Von SVP-Kantonsrat Paul Fischlin, Oberarth
Für die Politik ist es einfacher, Steuern zu erhöhen, um das kantonale Defizit zu reduzieren als die Aufwände (Ausgaben) beim Kanton zu senken. Der Regierungsrat und ein Teil des Kantonsrats sagen immer, dass bei den Aufwandsenkungen beim Kanton die Zitrone ausgepresst ist, die Ausgaben nicht weiter gesenkt werden können.
Da bin ich als Kantonsrat anderer Meinung: Beim kantonalen Aufwand sind 80% gebundene Ausgaben, d.h. dass diese Ausgaben einen gesetzlichen Hintergrund haben (Bundes- und Kantonsgesetze). Will man diese gebundenen Ausgaben reduzieren (senken), müssen Gesetze geändert werden; dies ist nur mit Mehrheitsentscheid des Kantonsrats möglich. Entsprechende Bundesgesetze müssten vom Eidgenössischen Parlamant geändert werden.
Aber genau bei diesen gebundenen Ausgaben, z.B. Spitalfinanzierung , ÖV-Investionsgesetz, ÖV-Grundangebotserweiterung, Umweltgesetze, Gesetze im Sozialwesen und Bildungswesen (Standorte), scheut sich die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrats, die Ausgaben zu senken.
Ich als Kantonsrat kann erst einer Steuererhöhung zustimmen, wenn bei allen kantonsrätlichen Kommissionen die gebundenen Ausgaben gesenkt werden. Dazu braucht es aber immer den Willen und eine Mehrheit im Kantonsrat. Zudem gibt bei den kantonalen Ausgaben heilige Kühe, wo Politiker sich nicht trauen, die Ausgaben zu senken und sich die Finger an diesen heissen Eisen zu verbrennen. Man will ja schliesslich wieder gewählt werden.
Ich bin in der kantonsrätlichen Kommission Raumplanung/Umwelt/Verkehr, auch in dieser Kommission wären Sparmöglichkeiten vorhanden, so z.B. beim Umweltschutz. Die Regierung und die Kommissionsmehrheit möchte z.B. diesen Herbst wieder neue Gesetze und somit gesetzlich verankerte Ausgaben beschliessen (Gesetz über invasive Organismen).
So entsteht ohne Bundesvorgaben ein neues kantonales Gesetz, welches viel zu hohe jährliche Ausgaben verursacht. Aber auch beim ÖV wäre Sparpotential vorhanden. Die ÖV-Kosten sind in den letzten 10 Jahren um 150% gestiegen, von jährlich 18 Mio. auf 43 Mio. Franken. Es gibt z.B. ÖV-Strecken, die mit Zug und Bus betrieben werden, sog. Doppelerschliessungen, und durchschnittlich sehr schlecht ausgelastet sind, so z.B. die Strecke Arth-Goldau – Biberbrugg. Zudem hat eine Mehrheit im Kantonsrat 2009 eine ÖV-Grundangebotserweiterung beschlossen. Bis 2009 wurden Siedlungen ab 300 Personen an das ÖV-Grundangebot angeschlossen. Jetzt werden Siedlungen ab 100 Personen an das ÖV-Grundangebot angeschlossen. Folge: jährlicher Mehraufwand in Millionenhöhe. Da stellt sich die Frage: wie hohe ÖV-Kosten können wir uns leisten? (Regierungsrat Reichmuth hat schon von jährlich 90-100 Mio. Franken gesprochen).
Leider ist eine Mehrheit des Kantonsrats bis heute sehr ausgabenfreundlich und dies obwohl das Eigenkapital des Kantons rasant wegschmilzt. Im letzten Mai z.B. bewilligte die Mehrheit des Kantonsrats 35 Mio. Franken für die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse (Vollkapitalisierung). Er tat dies obwohl der Kanton Schwyz im Vergleich zu Westschweizer Kantonen einen vergleichweise hohen Deckungsgrad von 92% hatte. Westschweizer Kantone haben teilweise einen Deckungsgrad von 60%. Auf andere Vorschläge wie eine Teilkapitalisierung wurde im Kantonsrat gar nicht eingegangen.
Ausgaben SENKEN, geschätzte Stimmbürger, heisst aber auch VERZICHTEN. Die Politik und der Steuerzahler müssen sich überlegen, ob wir finanziell so weiterfahren und uns die Frage stellen: Was ist bezahlbar und was können wir uns leisten? Was bürden wir unseren Jungen auf?
Darum, geschätzte Stimmbürger, sagen Sie NEIN zur Steuergesetzrevision, mit einem NEIN entsteht im Kantonsrat ein finanzieller Druck, die bestehenden Aufwände zu senken und zugleich vorsichtiger mit neuen Ausgaben umzugehen.
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