{"id":5789,"date":"2023-02-09T12:28:12","date_gmt":"2023-02-09T11:28:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/?page_id=5789"},"modified":"2023-02-09T13:05:08","modified_gmt":"2023-02-09T12:05:08","slug":"abstimmung-12-maerz-2023","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2023\/abstimmung-12-maerz-2023\/","title":{"rendered":"Abstimmung 12. M\u00e4rz 2023"},"content":{"rendered":"<h2>Kanton<\/h2>\n<p><strong style=\"background-color:red;color:white;\">NEIN<\/strong> zur \u00c4nderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes<\/p>\n<div class=\"bx-white\">Mitte-links will gemeinsame, \u00fcberparteiliche Listen abschaffen. Anstelle des bew\u00e4hrten Systems mit Parteilisten, Listen von Komitees und \u00fcberparteilichen Wahlvorschl\u00e4gen, soll es bei Majorzwahlen (St\u00e4nderat, Regierungsrat, Bezirksrat, Gemeinderat) nur noch offizielle Listen vom Staat geben mit allen Kandidaten drauf und K\u00e4stchen zum Ankreuzen. Die M\u00f6glichkeiten, dass mehrere Parteien gemeinsam eine Liste machen, geh\u00f6rt zu unserem demokratischen System. Wird diese M\u00f6glichkeit verboten, haben kleinere Parteien \u00fcberhaupt keine Chancen mehr, den Sprung in eine Exekutive zu machen \u2013 die Volksrechte werden also noch mehr eingeschr\u00e4nkt, nachdem sie durch die Abschaffung der wilden Kandidaturen im Transparenzgesetz schon beschr\u00e4nkt wurden! Gerade auf Gemeinde- und Bezirksstufe ist es wichtig, dass eine Zusammenarbeit unter den Parteien auch mit einer gemeinsamen Liste stattfinden kann, um einen gut funktionierenden Gemeinderat zusammenzustellen. Wird die \u00c4nderung angenommen, gibt es eine un\u00fcbersichtliche \u201eKreuzliliste\u201c, wo die Namen wie beim Lotto angekreuzt werden. Wird aus Versehen ein Name zu viel angekreuzt, ist der ganze Zettel ung\u00fcltig. Heute wird bei zu vielen Namen einfach von unten nach oben gestrichen und der Wahlzettel ist immer noch g\u00fcltig. Wer zuoberst steht, wird gew\u00e4hlt \u2013 dies zeigen gen\u00fcgend Untersuchungen. Heute bestimmen die Parteien die Reihenfolge der Listenpl\u00e4tze nach ihren \u00dcberlegungen. Mit der Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrde sie ausgelost.<\/div>\n<h2>Bezirk<\/h2>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Erweiterung des Krematoriums Schwyz in Seewen mit einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage.<\/p>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Genehmigung Abgabe Seewenstrasse an Gemeinde Ingenbohl sowie Entsch\u00e4digung f\u00fcr Instandstellungskosten von CHF 5&#8217;200&#8217;000.00.<\/p>\n<h2>Gemeinde<\/h2>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Kernzonenplanung Dorfkern Arth<\/p>\n<div class=\"bx-white\">Mit der Kernzonenplanung Dorfkern Arth soll eine Rechtssicherheit f\u00fcr Grundeigent\u00fcmer, Planende und die Beh\u00f6rden geschaffen werden. Der alte Dorfkern Arth befindet sich im ISOS das ist das Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, mit grossem Anteil vom Erhaltungsziel A (also Substanzerhaltung, Abbruchverbot) w\u00e4re keine Entwicklung m\u00f6glich, da mit einer vollst\u00e4ndigen Substanzerhaltung und einem Abbruchverbot keine Ver\u00e4nderung m\u00f6glich sind. Das Abbruchverbot und das Substanzerhaltungsgebot f\u00fchren in diesem Sinne zum Zerfall des Dorfkerns. F\u00fcr das neue Planungsinstrument im Dorfkern Arth wird ein zweckm\u00e4ssiger und l\u00f6sungsorientierter Ansatz gew\u00e4hlt. Auf der einen Seite wird dem Ortsbild und dem Substanzschutz Rechnung getragen und auf der anderen Seite die Entwicklungs-m\u00f6glichkeiten mit Anreizsystem aufgezeigt und erm\u00f6glicht.<\/div>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Neugestaltung Rathausplatz Arth<\/p>\n<div class=\"bx-white\">Der Rathausplatz soll ein belebter Ort und eine Begegnungszone f\u00fcr alle werden, aber auch sicherer f\u00fcr Fussg\u00e4nger, Kinder und Velofahrer. Er ist ein wichtiger Bestandteil des alten Ortsbildes Arth und gem\u00e4ss Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.  Heute ist er in die Jahre gekommen, sanierungsbed\u00fcrftig und sollte endlich zu neuem Leben und Vorzeigeplatz der Dorfschaft Arth erwachen. Die SVP Arth \u2013 Oberarth \u2013 Goldau empfiehlt ein JA zur Ausgabenbewilligung von CHF 1&#8217;900&#8217;000.00 f\u00fcr die Totalsanierung und Neugestaltung des Rathausplatzes.<\/div>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Reglementsanpassung \u00fcber das Parkieren auf den Parkpl\u00e4tzen mit zentralen Parkuhren in der Gemeinde Arth <\/p>\n<div class=\"bx-white\">Die Parkplatzreglemente, welche das Parkieren auf \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen, sowie die Richtlinien f\u00fcr die Vergabe von Dauer- und Nachtparkkarten in der Gemeinde Arth werden angepasst und in ein formelles Gesetz \u00fcberf\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich werden die Parkpl\u00e4tze der Tiefgarage Bahnhof Arth-Goldau und das Langzeitparkieren auf \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen ins Reglement aufgenommen. An der bew\u00e4hrten Parkplatzbewirtschaftung \u00e4ndert sich nichts. Die Geb\u00fchren f\u00fcr Dauer- und Nachtparkkarten werden gesenkt.<\/div>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Genehmigung der Reglemente der Gemeindewerke Arth <\/p>\n<div class=\"bx-white\">Mit dem kantonalen Finanzhaushaltsgesetz f\u00fcr die Bezirke und Gemeinden und deren unterstellten Anstalten und Zweckverb\u00e4nden wurde die neue Rechnungslegung auf HRM2 (harmonisiertes Rechnungsmodell) angepasst. Dieses stellt jedoch Werke vor grosse Probleme, da HRM2 vor allem Verwaltungen und \u00c4mtern gerecht wird, jedoch nicht Infrastrukturbetreibern. Sie haben die \u00fcbergeordneten und festgesetzten Bundesvorgaben zur Kostenrechnung der Verteilnetzbetreiber zwingend einzuhalten. M\u00fcsste HRM2 umgesetzt werden, w\u00fcrde ein nicht unerheblicher Mehraufwand entstehen, da zweckbedingt eine Schattenbuchhaltung, die \u00fcber den Rechnungs- und Budgetprozess hinausgeht, gef\u00fchrt werden m\u00fcsste. Die Reglementanpassung schafft die rechtliche Grundlage f\u00fcr eine abweichende und n\u00f6tige Rechnungslegung. Weiter wird das Organisationsreglement der neuen Verwaltungsreform angepasst, diese regelt neu unter Art. 4 der Personal- und Besoldungsverordnung, die Zust\u00e4ndigkeiten der Anstellung und Entlassung des Personals. Im Artikel 5 des Organisationsreglements wird dem Gemeinderat die Kompetenz f\u00fcr die Geb\u00fchrenanpassung gem\u00e4ss der im Wasserreglement festgelegten Bandbreite \u00fcbertragen. Diese Bandbreiten sind im Reglement betreffend Wasserversorgung in den Artikeln 8 bis 10 mit fixen Betr\u00e4gen hinterlegt.<\/div>\n<p><strong style=\"background-color:green;color:white;\">JA<\/strong> zur Statutenrevision ZKRI<\/p>\n<div class=\"bx-white\">Die aktuell g\u00fcltigen Statuten des ZKRI stammen aus dem Jahr 1989. Damals beschr\u00e4nkte sich die Aufgabe des Verbands auf die Entgegennahme von Hauskehricht, Gewerbe- und Industrieabf\u00e4llen sowie Sperrgut von den Gemeinden. Mittlerweile erbringt der ZKRI eine breite Palette von Dienstleistungen. Im Kehrichtwesen umfassen diese den gesamten Prozess ab Sackherstellung, -vertrieb und -sammlung bis hin zur umweltgerechten und kosteng\u00fcnstigen Entsorgung und Verwertung. Daneben haben die Gemeinden dem Verband den wesentlichen Teil der Wertstoffsammlung \u00fcbertragen. Der Verband unterst\u00fctzt die Gemeinden bei Kommunikation und Kundendienst. Er engagiert sich weiter f\u00fcr ein sauberes Innerschwyz, bietet Beratungen an und entwickelt mit den Gemeinden zusammen neue Projekte. Die erweiterten T\u00e4tigkeiten des ZKRI sind zum Teil in bilateralen Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden festgehalten, jedoch nicht in den Statuten verankert. An der T\u00e4tigkeit des ZKRI \u00e4ndert sich nichts, die Statuten werden der aktuellen Situation angepasst und in einen rechtlichen korrekten Rahmen gestellt.<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kanton NEIN zur \u00c4nderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes Mitte-links will gemeinsame, \u00fcberparteiliche Listen abschaffen. Anstelle des bew\u00e4hrten Systems mit Parteilisten, Listen von Komitees und \u00fcberparteilichen Wahlvorschl\u00e4gen, soll es bei Majorzwahlen &hellip; <a href=\"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2023\/abstimmung-12-maerz-2023\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAbstimmung 12. 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