Der Turm stellt den einen der drei Arther Letzitürme dar, der von Thomas Fassbind nach der Natur gezeichnet und im Jahre 1806 niedergerissen wurde. Arth bestand im 11. Jahrhundert aus zwei grossen, den mächtigen Grafen von Lenzburg gehörenden Höfen: dem niedern Hof, das heutige Arth am See, und dem obern Hof, Oberarth, Goldau, Röthen, Buosingen, Lauerz mit der Insel Schwanau und Gütern zu Steinen. Der niedere Hof zu St. Georg wurde im Jahre 1036 vom Grafen Ulrich von Lenzburg, der Kastvogtei des von ihm gegründeten Chorherrenstiftes Beromünster gewidmet; der obere Hof kam nach dem Aussterben der Lenzburger durch Erbschaft an die Kyburger und dann an die Habsburger, die später auch den niedern Hof als selbstaufgedrungene Kastvögte von Beromünster an sich zogen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts suchten auch die Arther sich den Fangarmen Habsburg-Österreichs zu entziehen. Zur Zeit der Schlacht am Morgarten erbauten sie mit ihren Nachbarn ums Jahr 1312 die Letzi zu Arth am See mit drei festen Wachttürmen. Damals hatte Arth zwei Leutkirchen, eine zu St. Georg an der alten Luzernerstrasse am Schattenberg, wo heute im St.-Georgen-Hof die gleichnamige Kapelle steht, die andere zu St. Zeno, an der Stelle des 1656 erbauten Kapuzinerklosters. Im genannten Jahre 1312 wurde für die beiden Kirchen, resp. Kapellen auf dem Platze der heutigen, 1694 erbauten Kirche eine grössere, gemeinsame Leutkirche gebaut und der hl. Georg zum Hauptpatron ernannt. Durch den Loskauf der österreichischen Pfandschaft der Markgräfin Maria von Baden, im Jahre 1353, hatten sich die Arther freigemacht und offenbar damals auch als freies, selbständiges Gemeinwesen sich ein eigenes Siegel angeschafft. Vom Stempel konnte der Geschichtsschreiber von Arth, Dr. C. Zay, im Jahre 1807 keine Spur mehr finden; dagegen bemerkte er, dass vor 200 Jahren für die Bürgerschaft von Arth noch das alte Siegel gebraucht wurde. Schon im Jahre 1354 besiegeln damit die von Arth ihre Allmeindteilungsurkunde, den sog. Wegweisbrief, worin sie am Schlusse erklären: “Vnd alldieweylen wir die obbenampt Kilchhöri vndt die Gmeind zu Arth dies alles, so hievor von uns geschrieben statt, gethan hand, durch Nutz vnd Notdurft vnser Kilchhöri, so hand wir diesen Brief offentlich besigelt mit vnser Kilchör Eigen Insiegel, dass es Alles statt vndt vest für unss vnd unser Nachkommen, die wir herzuo verbindendt. Dis geschah vnd war der Brief geben von Gottesgeburt 1350 vndt darnach im vierdten Jare”. Das Original dieses “Wegweisbriefes” und damit auch das Siegel ist seit dem, vor Jahren zwischen der Gemeinde Arth bzw. der Unterallmeind und der Korporation Berg und Seeboden, Küssnacht, geführten Prozess, betreffend die Grenzen auf Rigi-Kulm, verschollen. Dagegen hängt das Siegel noch an einer Urkunde im Archiv zu Altdorf, ausgestellt Dienstag vor Mitte Fasten 1361: “Und haben die Kilcher ze Arta gemeinlich ihr eigen Insiegel daran gehängt”. Das Siegelbild zeigt den hl. Georg zu Fuss mit Schild und Speer. Der Schild trägt ein durchgehendes Kreuz. Die Siegelumschrift lautet: “S. Communitatis de Arta”. Gilg Tschudi kennt das alte Arther Siegel auch, aber die Abbildung, die er davon gibt, ist ein Stegreifprodukt, das dem Original weder nach Grösse noch Gestalt des Siegelbildes entspricht. Sein Ritter Georg trägt einen Platten-Harnisch mit einem Widerhakenspitz und der Schild, auf den er sich stützt, hat ein sog. Ständerkreuz. Dazu bemerkt er: “dass dero Zit die Gemeind oder Kilchhöri zu Art ein eigen Insiegel gehapt, wiewohl sie auch zum Land Schwytz gehörtend und das gemein Landsiegel sie auch antraf”.

Aber wie schon bemerkt, Siegel und Wappen sind zweierlei. Der hl. Kirchenpatron Georg war wohl ein schönes und passendes Siegelbild der alten “Kilchhöri” von Arth, eignete sich aber ganz und gar nicht als Wappen eines neuzeitlichen politischen Gemeindewesens.

Das Wappen von Arth hat nun seine Entwicklungszeit glücklich überstanden, der historische Letziturm steht im roten Schwyzerfeld. Er bildet eine Allianz mit dem alten Siegelheiligen Georg im Gemeindetimber von Arth, trat auf den Briefköpfen der Gemeindekanzlei an die Stelle des Drachenbezwingers mit dem altgermanischen Flügelhelm und dient den Urkunden der Gemeinde als Kopfvignette.