Aufgrund einer Analyse des Ist-Zustandes liegt die Aufgabe der Behörde darin, mittels geeigneter Förderungsmassnahmen Verbesserungen herbeizuführen. Die Zielsetzungen sind wie folgt abgesteckt:

  • Erhaltung und Förderung einer sozial- und volkswirtschaftlich ausgewogenen Region,
  • Schaffung neuer, Erhaltung bestehender Arbeitsplätze,
  • Erreichung einer optimalen Struktur und Ausnützung des Produktionsapparates bzw. der natürlichen Reserven,
  • langfristig; Steigerung des realen Volkseinkommens pro Kopf der Bevölkerung,
  • Erhaltung der attraktiven Umweltbedingungen.

Gemeinde Arth, Wirtschaftsraum mit Zukunft

Die Voraussetzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Gemeinde Arth sind gegeben, wobei sich aber die Behörden und die Bevölkerung laufend zu engagieren haben. So sind im Hinblick auf die obigen Massnahmen entsprechende Prioritäten zu setzen. Firmen, die sich in unserem Gemeindegebiet niederlassen möchten, können sicher sein, dass sie von den verantwortlichen Behörden und Organen in jeder Hinsicht unterstützt werden. Auf einen Wettlauf nach neuen Unternehmen um jeden Preis werden sich die Behörden hingegen nicht einlassen. Die Ansiedlung von Unternehmen verschiedenartiger Wirtschaftszweige – bevorzugt sind forschungs- und entwicklungsintensive Firmen aller Branchen wie auch Dienstleistungsbetriebe – soll die bestehende volkswirtschaftliche Empfindlichkeit des Gebietes vermindern. Dabei sollte aber immer darauf geachtet werden, dass die Attraktivität unserer Landschaft als Wohn- und Erholungsgebiet auch für die späteren Generationen voll erhalten bleibt.

Aus diesen Gründen wird Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Arth zwar durchaus als Notwendigkeit verstanden. Wirtschaftsfreundlichkeit hingegen ist nicht Zufall oder augenblickliche Laune, sondern Programm. Das ist wichtig, weil Privatwirtschaft und Behörden in zahlreichen Bereichen immer öfter zusammenarbeiten müssen. Da kann es entscheidend sein, wie Vorschriften interpretiert, Bewilligungen erteilt, Investitionsprojekte begutachtet oder gesetzliche Aufträge durchgeführt werden. So haben sich Arth-Goldau und seine Behörden eindeutig auf den partnerschaftlichen Weg festgelegt.

Mitarbeit der Bevölkerung

Die Behörden können Aufgaben solcher Art nicht alleine lösen. Es wird die Mitarbeit jedes einzelnen benötigt. So ergeht auch auf diesem Weg an die Bürgerschaft der Aufruf, den Gemeindebehörden Mitteilung zu machen, wenn im Gemeindegebiet Interesse für Neufirmen-Niederlassung besteht. Ebenso werden interessierten Kreisen durch die Behörden Informationen vermittelt, in welchen Gebieten allenfalls Bauland oder Räume zur Verfügung stehen.

Diese Dienstleistung soll ein spontanes Handeln ermöglichen, um Kontakte mit zuständigen Instanzen herzustellen.

Kontaktstelle

Gemeindekanzlei Arth, Telefon 041/859 02 02