{"id":1362,"date":"2018-11-06T17:35:12","date_gmt":"2018-11-06T16:35:12","guid":{"rendered":"http:\/\/svp.arth-online.ch\/?page_id=1362"},"modified":"2018-11-06T17:35:12","modified_gmt":"2018-11-06T16:35:12","slug":"25-november","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.arth-online.ch\/svp\/abstimmungen\/abstimmungen-2018\/25-november\/","title":{"rendered":"25. November"},"content":{"rendered":"<h2>Eidgen\u00f6ssische Volksabstimmung<\/h2>\n<ul>\n<li>\n<h3><strong style=\"color: red\">NEIN<\/strong> zur Volksinitiative vom 23. M\u00e4rz 2016 &#8222;F\u00fcr die W\u00fcrde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)&#8220;<\/h3>\n<p>Jeder einzelne Bauer soll selber dar\u00fcber entscheiden, ob er seine Tiere mit oder eben ohne Horn h\u00e4lt. Eine Verankerung in der Bundesverfassung erscheint von daher als nicht zweckm\u00e4ssig \u2013 zumal die damit verbundenen Kontrollen eine weitere \u00abVerb\u00fcrokratisierung\u00bb in der Landwirtschaft nach sich ziehen w\u00fcrde. Weiter geht man von j\u00e4hrlichen Zusatzkosten von 15 \u2013 30 Millionen Franken aus. Unn\u00f6tige Subventionierungen in der Landwirtschaft, welche zunehmend ausufern! <\/li>\n<\/li>\n<li>\n<h3><strong style=\"color: green\">JA<\/strong> zur \u00c4nderung vom 16. M\u00e4rz 2018 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung von Versicherten)<\/h3>\n<p>Missbr\u00e4uche m\u00fcssen einged\u00e4mmt bzw. bek\u00e4mpft werden! \u00abScheininvalide\u00bb, welche missbr\u00e4uchlich Leistungen beziehen, schaden letztlich auch jenen, welche auf die finanzielle Unterst\u00fctzung angewiesen sind. Kurzum: wer nichts zu verbergen hat, muss sich auch nicht f\u00fcrchten! Die Versicherungstr\u00e4ger rechnen dank der verbesserten<br \/>\nGesetzgebung mit j\u00e4hrlichen Minderausgaben im Bereich der Invaliden-, Unfall- und Lebensversicherung mit Rentenleistungen von rund 80 Millionen Franken. <\/p>\n<\/li>\n<li>\n<h3><strong style=\"color: green\">JA<\/strong> zur Volksinitiative vom 12. August 2016 &#8222;Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)&#8220;<\/h3>\n<p>In der Schweiz haben die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheidungen. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der bew\u00e4hrten direkten Demokratie hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative sichert die Mitbestimmung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger als wichtigen Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz.<\/p>\n<p>Mittels Initiativen und Referenden k\u00f6nnen wir in der Schweiz bei allen wichtigen Vorlagen entscheiden. Dank diesem Recht behalten wir als B\u00fcrger die Kontrolle \u00fcber unsere Rechtsordnung, unser Leben, unsere Heimat und unsere Zukunft.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen in der Schweiz selber bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor \u00dcberbauung oder heimische Arbeiter vor Lohndumping sch\u00fctzt. Zentral f\u00fcr das Funktionieren unserer direkten Demokratie ist, dass Volksentscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Internationale Gremien und Beh\u00f6rden weiten den Geltungsbereich der internationalen Vertr\u00e4ge jedoch laufend aus. So setzen Politiker und Gerichte in letzter Zeit mit Verweis auf internationale Vertr\u00e4ge Schweizer Volksentscheide nicht mehr oder nur teilweise um. Diese Tendenz f\u00fchrt zu Rechtsunsicherheit. So k\u00f6nnen beispielsweise verurteilte Straft\u00e4ter nicht in ihr Herkunftsland zur\u00fcckgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen. Oder die eigenst\u00e4ndige Steuerung der Zuwanderung wird \u2013trotz Volksentscheid \u2013mit Verweis auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU nicht umgesetzt. <\/p>\n<p>Die Selbstbestimmungsinitiative schafft hier Klarheit und Rechtssicherheit. Demokratisches schweizerisches Verfassungsrecht ist in der Schweiz die oberste Rechtsquelle. Im<br \/>\nKonfliktfall soll es gegen\u00fcber internationalem Recht Vorrang haben. Ausgenommen<br \/>\nist nat\u00fcrlich das zwingende V\u00f6lkerrecht. Auch die Menschenrechte sind dadurch nicht tangiert, da diese bereits in unserer Verfassung festgeschrieben sind.<\/p>\n<p>Die Menschen- und Grundrechte garantiert die Schweiz in ihrer demokratischen Verfassung schon lange. Gerne geht vergessen, dass s\u00e4mtliche im internationalen Recht festgeschriebenen Menschenrechte unter der Bezeichnung \u00abGrundrechte\u00bb in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben sind. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), abgeschlossen am 4. November 1950 und f\u00fcr die Schweiz in Kraft getreten am 28. November 1974, enth\u00e4lt einen Katalog von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Strassburg (EGMR) angerufen werden k\u00f6nnen. Sie gehen inhaltlich aber weniger weit als die Grundrechte unserer Bundesverfassung. Die Schweiz garantiert die Menschenrechte nicht nur im Rahmen der EMRK oder aufgrund von Abkommen der Vereinten Nationen (insbesondere die UNO-Pakte I und II), sie geht inhaltlich weiter. Wir haben Vertrauen in das Schweizer Rechtssystem, dass es diese Grundrechte auch achtet. Dazu ist der Staat sogar per Verfassung verpflichtet. Es ist daher nicht einzusehen, weshalb fremde Richter die Menschenrechte besser sch\u00fctzen w\u00fcrden als unsere eigenen h\u00f6chsten Richter.<\/p>\n<p>Unser Land ist aus dem unb\u00e4ndigen Drang unserer Vorfahren nach Freiheit, Unabh\u00e4ngigkeit und Selbstbestimmung entstanden. Tragen wir Sorge zu dem, was unsere politische Heimat ausmacht: Sagen wir Ja zu unserer direkten Demokratie und damit Ja zur Selbstbestimmung!<\/p>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eidgen\u00f6ssische Volksabstimmung NEIN zur Volksinitiative vom 23. 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