Abstimmung 29. November 2009

Abstimmungsempfehlungen

BUND

NEIN zum Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr
NEIN zur Volksinitiative “Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten”
JA zur Volksinitiative “Gegen den Bau von Minaretten”

KANTON

NEIN zum kantonalen Energiegesetz vom 16. September 2009
NEIN zur Initiative “Für eine aktive Schwyzer Energiepolitik – Mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien”
NEIN zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 24. Juni 2009

Im Namen der Religionsfreiheit

Gegner der Minarett-Initiative führen immer wieder das Argument an, dass man alle Religionen gleich behandeln müsse. Dabei vergleichen sie den Islam, ohne diesen wirklich zu kennen, leichtfertig mit anderen Religionen.

Verschiedene Religionen undifferenziert auf dieselbe Ebene zu stellen ist grob fahrlässig und dient einer ausgewogenen Diskussion über die kommende Abstimmung überhaupt nicht. Man sollte beispielsweise zwischen Religionen, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit respektieren und solchen die das nicht tun, klar unterscheiden.

Das islamische Recht kennt keine Glaubensfreiheit. Ein Beispiel: Gemäss allgemeiner Auffassung ist Apostasie (Abfall vom Islam, Austritt aus dem islamischen Glauben) ein Verstoss gegen Gottesrecht. Muslime, die vom Islam abfallen, müssen mit Bestrafung rechnen. Gemäss verbreiteter Auffassung ist dieses Vergehen mit dem Tod zu bestrafen (abgeleitet von Koransure 2, Vers 217, Koransure 4, Vers 137-138 und Koransure 5, Vers 21).

Wie weit es mit der Glaubens- und Gewissenfreiheit im Islam bestellt ist, sieht man auch am Beispiel des Schriftstellers Salman Rusdhie. Gegen diesen wurde wegen seines literarischen Werks mit dem Namen “Satanische Verse” vom obersten Geistlichen des Irans eine Fatwa (Aufruf Rushdie zu ermorden) verhängt. Auch der deutsche Buchautor und Islamkritiker Udo Ulfkotte erhielt hunderte von Morddrohungen und musste mittlerweile an einen unbekannten Ort im Ausland flüchten. Die Devise lautet also: Alle, die den Islam kritisieren oder sich von ihm abwenden, müssen damit rechnen, dafür mit ihrem Leben zu bezahlen. Dies verstösst gleich in mehrfacher Hinsicht gegen unsere Bundesverfassung; namentlich gegen Art. 10 (Verbot der Todesstrafe), Art. 15 (“Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen…”) und gegen Art. 16 (Meinungsäusserungsfreiheit). Der Islam ist offensichtlich nicht mit unserer abendländischen Kultur vereinbar.

Können wir Religionen, welche dermassen totalitäres Gedankengut in sich bergen, tatsächlich im Rahmen der Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. unter dem Vorwand der Religionsfreiheit tolerieren? Oder anders gefragt: Wie glaubwürdig ist es, wenn Vertreter des Islams im Vorfeld der Abstimmung über die Minarettinitiative die schweizerische Religionsfreiheit für sich beanspruchen wollen, der Islam nach weitverbreiteter Auffassung den anderen Religionen jedoch kein solches Recht zugestehen will?

Diese Fragen gilt es bis im November dieses Jahres gründlich zu überdenken. Dann nämlich kommt die Minarettinitiative vors Volk.

Olivier Kessler
Kantonalsekretär SVP SZ