Ressort Bildung
Gemeindeschulen Arth-Goldau
Schulleitung

Mit Bundesratsentscheid vom 29. April 2020 wird das Verbot des Präsenzunterrichts an Schulen per 11. Mai 2020 aufgehoben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Grundprinzipien festgelegt, welche die Rahmenbedingungen der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts beschreiben. Die kantonale Strategie sieht vor, den Bildungsauftrag bestmöglich unter diesen besonderen Umständen zu erfüllen.

Schulbetrieb

Auf der Volksschulstufe des Kantons Schwyz beginnt der Präsenzunterricht am 11. Mai 2020.
Dies betrifft den Kindergarten, die Primar- und die Sekundarstufe I, die Schuldienste und die Musikschule.

Grundsätzlich kann festgehalten werden:

  • Der Präsenzunterricht kann ab dem 11. Mai 2020 im normalen Klassenverbund aufgenommen werden.
  • Auf das Tragen von Schutzmasken wird verzichtet.
  • Die Abstandsregel von 2m gilt zwischen Erwachsenen sowie zwischen Erwachsenen und Schülerinnen/Schülern. Unter Schülerinnen/Schülern des 1. und 2. Zyklus (Kindergarten bis und mit 6. Primarklasse) gelten keine Abstandsregeln.

Inzwischen ist bekannt, dass Kinder viel weniger häufig als Erwachsene erkranken und meist mildere Verläufe mit wenigen oder keinen Symptomen haben. Sie spielen für die Übertragung des Virus keine wesentliche Rolle. Auf Grund dieser vom BAG aufgeführten Grundannahmen sollen sich die Kinder im Kindergarten und auf der Primarstufe möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Pausenareal, auf dem Schulweg, in Schulbussen und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen können. Der empfohlene Abstand zwischen Erwachsenen und zu Erwachsenen (Lehrpersonen, Betreuungspersonal, u.a.) sollte soweit wie möglich eingehalten werden.

Zudem wird den folgenden Hygiene- und Verhaltensregeln spezielle Beachtung geschenkt:

  • gründliches und regelmässiges Händewaschen
    (auf Desinfektionsmittel ist laut BAG bei Kindern zu verzichten)
  • kein Händeschütteln
  • keine Getränke und kein Essen teilen, keine Geburtstagsznüni zum Verteilen
  • in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben

Unterricht

Es gilt für alle Kinder die Schulpflicht. Die ordentlichen Unterrichtszeiten und Stundenpläne werden gemäss Schuljahresplanung wieder in den Regelbetrieb überführt.

Wir bitten Sie, Ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, aufgrund der aktuellen Umstände nach dem Unterricht direkt nach Hause zu gehen.

Beurteilung / Promotion / Zeugnis

Das Zeugnis für das Schuljahr 2019/2020 wird ausnahmsweise als Jahreszeugnis ausgestellt. Alle Noten des ersten und zweiten Semesters zusammen bilden die Grundlage für die Zeugnisnoten in allen Fächern. Das Zeugnis des 1. Semesters behält seine Gültigkeit als Zwischenzeugnis und verbleibt in der Zeugnismappe. Auf Klassenrepetitionen soll wegen der Umstellung auf Fernunterricht in diesem Schuljahr möglichst verzichtet werden.

Kontakte der Erziehungsberechtigten zur Schule

Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind (zum Beispiel Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder zur Schule bringen), sollten das Schulhausareal meiden. Ebenfalls sollten Gruppierungen von Erwachsenen respektive Erziehungsberechtigten im Schulareal vermieden werden.

Krankheit

Kinder können zur Schule gehen, so lange sie nicht krank sind und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben. Kinder mit einer Grunderkrankung (z.B. Diabetes) sollen sich an die grundsätzlichen krankheitsbezogenen Schutzmassnahmen halten, können aber dennoch die Schule besuchen.
Kinder, welche aufgrund einer Erkrankung nicht in die Schule kommen können, werden wie sonst mit Hausaufgaben bedient.

Ausserschulische Lernorte

Die Schulen sind gehalten, auf Aktivitäten wie Schulveranstaltungen, Schulaufführungen, Sporttage, Lager, Exkursionen, Schulreisen, etc. bis zu den Sommerferien zu verzichten.

Schulergänzende Angebote

Die schulergänzenden Angebote wie Schülerhort, Mittagstisch, etc. werden parallel zum Schulbetrieb unter Einhaltung der Schutzbestimmungen hochgefahren.

Schuldienste (Logopädie, Schulpsychologie)

Die kantonalen Schuldienste werden parallel zum Schulbetrieb unter Einhaltung der Schutzbestimmungen hochgefahren. Beide Schuldienste sind zurzeit daran, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Besucht Ihr Kind eine logopädische Therapie, erhalten Sie in den nächsten Tagen weitere Informationen von der zuständigen Therapeutin Ihres Kindes.

Ist Ihr Kind bei der Abteilung Schulpsychologie angemeldet, werden Sie bei der Einladung zum Ersttermin über die geltenden Schutzmassnahmen informiert.

Schulsozialarbeit, Psychomotorik, Musikschule

Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule stehen auch die Angebote der Schulsozialarbeit, der Psychomotorik und der Musikschule unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder zur Verfügung.

Laufend aktualisierte Informationen und Verhaltensanweisungen finden sich auf folgenden Seiten:

Für Fragen oder Anliegen zu diesen Informationen kontaktieren Sie bitte die für Ihr Kind zuständige Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Wir sind uns bewusst, dass die Einstellung des Präsenzunterrichts seit dem 16. März 2020 auch für Sie eine sehr herausfordernde Phase war und danken Ihnen herzlich für Ihre wertvolle Unterstützung sowie für die gute Zusammenarbeit. Wir freuen uns, den Präsenzunterricht wieder aufzunehmen.