Gemeinde-Info

Seit 45 Jahren besteht bei den Quaianlagen in Arth ein Badeverbot. Dieses findet derzeit weitgehend keine Beachtung mehr. Die Androhung einer Busse bis 20 Franken hat keinerlei abschreckende Wirkung und der Vollzug mittels Anzeige von Übertretungen an das Bezirksgericht ist nicht praktikabel.

Trotzdem gibt es etliche Leute, die sich zwar an das Badeverbot halten, damit aber nicht einverstanden sind. Andere Teile der Bevölkerung stören sich daran, dass die Einhaltung des signalisierten Badeverbots nicht kontrolliert wird und Übertretungen nicht beim Bezirksgericht angezeigt werden. Verbote sollten generell eingehalten und deren Übertretungen in der Regel geahndet werden. Da diese Grundsätze in keiner Weise auf das Badeverbot auf den gemeindeeigenen Seeuferparzellen zutreffen, ist die Aufrechterhaltung des verfügten Verbots nicht mehr zweckmässig.

Ausserhalb der eingeschränkten Öffnungszeiten des Seebads Arth durfte bisher am Arther Seeufer nur an vereinzelten Stellen gebadet werden, obwohl in Arth generell ein Badebedürfnis auch ausserhalb des beschränkt zur Verfügung stehenden Seebades besteht. Um diesem Badebedürfnis nachzukommen sollen die ohnehin nicht umsetzbaren Badeverbote auf den gemeindeeigenen Seeuferparzellen aufgehoben und entfernt werden. Stattdessen sind Hinweisschilder vorgesehen, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt.

Wir danken der Bevölkerung, dass die Badeplätze nach Benutzung sauber hinterlassen werden.