h. Der Beschwerdeführer hat am 14. November 2005 eine Einzelinitiative eingereicht mit dem Ziel, dass auf der ganzen Parkstrasse (vom Kreisel bis zur Kreuzstrasse/Bergstrasse) die Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 km/h gelten soll. Tempo 40 km/h ist auf einem definierten Strassenabschnitt nicht aber in einer Zone zulässig. Der Gemeinderat hat diese Einzelinitiative abgelehnt. Mit dieser Einzelinitiative hätte man denjenigen entgegen kommen können, die ein tieferes Tempo auf der Parkstrasse wollen. Mit Tempo 40 km/h könnten aber auch Fussgängerstreifen wie bisher bestehen bleiben. Es hätte sogar die Möglichkeit geschaffen Tempo 40 km/h auch auf die Bahnhofstrasse auszudehnen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätten an der Urne darüber entscheiden können, ob sie Tempo 40 km/h wollen. Die oben erwähnten Tempomessungen wurden erst später, nach Ablehnung der Einzelinitiative durch den Gemeinderat, gemacht. Der Gemeinderat konnte diese Resultate gar nicht veröffentlichen, denn dann hätte er ja das Gesicht verloren. Zuerst die Einzelinitiative Tempo 40 km/h ablehnen um dann bei selber in Auftrag gegebenen Testmessungen erfahren zu müssen, dass durchschnittlich nicht einmal Tempo 40 km/h gefahren wird.

Lärmemissionen. Oft wird als Argument für tiefere Tempolimiten auch auf die Lärmemissionen hingewiesen. Wie bereits oben erwähnt ist Goldau am Abend und in der Nacht wie ausgestorben und hat überhaupt nicht unter Lärmemissionen der Strasse zu leiden. Wenn es Lärmemissionen gibt, dann kommen diese von den Güterzügen auf der SBB-Strecke Arth-Goldau/Rotkreuz. Sowohl an der Bahnhof- wie auch an der Parkstrasse wurden in den letzten Jahren und werden auch heute noch einige Neubauten erstellt. Jede Person die an eine Strasse oder an eine Bahnlinie baut weiss, dass es weniger ruhig als am Waldrand ist. Wer den sehr grossen Vorteil im Zentrum zu wohnen für sich in Anspruch nimmt, muss nicht jammern, wenn am Tag wo das Dorf lebt die Geräuschkulisse etwas grösser ist. Im übrigen müssen sehr bald, wenn die ganzen Bauarbeiten an der Parkstrasse abgeschlossen sind die beschädigten Strassenbeläge erneuert werden. Der Gemeinderat könnte sich ja auch für einen „Flüsterbelag“ (Drainasphalt oder Splittmastixasphalt) im Zentrum von Goldau entscheiden.

Fazit: Die Einführung der „Zone mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ an den veröffentlichten Strassen und Wegen in Goldau, publiziert im Amtsblatt Nr. 19 vom 8. Mai 2009, ist abzulehnen. Auf den Strassen c – p nützt die Anordnung nichts, weil bereits heute mit „Tempo 50 km/h generell“ nicht so schnell gefahren wird. Auf der Strasse b) Parkstrasse wurde eine Testmessung gemacht und dabei wurde durchschnittlich unter 40 km/h gefahren. Eine weitere Testmessung würde auf a) Bahnhofstrasse kein anderes Ergebnis bringen. Mit Tempo 30 km/h verschwinden die Fussgängerstreifen, was den Unmut der Bevölkerung hervorrufen wird. Die Fahrzeuglenker werden dazu verführt Geschwindigkeitsüberschreitungen zu machen, weil es keinen Sinn macht auf der Menschenleeren Bahnhof- und Parkstrasse in der Nacht „nur“ Tempo 30 km/h zu fahren.

Mit dieser Beschwerde verlangen wir, dass die „Zone mit Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h“ nicht rechtswirksam wird.

Eine Temporeduktion, wie es die „Einzelinitiative mit Tempo 40 km/h auf der Parkstrasse“ vom 14. November 2005 verlangt hat, ist möglich.

Mit der Ablehnung der „Tempo 30 km/h-Zone“ muss der Gemeinderat über die Bücher. Er kann wie bisher „Generell Tempo 50 km/h“ gelten lassen, Tempo 40 km/h auf bestimmten Strecken einführen oder eine Volksabstimmung durchführen, in der bestimmt werden kann, was die Mehrheit will.

Für Ihre Kenntnisnahme und positive Beantwortung der Beschwerde danken wir Ihnen im voraus bestens.

Mit freundlichen Grüssen

Roland Urech und Mitunterzeichner