| Einweihung Erweiterung Schulanlage Sonnegg Goldau 11./12. September 1999 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1997-1999: Erweiterung der Schulanlage Sonnegg Goldau |
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Leitbild – Bedürfnis – Standort – Projekt – Baukosten – Abstimmung – Realisierung Vorbemerkung Der offiziellen Übergabe des in allen Teilen geglückten Bauwerkes an die Bauherrschaft und an die Schule liegt ein interessanter Werdegang zugrunde, welcher mittels dieser Schrift in die Geschichte der Gemeinde eingehen soll und so auch der Nachwelt erhalten bleiben möge. Leitbild der Gemeinde Arth – Umsetzung im Schulbereich Wohin soll es mit der Gemeinde Arth in Zukunft gehen? Welche Entwicklungen sind erwünscht, welche dürfen keinesfalls eintreten? Was muss getan werden, um langfristig für die Bevölkerung unserer Gemeinde eine möglichst hohe Lebensqualität zu sichern? Welche grundsätzlichen Stossrichtungen zur Zukunftssicherung sollen verfolgt werden? Mit solchen und ähnlichen Fragen hat sich der Gemeinderat in den Jahren 1991 bis 1993 im Zuge einer Leitbilderarbeitung intensiv auseinandergesetzt. Ziel war es, eine Standortbestimmung durchzuführen, einen gemeinsamen Nenner zu finden und Grundsätze für eine künftige Entwicklung der Gemeinde festzulegen. Als Ergebnis der Grundsatzdiskussionen wurde das Leitbild der Gemeinde Arth formuliert. Es zeigt Leitsätze, Ziele und Stossrichtungen auf, die aus der Sicht des Gemeinderates die künftige Entwicklung unserer Gemeinde ganz allgemein bestimmen sollen. Im Bereich «Schulen und Kindergarten» wurden die Leitsätze wie folgt formuliert:
Keine zweite Institution in einem Gemeinwesen war in den letzten Jahren so vielen Änderungen unterworfen wie die Schule. Das Zeitalter der Elektronik hat in den vergangenen Jahren in jedem Haushalt Einzug gehalten und damit die Menschen geprägt. An den weiterführenden Schulen hat man fast explosionsartig die Lehrmittel und Lehrmethoden an diese technologische Entwicklung anpassen müssen. Dass damit auch auf der untersten Ausbildungsstufe, der Primarschule, sich die Lehrmethoden und -mittel gewandelt haben, dürfte mehr als verständlich sein. In vielen Fällen hinken jedoch die Infrastrukturen dieser Entwicklung noch nach und dies meistens aus finanziellen Überlegungen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Bildungswesens weisen die Gemeinden als verantwortliche Träger der Volksschulen in die Pflicht zur Erstellung von zweckmässigen Schulräumlichkeiten mit entsprechenden Infrastrukturanlagen ein. Schulanlagen sind so zu konzipieren, dass sie die Sinne vielfältig anregen, Wohlbefinden fördern, zwischenmenschliche Beziehungen erleichtern und somit eine gesunde psychische und physische Entwicklung der Kinder unterstützen. Sie sollen nach umweltfreundlichen Gesichtspunkten gebaut werden. Zum Ist-Zustand im Schulkreis Goldau (Jahr 1996) Im Schulkreis Goldau stehen den Schülern die Schulanlagen Sonnegg und das alte Schulhaus im Oberdorf zur Verfügung. Kindergärten werden im Wohnquartier Vogelsang, im Schulhausareal Sonnegg, im alten Schulhaus und im Wohnquartier Rossbergstrasse geführt. In den 22 Primarschulklassen und insgesamt fünf Kindergärten wird ca. 620 Schülern Unterricht erteilt. Wie bereits in einem anderen Kapitel erwähnt, wurde im Jahre 1980/81 das Schulhaus Sonnegg einer generellen Renovation unterzogen, wobei aber auch schulbetriebliche Anpassungen im Interieur erfolgten. Der Kindergartenpavillon Sonnegg befindet sich baulich in einem schlechten Zustand und im alten Schulhaus im Oberdorf wurden bis vor kurzem lediglich die nötigsten Unterhaltsarbeiten ausgeführt (ab 1997 folgten weitergehende Renovationen). Beim Kindergarten Vogelsang handelt es sich um einen gefälligen Neubau, welcher im Jahre 1993 dem Schulbetrieb übergeben werden konnte. Im Schulhaus Sonnegg sind sämtliche Schulräume für schulische Zwecke belegt. Als besonders dürftig ist der Werkraum zu bezeichnen, zumal mit einer Klasse in zwei Räumen unterrichtet werden muss. Lagerkapazitäten sind sozusagen keine vorhanden. Zum Teil muss sogar in den Schulzimmern Werkunterricht erteilt werden. Eine Aula ist im Schulhaus Sonnegg nicht vorhanden. Auch fehlen entsprechende Schulnebenräume wie z.B. Arbeitszimmer für die Lehrerschaft, Besprechungszimmer usw. Auf Beginn des Schuljahres 1995/96 mussten infolge fehlender Klassenzimmer drei Schulklassen in der provisorischen Schulbaracke c/o Schulhausareal Sonnegg untergebracht werden. Diese Räume entsprechen nur schlechthin den Anforderungen an einen konformen Schulbetrieb. Anmerkung: Die provisorische Schulbaracke wurde im Zusammenhang mit den generellen Renovationsarbeiten des Schulhauses Sonnegg im Jahre 1980/81 aufgestellt, um den Schulbetrieb während der Bauzeit aufrechterhalten zu können. Diese provisorische Baute deckte hernach weitere Raumengpässe in verschiedenen Bereichen ab, so z.B. für das Militär (RS-Krankenzimmer), Musikschule, Primarschule infolge Raumnot, Quartieramt, Drittorganisationen usw. Dabei hat sich wieder einmal mehr bewahrheitet, dass ein Provisorium am längsten hält! Es kommt hinzu, dass die Turn- und Aussenanlagen auch für die schulsportlichen Belange ungenügend sind. Die Schulraumsituation im Schulkreis Goldau hat den Anschlag bereits überschritten, sodass für die zuständigen Behörden (Schulrat/Gemeinderat) ein Handlungsbedarf besteht. Mit anderen Worten formuliert, ist der Bedarf an geeigneten Schulräumen und den dazugehörenden Aussenanlagen für den Schulkreis Goldau nicht gedeckt. Rapide Entwicklung der Schülerzahlen Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung wurde
anhand von statistischen Angaben aufgezeigt, wie sich in den letzten Jahren
in der Gemeinde Arth die Schülerzahlen entwickelt haben.
Aufgrund von verbindlichem Unterlagenmaterial ist festzustellen, dass die Schülerzahlen im Schuljahr (1995/96) stagnierten, seit Beginn 1996 jedoch wieder angestiegen sind und eine Vierfachführung der Klassen bis zum Jahre 2000 Tatsache ist. Diese Feststellung wird dadurch erhärtet, dass insbesondere im Raum Goldau (Tennmatt, Quellenweg, Sunnmatt, Sonnegg, Bischofshusen) und in Oberarth (Rischi, Mühlefluo) kurz- bis mittelfristig noch zahlreiche neue Überbauungen/Wohnquartiere entstehen. Auch lassen sich gemäss Zonenplan, d.h. aufgrund der noch nicht überbauten Bauzonen, gewisse weitere Entwicklungstendenzen klar erkennen. Schulraumplanung wurde aktuell Die vorumschriebene Entwicklung der Schülerzahlen veranlasste die Gemeindebehörde die Weichen für eine zukunftsgerichtete Schulraumplanung zu stellen. Das Ziel lag darin, die vorhandene Schulraumnot – unter Berücksichtigung der Bauentwicklung – sachgerecht, vernünftig und vertretbar zu lösen. Eine Vierfachführung der Klassen ist nicht mehr zu umgehen. Im weiteren wurden die Bedürfnisse für die schulischen Spezialdienste, veränderte Unterrichtsformen, Bedarf an Turnhallen usw. geprüft und in der Prognose berücksichtigt. Ein anderes Vorgehen (z.B. Mini-Planung) konnte nicht befürwortet werden, weil eine solche Lösung schon in absehbarer Zeit zur Folge hätte, dass erneut eine Schulraumnot bestehen würde! Das notwendige Raumprogramm für den Schulort Goldau Eine sorgfältig angestellte Prüfung der Entwicklung der Schülerzahlen erforderte für den öffentlichen Projektwettbewerb ein klares Raumprogramm. So wurden unter anderem für den Wettbewerb im Unterrichtsbereich die erforderlichen Schulzimmer, Gruppen-, Fach- und Nebenräume, Pausenhalle, zwei Schulzimmer als Ersatz für den baufälligen Kindergarten Sonnegg, sowie die Integrierung einer Aula in die bestehende Turnhalle vorgesehen. Für den neuen Schultrakt war zudem eine Doppelturnhalle mit den dazugehörenden Geräte-, Umkleide- und Duschenräumen sowie WC-Anlagen zu planen. Letztendlich war auch der Sanierung und Neugestaltung des Dorfplatzes (Schulhausplatz) die grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Verwirklichung des erforderlichen Schulraumbedarfes in einem Neubau oder . . . – das war die heikle Frage Aufgrund schul- und baufachtechnischer Beratungen, aber auch aus finanziellen und standortgebundenen Überlegungen kam der Gemeinderat zur einhelligen Auffassung, den erforderlichen Schulraum im Rahmen eines Neubaues zu schaffen. Für dieses Vorgehen sprach schlussendlich auch die Ausschöpfung der grösstmöglichen Beitragsleistung des Kantons. Kantonsbeiträge werden nämlich nurmehr an Neu- und Erweiterungsbauten von Schulanlagen ausgerichtet. Im Hinblick auf die Zuteilung der Schülerzahlen zu den Schulkreisen liegt die Schulgrenze für den Schulkreis Arth und Goldau im Bereich des Mühlemoosweges in Oberarth. Wie bereits zuvor erwähnt, liegen die künftigen Bauentwicklungsgebiete in allen Dorffraktionen, jedoch vorwiegend in Oberarth und in Goldau. Aufgrund der Prüfung boten sich für die Realisierung der erforderlichen Schulräume drei mögliche Standorte an, wobei jedoch nicht bei jedem Standort im Hinblick auf die Hochbauten und erforderlichen Aussenanlagen optimale Flächenverhältnisse vorhanden sind. Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass über nachfolgende Standorte eingehende Diskussionen und Beratungen stattgefunden haben:
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile kam sodann für die Realisierung des anstehenden Schulraumbedarfes nur der Standort Sonnegg Goldau in Frage. Bei dieser Variante wurde zudem speziell hervorgehoben, dass damit keine Landerwerbskosten verbunden sind. Der Standort Sonnegg bekommt somit den Charakter eines Schulzentrums, was sich hinsichtlich der Folgekosten auch beim einen oder anderen Aspekt kostengünstiger auswirken wird. Sanierung des Schulhausplatzes Sonnegg – eine «Altlast» Unbestrittenermassen stellte die Sanierung des Schulhausplatzes Sonnegg eine «Altlast» dar. Es ist nun an der Zeit, so wurde da und dort argumentiert, dass diese Problemstellung endlich einer vertretbaren Lösung zugeführt wird. Die Bestrebungen gingen klar dahin, die Gestaltung des Schulhausplatzes Sonnegg gleichzeitig in das Schulraumbedarfs-Konzept einzubeziehen, zumal das Bedürfnis hiefür zweifellos als ausgewiesen gilt. Es ist sowohl der Gemeindebehörde als auch der Bevölkerung bekannt, dass der Schulhausplatz Sonnegg eine Multifunktion zu erfüllen hat (Pausenplatz, Turnplatz, Platz für verschiedene Dorfanlässe usw.). Mit einer Sanierung des Schulhausplatzes lässt sich die teilweise unbefriedigende Parkplatznutzung auf dem Dorfplatzbereich eliminieren. Die Erwirkung eines Planungskredites war der nächste Schritt Für die Projektplanung wurden folgende Vorgaben umschrieben:
Damit die Stimmbürger zur gegebenen Zeit aufgrund von zuverlässigen Unterlagen entscheiden können, war für die Erarbeitung eines Projektes mit Kostenvoranschlag und Durchführung eines Projekt-wettbewerbes ein Planungskredit in der Grössenordnung von Fr. 160'000.00 zu bewilligen. Dieser Vorlage pflichtete der Souverän an der Gemeindevolksabstimmung vom 25. Juni 1995 mit grossem Mehr (1500 JA gegen 471 NEIN) bei. Mit der Annahme des Planungskredites hatten die Stimmbürger zugleich dem Standort Sonnegg in Goldau die Zustimmung erteilt. Ein öffentlicher SIA-Wettbewerb wurde gestartet und stiess auf ein positives Echo Bereits Ende Juli 1995 schrieb der Gemeinderat das Planungsprojekt im Rahmen eines öffentlichen SIA-Wettbewerbes gemäss Art. 6 und 9 SIA Ordnung 152 aus. Zur Prämierung von 6 bis 7 Entwürfen und allfälligen Ankäufen stand dem Preisgericht eine Summe von Fr. 73'000.00 zur Verfügung. Teilnahmeberechtigt waren Architekten, die im Kanton Schwyz seit spätestens 1. Januar 1995 Wohn- oder Geschäftssitz haben. Die im Bereich der bestehenden Schulanlage Sonnegg geplante Schulhauserweiterung stiess auf ein ausserordentlich grosses Interesse. 45 Architekten beteiligten sich am Wettbewerb. Die Jury, zusammengesetzt aus erfahrenen Architekten sowie Gemeinde- und Schulvertretern, hatte aus einem breiten Spektrum von Lösungsmöglichkeiten das beste Projekt zu bestimmen. Alle 45 Projekte wurden durch das Preisgericht am 29./30. November und 7. Dezember 1995 beurteilt. Die Beurteilung durch die Jury, welche von Gemeindepräsident Dr. Adrian Kennel präsidiert wurde, erfolgte aufgrund des Wettbewerbsprogramms und verschiedener Beurteilungskriterien, wie Zusammenspiel der bestehenden Gebäude und Aussen-räume mit den projektierten Baukörpern, städtebauliche Qualität, einwandfreie Funktionalität (Bau und Betrieb), sinnvolle Gestaltung der Verkehrs- und Aussenanlagen sowie vor allem eine optimale Wirtschaftlichkeit der ganzen Anlage. Das Siegerprojekt «ELGHE» (1. Rang) Unter Berücksichtigung aller vorumschriebenen Beurteilungskriterien ist das Projekte «ELGHE» als Sieger hervorgegangen, welches vom jungen Thomas Keller, dipl. Architekt ETH, Freienbach, verfasst wurde. Es rechtfertigt sich, dass das Siegerprojekt aus der Sicht des Architekten und die Beurteilung der Jury näher vorgestellt wird. Schlussendlich bildete dieses Projekt die Grundlage für die weitere Planung. Projekt «ELGHE» – Aus dem Projektbeschrieb des Architekten Thomas Keller «Die ortsbauliche Situation um das Sonneggareal in Goldau ist geprägt von einer dispersen Bebauungsstruktur, die als Folge des Bergsturzes von 1806 interpretiert werden kann. Wenige Jahre nach der Katastrophe setzte ein zaghafter Wiederaufbau ein. Vereinzelte Wohnhäuser wurden auf dem Schutt errichtet. Diese Entwicklung beschleunigte sich im 20. Jahrhundert und führte zum heutigen Gebäudekonklomerat. Faszinierenderweise entspricht diese Struktur einerseits der Mikrostruktur des im Schuttgebiet vorherrschenden Nagelfluhgesteins. Das Dorfbild wird zum Abbild der darunterliegenden geologischen Struktur. Die neuen Gebäude der Schulanlage gliedern sich nach dem gleichen Prinzip in die bestehende Situation ein. Sie gruppieren als sich freistehende Blöcke um den Platz, der dadurch weiterhin Teil des durchlaufenden Aussenraums bleibt. Anstelle einer klaren geometrischen Begrenzung manifestiert sich der Platz durch eine Verdichtung des Raumerlebnisses. Es soll ein Schwerpunkt im Konklomerat von Aussenraum und Gebäudeblöcken entstehen. Die neuen Gebäude sind als Solitäre organisiert. Massive Zimmerblöcke strukturieren einen durchgehenden, nach allen Seiten offenen Raum. Der unterschiedliche Charakter der Innenräume zeigt sich an der Fassade. Die introventierten Räume sind von Wänden umgeben, in denen Lochfenster ausgespart sind. Der offene, durchgehende Pausenraum wird nur durch grosszügige Fensterflächen begrenzt, die maximale Ein- und Ausblicke ermöglichen. Das neue Schulhaus erhebt sich im nordwestlichen Teil des Areals. Auf Platzniveau befinden sich zwei Kindergärten, die sich auf einen Grünraum ausrichten. Ein Geschoss weiter oben öffnet sich das Schulhaus mit dem Haupteingang zum höher gelegenen Platz, an den auch die neugestaltete Aula und das Sonnegg-Schulhaus angelagert sind. Die Doppelturnhalle bildet einen flachen, in die Erde eingelassenen Körper, der ebenfalls mit grossflächiger Verglasung eine optimale Belichtung der Turnräume garantiert. Nordöstlich davon entsteht in einer zweiten Etappe ein weiteres eigenständiges Schulhaus. Dafür muss das Feuerwehrlokal weichen, welches bis zu jenem Zeitpunkt seine heutige Funktionen behalten kann. Anstelle des Feuerwehrlokals entsteht ein Grünraum, auf welchem sich die sechs neuen Klassenzimmer ausrichten.» Empfehlung und Beurteilungsbericht des Preisgerichtes (Jury) «Das Projekt entwickelt sich folgerichtig und konsequent aus der vom Verfasser beschriebenen Analyse heraus. Er bezeichnet das Ereignis des Bergsturzes als prägnantes Moment für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Die Bebauungsstruktur wird mit den neuen Gebäudekörpern im Sinne des bestehenden Gebäudekonklomerates ergänzt. Es bilden sich dabei verschiedenartige, reizvoll definierte Aussenräume. Ähnlich der Komposition der Volumen mit den umfliessenden Aussenräumen ist die in den Grundrissen dargestellte Innenraumgestaltung vorgesehen. Um Zimmerblöcke herum sind grosszügige Gänge und Pausenhallen angelegt. Diese innenräumliche Qualität wird in den Fassaden ihre Entsprechung finden. Zimmerfenster deuten auf die Anordnung der Räume hinter den Fassaden hin, Zwischenräume als Gemeinschaftsflächen weisen sich mit durchgehenden Öffnungen zwischen den Fenstern aus. Die geforderten Nutzungen sind in funktionsmässig sinnvollen sowie etappengerechten Volumen zusammengefasst. So beinhalten das Schulvolumen der 1. Etappe im Erdgeschoss den Kindergarten, welcher gegen Westen orientiert und dem ein eigener Aussenbereich vorgelagert ist. Die Eingangshalle, welche vermutlich die nicht ausgewiesene Garderobe aufnehmen wird, ist unglücklicherweise durch die Anordnung der Treppe, welche den Kindergarten mit der Schule verbindet, in zwei Teile geteilt und dadurch in ihrer Grosszügigkeit gestört. Das obere Eingangsgeschoss bezieht sich zum bestehenden Schulhaus und beinhaltet eine grössere zusammenhängende Pausenfläche, wohl als Ersatz für die nicht vorhandene gedeckte Pausenhalle. In den Obergeschossen sind die Klassenzimmer angeordnet, welchen jeweils grosszügige Pausenflächen pro Geschoss zugeordnet sind. Die Stellung des Gebäudes und seine Beziehung zur Topographie schaffen zwei Aussenräume, welche als Pausenhof respektive Kinderspielplatz Verwendung finden. Die Art und Weise der Verwandlung der bestehenden Topographie und die Gestaltung des Umgebungsplanes überzeugen jedoch in diesem Bereiche überhaupt nicht. Das Turnhallenvolumen begrenzt den Dorfplatz im südlichen Bereich und wird über den Schulhausweg erschlossen. Über eine vernünftig dimensionierte Eingangshalle mit Blick in die tiefer gelegene Turnhalle erreicht man die Garderoben und Turnhallenräume. Ein gut funktionierendes Sauber- und Schmutzgangsystem erschliesst die Turnhalle im unteren Geschoss. Die Anordnung eines Fitnesssaales im Obergeschoss ist nicht erwünscht. Die volumetrische Geschlossenheit des Baukörpers müsste in einer anderen Art erreicht werden. In der 2. Etappe ist der Abbruch des bestehenden Feuerwehrdepots vorgesehen, welches einen begrünten Schulhof ermöglichen wird. Das Schulgebäude mit sechs Zimmern wird nördlich diesen Raum abschliessen und über den Dorfplatz erschlossen. Die Konstruktion der vorgeschlagenen Gebäude lässt eine wirtschaftliche Lösung erahnen, wenn auch präzise Angaben über die Materialisierung und Baukonstruktionsraster fehlen. Die Baukubatur mit 22'049 m3 liegt unter dem Durchschnitt der prämierten Projekte. Die Darstellung des Projektes lässt in vielen Bereichen zu wünschen übrig, so fehlen z.B. Angaben über die Lage der Schnitte, die Beziehung zur Topographie in den Fassaden und Schnitten, die Gestaltung der Aussenräume und Zugänge. Alles in allem handelt es sich bei diesem Vorschlag um einen wertvollen Beitrag zur Lösungsfindung. Die einfache Art des Projektes sowie die Gliederung der Aussen- räume, treffen die Stimmung des Ortes und beziehen sich auf wesentliche Merkmale der Situation.» Empfehlung des Preisgerichtes an die Gemeindebehörde Das Preisgericht hat dem Veranstalter die Weiterbearbeitung des im 1. Rang plazierten Projektvorschlages empfohlen. Der Projektverfasser hat die Kritik des Preisgerichtes zu berücksichtigen und die Vorgaben des Veranstalters müssen in den Detailbereichen bei der Weiterbearbeitung, die von einem Preisgerichtsausschuss begleitet wird, aufgenommen werden. Ausstellung der Wettbewerbsprojekte Die im Rahmen des Projektwettbewerbes eingereichten Projekte wurden in der Zeit vom 5. bis 15. Januar 1996 im Feuerwehrgebäude in Oberarth zur freien Besichtigung ausgestellt. Mit einer gewissen Genugtuung durfte die Gemeindebehörde zur Kenntnis nehmen, dass diese Projekt- ausstellung in der Bevölkerung ein breites und positives Echo gefunden hat. Das Sachgeschäft:
Viele Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesem bedeutenden Sachgeschäft wurden durch die eingesetzte Schulhausbaukommission und beigezogenen Fachberatern sowie der Gemeindebehörde bereits geleistet, sodass den Stimmberechtigten eine aussagekräftige Botschaftsvorlage mit Kostenberechnung zur Stellungnahme unterbreitet werden konnte. So wurde im gemeinderätlichen Bericht und Antrag nochmals das Bedürfnis von Schulraum, die Schaffung von Schulraum in einem Neubau, der Standort sowie die damit verbundene gleichzeitige Sanierung des Schulhausplatzes näher umschrieben. Aber auch das Ergebnis des mit Erfolg durchgeführten Projektwettbewerbes fand in der Vorlage den entsprechenden Platz. In Stichworten wurde das Raumprogramm aufgelistet und ein eingehender Projekt- und Baubeschrieb rundete den technischen Teil ab. Kurzum, die Vorstellung beinhaltete die Aussenräume, das neue Schulhaus, den Doppelkindergarten im EG des neuen Schulhauses, die neue Doppelturnhalle, den Pausenhof sowie den Dorfplatz/Schulhausplatz. Aber auch die Heizenergie der projektierten Schulhauserweiterung bildete ein wichtiges Thema. In der Ge- samtbeurteilung kam der Gemeinderat zum Schluss, dass die Heizenergieerzeugung (Öl) zentral erfolgen sollte, da sie bezüglich Investitions-, Wartungs- und Unterhaltskosten sowie aus Sicherheitsgründen die wirtschaftlichste Lösung ist. Aufgrund von vorsichtigen Berechnungen präsentieren
sich die Anlagekosten wie folgt:
Preisstand: 1.10.1995 (Baukostenindex der Stadt Zürich, 114.3 Pkt./Basis: 1.10.1988 = 100) Gemäss § 4 der Verordnung über Beiträge an Schulanlagen legt der Regierungsrat die subventionsberechtigten Kosten anhand von Erfahrungswerten realisierter Projekte und unter Berücksichtigung der Teuerung pauschal fest. Unter Pauschale ist eine einmalige Abfindung je m2 Nutzfläche zu verstehen. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage des genehmigten Raumprogrammes und der daraus resultierenden subventionsberechtigten Nutzfläche. Je Schulraum von 75 m2 wird ein Betrag pro m2 auf Fr. 4'000.00 und für die Aussenanlagen pro m2 auf Fr. 120.00 festgesetzt. Für eine Turnhalle der Grösse 15 x 26 m gilt der Ansatz von Fr. 1'650'000.00. Die subventionsberechtigten Kosten setzen sich somit wie folgt zusammen:
1205 m2 x Fr. 4'000.00 Fr. 4'820'000.00
2 x Fr. 1'650'000.00 Fr. 3'300'000.00
ca. 1830 m2 x Fr. 120.00 Fr. 220'000.00
Fr. 8'340'000.00
Voraussichtlicher Kantonsbeitrag
20% von Fr. 8'340'000.00
Fr. 1'668'000.00
Zusammenstellung
Gesamtanlagekosten Fr. 14'992'000.00
./. Kantonsbeitrag
Fr. 1'668'000.00
Erstellungskosten
zu Lasten der Gemeinde Arth Fr. 13'324'000.00
Der Gemeinderat stellte aber auch die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes in den Vordergrund. Insbesondere wurde ausgeführt, dass es Pflicht und Aufgabe der Behörde sei, die anfallenden Gemeindeaufgaben auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Bei der Lösung der Schulraumplanung Sonnegg Goldau wurde diesem Aspekt die grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Es steht eindeutig fest, dass das erarbeitete Schulanlageprojekt im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit Einsparungen bringt. Durch die Zentralisierung des Schulbetriebes in Goldau, Sonnegg, ergeben sich bezüglich der schulischen Abläufe (Koordination, optimale Nutzung von Infrastrukturanlagen usw.) zweifellos verbesserte Verhältnisse. Ausserdem kann im Bereich der Schulhaus-Wartung der Zeit- und Kostenaufwand reduziert werden. Alle diese Argumente sprechen für die vorgelegte Lösung. In der Zusammenfassung hat der Gemeinderat den Stimmberechtigten in seiner Botschaft empfohlen, die Vorlage zu unterstützen, indem:
Hingegen bildete der Energieträger der neuen Schulanlage Sonnegg Goldau ein Diskussionsthema. Aus der Mitte der Versammlung wurde folgender Antrag gestellt: «Die gesamte Schulanlage Sonnegg Goldau sei mit dem einheimischen Energieträger Holz zu beheizen. Ein Anschluss an die Energiezentrale der SBB, Goldau, sei anzustreben. Es sind zugleich andere Alternativenergieformen zu prüfen. Bis zur nächsten Gemeindeversammlung ist ein entsprechendes Projekt vorzulegen. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.» Dieser Antrag wurde von der Versammlung angenommen, sodass für den Gemeinderat ein weiterer Handlungsbedarf bestand. Das Sachgeschäft «Erweiterung der Schulanlage Sonnegg Goldau» wurde alsdann an die Urnenabstimmung vom 19. Mai 1996 überwiesen. Mit grosser Spannung wurde das Abstimmungsresultat erwartet Am 19. Mai 1996 hatte der Stimmbürger abschliessend zu dieser Projektvorlage Stellung zu nehmen. Die Gemeindebehörde war an sich über einen positiven Abstimmungsausgang zuversichtlich, zumal im Vorfeld das Projekt verschiedenen interessierten Organisationen und Institutionen im Rahmen von Orientierungsversammlungen vorgestellt wurde und sich dabei grossmehrheitlich jeweils ein befürwortendes Stimmungsbild ergab. Mit einem überzeugenden Mehr (1050 JA gegen 717 NEIN) stimmte der Souverän sodann dem 15 Millionen-Projekt zu. Nun waren die Weichen gestellt! Die Grössenordnung des Schulhausprojektes für die Gemeinde und das Vertrauen der Bürgerschaft verpflichtete die Behörde zu grösster Umsicht und einem sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln. Die Detailplanung brauchte ihre Vorbereitungszeit Kurz nach dem positiven Volksentscheid wurden die weiteren planerischen und administrativen Arbeiten durch die eingesetzte Schulhausbaukommission an die Hand genommen. Insbesondere haben die verantwortlichen Instanzen zusammen mit dem Architektenteam, zu welchem alsdann auch Ueli Lehmann, dipl. Arch. ETH, Freienbach, als Partner des Projektsiegers Thomas Keller, dipl. Arch. ETH, zugestossen ist, zielstrebig an der Detailplanung gearbeitet. Dabei wurde speziell darauf geachtet, das Raumangebot für die vielfältigen schulischen Belange und Bedürfnisse optimal zu nutzen. Für die Erarbeitung der Submissionsunterlagen mussten verschiedene Fachbüros (Bauingenieur, Elektroplanung, HLK-Planung, Bauleitung usw.) beigezogen werden. Aufgrund der bereinigten Detailpläne musste vor Baubeginn noch die definitive Zusicherung des Kantonsbeitrages geregelt werden. Die subventionsberechtigten Kosten legte der Kanton alsdann in seinem Entscheid auf Fr. 9'220'000.00 fest. Der ordentliche Kantonsbeitrag beträgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen 20 Prozent der subventionsberechtigten Kosten, was pauschal einen definitiven Kantonsbeitrag von Franken 1'844'060.00 ausmacht. Die Abstimmung über den Energieträger stand noch an Auftragsgemäss befasste sich der Gemeinderat in der Zwischenzeit auch mit dem zugewiesenen Auftrag aus der Gemeindeversammlung vom 25. April 1996, wonach die gesamte Schulanlage Sonnegg mit dem einheimischen Energieträger Holz zu beheizen sei und zugleich auch andere Alternativenergien in die Prüfung einzubeziehen sind. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 1996 unterbreitete der Gemeinderat den Stimmberechtigten hierüber Bericht und Antrag. Im Rahmen der Beratungen wurde dem Antrag, wonach für die Schulanlage Sonnegg Goldau (Altbau/Neubau) als Energieträger eine schuleigene Holzschnitzel-/Öl-Heizung mit Nachtragskosten von Fr. 140'000.00 vorzusehen ist, beigepflichtet. An der Urnenabstimmung vom 2. März 1997 hat der Souverän diesen Energieträger mit 887 JA gegen 570 Nein verbindlich bestätigt. Somit wurde auch bezüglich des in Frage kommenden Energieträgers für die ganze Schulanlage grünes Licht gegeben. Bereits am 17. März 1997 konnte die Baubewilligung erteilt werden Im Dezember 1996 konnte die Detailplanung weitgehend als abgeschlossen bezeichnet werden, sodass noch im gleichen Monat das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden konnte. Innert Frist ging eine öffentlich-rechtliche Einsprache ein. Mit dem Einsprecher wurde eine Einspracheverhandlung geführt, sodass ein vertretbarer Konsens gefunden werden konnte. Bereits 21/2 Monate später, d.h. am 17. März 1997 konnte der Gemeinderat die Baubewilligung für dieses Grossprojekt erteilen. . . . dann folgten die Arbeitsausschreibungen und Arbeitsvergebungen Laufend wurden die Submissionsunterlagen für die verschiedenen Arbeitsgattungen erarbeitet und die entsprechenden Arbeiten ausgeschrieben. Die angespannte wirtschaftliche Lage der letzten zwei Jahre hat eindeutig gezeigt, dass zahlreiche ausserkantonale Unternehmungen an diesem Bauwerk für verschiedene Arbeitsgattungen Interesse bekundeten. Im Grossen und Ganzen darf aber festgehalten werden, dass die Arbeitsvergebungen an sich gut über die Bühne gingen und nur in einem Falle aufgrund eines Beschwerdeentscheides die verantwortliche Behörde eine Umdisposition treffen musste. Mit Genugtuung darf auch erwähnt werden, dass ein wesentlicher Teil des Gesamtkuchens am Ort oder zumindest in der näheren Region vergeben werden konnte. Erfreulich ist aber auch die Tatsache, dass im Rahmen der stattgefundenen Ausschreibung, die Lieferung der Holzschnitzel für die Schnitzelheizung an die Unterallmeind-Korporation Arth zugewiesen werden konnte. Ausquartierung von Schulklassen drängte sich auf Mindestens während einem Schuljahr mussten drei Schulklassen von Goldau nach Arth ins alte Schulhaus ausquartiert werden. Alle drei Klassen wurden in diesem Schulhaus unterrichtet und bildeten so eine organisatorische Einheit. Um den Schülern möglichst keine unnötigen Wartezeiten zuzumuten, arbeitete man mit anderen Unterrichtszeiten und stimmte diese auf den Busfahrplan ab. Den Kindergarten (Sonnegg) verlegte der Schulrat in das alte Schulhaus in Goldau und Handarbeit wurde vorübergehend im neuen Feuerwehrgebäude in Oberarth unterrichtet. Textiles Gestalten für Schulklassen aus Goldau und teilweise aus Arth wurde ebenfalls in Oberarth vermittelt. Während der Bauzeit konnte der Schulunterricht im bestehenden Schulhaus Sonnegg aufrechterhalten werden. Im Interesse der Sicherheit der Schüler war die Anordnung von verschiedenen Massnahmen (Signalisationen, Hinweise für den Baustellenverkehr usw.) notwendig. Den betroffenen Schülern und der Lehrerschaft, die notgedrungen ihren Schulort während der Bauzeit verlassen mussten sei an dieser Stelle für das Verständnis nochmals der beste Dank ausgesprochen. Ein spezieller Dank ergeht aber auch an den Schulrat mit Schulpräsident Peter Probst an der Spitze, welcher für die Ausquartierung der Schulklassen nach Lösungen suchte und diese auch fand, um die Ausquartierungskosten möglichst tief halten zu können. 25. August 1997 – Spatenstich, das war ein besonderer Tag Mit dem Spatenstich nimmt jedes Bauwerk seinen Anfang. Am 25. August 1997, 15.00 Uhr, war es dann auch auf dem Schulhausareal Sonnegg in Goldau soweit. In Anwesenheit der Gemeindebehörde, des Schulrates, der Baukommission, des Architekten- und Bauleitungsteams, der Baufachleute, der unmittelbaren Nachbarschaft und natürlich in Anwesenheit von über 500 Schülern mit der gesamten Lehrerschaft konnte der ersehnte Spatenstich für diese Grossbaustelle in Szene gesetzt werden. Der Spatenstich vollzog sich einmal nicht nur mit einer Schaufel in der Hand, sondern mit einem Trax, welcher von Gemeindepräsident Dr. Adrian Kennel und Schulkindern zum grossen Akt der Grundsteinlegung «kommandiert» wurde. Das Rahmenprogramm wurde von einer Gruppe der Musikschule Arth-Goldau und den Schulkindern bestritten. In seiner Ansprache gab der Gemeindepräsident der Hoffnung Ausdruck, dass stets ein guter Stern über dieser neuen Bildungsstätte leuchten möge! Nach dem offiziellen Spatenstich nahmen die Bauarbeiten ihren Anfang. Die Bauinstallationsarbeiten, Abbrüche, Abschrankungen, Aushubarbeiten und Pfählungsarbeiten verliefen programmgemäss und die Hochbauarbeiten konnten innert den vorgegebenen Fristen in Angriff genommen werden. Das Schulhaus und die Turnhalle wurden gleichzeitig gebaut. Im Sommer 1998 präsentierte sich das Schulhaus und die Turnhalle bereits im Rohbau – eine gelungene Aufrichtefeier als bescheidener Dank Seit jeher ist es Tradition, ein Gebäude, das im Rohbau fertigerstellt ist, im Rahmen einer Aufrichte zu feiern. Dieses Etappenziel (Rohbau) wurde sowohl bei der Turnhalle als auch beim neuen Schulhaus im Juni 1997 programmgemäss erreicht. Auf den 26. Juni 1997 liess sodann die Gemeindebehörde alle am Bauwerk beteiligten Handwerker und Fachplaner zur Aufrichtefeier in den Turnhallen-Rohbau einladen. An die hundert Personen genossen ein währschaftes Nachtessen und nahmen die lobenden Worte von Gemeindepräsident Dr. Adrian Kennel und des Architektenteams dankend entgegen. Die Entstehung der beiden Bauten anhand von am Band laufenden Diabildern wurde mit grossem Interesse verfolgt. Als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit klang ein gemütlicher Abend aus. |
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