Ab 1. Januar 2000 gilt das neue Abfallentsorgungs-Reglement mit Grundgebühr. Die Grünabfuhr wird definitiv eingeführt und die Kartonabfuhr fast verdoppelt. Die Preise für Güselsackkleber, Sperrgutmarken und Containerplomben sinken markant.

Nachdem der Regierungsrat am 29. Juni 1999 unser Kehrichtreglement im zweiten Anlauf genehmigte, steht einer Einführung auf den 1. Januar 2000 nichts mehr im Weg. Somit verfügt Arth als erste Gemeinde des Kantons über ein zeitgerechtes Reglement – angepasst an die Vorschriften von Bund und Kanton.

Die Einführung der Grundgebühr ist die wesentlichste Neuerung. Uber sie werden alle Kosten für den Verwaltungsaufwand und die Separatsammlungen abgerechnet (Grünabfuhr, Papier, Karton, Metall, Glas, Blech usw.). Die Erhebung der Grundgebühr erfolgt nach Einheiten. Dabei wird jede Wohnung als eine Einheit verrechnet, unabhängig von ihrer Grösse. Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe werden auf Grund der Anzahl ihrer Angestellten eingestuft. Die Bandbreite reicht hier von einer bis zu maximal fünf Einheiten. Der Gebühreneinzug wird erstmals im Jahr 2000 erfolgen. Der Termin ist noch nicht festgelegt.

Durch die Einführung der Grundgebühr wird es möglich, die Preise der Sackgebühr markant zu senken (siehe Tabelle). Dank unserer ausgezeichneten finanziellen Situation können wir im nächsten Jahr die Preise unter dem im neuen Reglement vorgesehenen Sockelbetrag ansetzen. Diese Reduktion wird ca. 10% betragen.

Alte Gebührenkleber und Containerplomben werden nicht zurück genommen. Kaufen Sie deshalb in diesem Jahr Gebührenkleber und Containerplomben nur nach Bedarf.

Grünabfuhr

Im Oktober 1998 wurde die Grünabfuhr als Versuch eingeführt. Ende 1999 läuft dieser Versuch aus. Die gemachten Erfahrungen und die Reaktionen aus der Bevölkerung zeigten schon bald, dass die Grünabfuhr nicht mehr wegzuden-ken ist. Dass die hochgestellten Erwartungen von 300 Tonnen pro Jahr bereits im ersten Jahr übertroffen werden, ist besonders erfreulich.

Das eingeführte System hat sich bewährt und wird weitergeführt. Das heisst, dass von November 1999 bis Februar 2000 die Grünabfuhr jeden zweiten Mittwoch (3. und 17. November, 1., 15. und 29. Dezember) durchgeführt wird. Ab März 2000 wird die “Grünabfuhr wieder jeden Mittwoch erfolgen, Die genauen Daten für das Jahr 2000 sind in der «Güsel-Info» aufgeführt, die im Dezember an alle Haushaltungen verschickt wird.

Der Grünabfall wird in Küssnacht kompostiert. Die daraus gewonnene Komposterde wird wieder angeliefert und in Goldau beim Friedhof und in Arth hinter dem Theater deponiert. Diese Komposterde ist von ausgezeichneter Qualität und bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern sehr begehrt.

Landwirtschaftliche Nutzung des Komposts

Auch die Landwirtschaft ist an diesem Naturdünger interessiert. Es ist allerdings nicht Sinn und Zweck der Kompostrückführung, dass Bauern die Komposterde gleich mit Maschinen auf Ladewagen verladen und auf ihre Felder führen.

Die Komposterde muss nämlich in der Düngebilanz eingetragen werden. Dies ist jedoch bei Selbstverlad durch niemanden zu kontrollieren. Die Kommission Umweltschutz & Hygiene appelliert deshalb an die Vernunft der ßauern, dies in Zukunft zu unterlassen. Selbstverständlich dürfen auch sie Kompost im Garten einsetzen. Wird der Kompost jedoch für den Landwirtschaftsbetrieb benötigt, so sollte er direkt in Küssnacht bezogen werden. Die Zusammensetzung des Komposts für die Landwirtschaft ist dann auch etwas gröber als jener für den Privatgebrauch.

Kartonabfuhr

Bei der angelieferten Kartonmenge ist eine enorme Zunahme feststellbar. Die Entsorgung mit den bisherigen sieben Abfuhren ist deshalb nicht mehr zu bewältigen. Aus diesem Grund wird ab Jahr 2000 die Kartonabfuhr monatlich durchgeführt – in der Regel immer am ersten Dienstag des Monats.

Gewerbebetrieben mit grossen Kartonmengen steht nach wie vor die Entsorgung bei Paul Fischlin, Oberarth, zur Verfügung. Für diese Entsorgung muss ein Unkostenbeitrag bezahlt werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion der Kartonmenge besteht darin, das Verpackungsmaterial an den Lieferanten gleich wieder zu retournieren.

Sollte die Kartonmenge auch in Zukunft weiter anwachsen, müssen Massnahmen – wie z.B. Mengenbeschränkungen – in Erwägung gezogen werden.

Separatsammelstelle Arth

Leider hält sich ein Teil der Bevölkerung nicht an die vorgegebenen Öffnungszeiten. So wurde zunehmend spät in der Nacht oder am Sonntag die Separatsammelstelle in Arth besucht. Der durch das Einwerfen von Glas verursachte Lärm stört die Nachtruhe in der Umgebung. Schlimmer sind jedoch jene, die im Schutz der Dunkelheit still und leise ihren Dreck in der Sammelstelle ablagern. Es zeichnen sich ähnliche Tendenzen ab, wie wir sie vor ein paar Jahren in Goldau hatten. Dies hatte zur Folge, dass alle Separatsammelstellen in Goldau geschlossen wurden. Deshalb wurde die Separatsammelstelle Arth in den letzten Tagen mit einem Zaun versehen. Wir hoffen, dass sich mit dieser Massnahme die unhaltbaren Zustände bessern werden. Sollte dies wider Erwarten nicht. eintreffen; so müsste – wie in Goldau – auch die Separatsammelstelle in Arth geschlossen werden.

Preise 1999 Sockelbetrag
gem. Reglement
Preise
ab 1.1.2000
17-Liter Sack 1.65 1.30 1.20
35-Liter Sack 3.15 2.50 2.30
60-Liter Sack 5.45 4.20 3.80
110-Liter Sack 10.10 7.60 6.90
Sperrgutmarke 10.50 8.00 7.20
Containerplombe 116.00 85.00 77.00
Einheit Grundgebühr 60.00 50.00

GEMEINDE ARTH
Kommission
Umweltschutz & Hygiene