Am 3. März 2024 ist auf eidg. Ebene über die Initiative für eine 13. AHV und über die Renteninitiative zu entscheiden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung beider Vorlagen.
 
Beim Bezirk Schwyz ist die Vorfinanzierung des Hochwasserschutzes – und Geschiebesanierungsprojekts am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal im Betrag von 5 Mio. Franken und über die Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums zu befinden. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.
 
In der Gemeinde Arth geht es um die Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth und um den Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 3.3.2024

Bundesvorlagen

NEIN zur Initiative 13. AHV
NEIN zur Erhöhung des AHV-Rentenalters (Renteninitiative)

Bezirk Schwyz

JA zur Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal
JA zur Auflösung Spezialfinanzierung Krematorium

Gemeinde Arth

JA zur Teilnutzungsplanung Breitgasse Arth
JA zum Gegenvorschlag Gemeinderat zur Initiative Schluss dem Parkplatzplatzzwang – autonomes Bauen erlauben

Nein zur 13. AHV-Rente

Mit der Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“ soll die Auszahlung einer 13. AHV-Rente ermöglicht werden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente würde pro Jahr derzeit 4.2 Mia. Franken und bis 2033 deren 5.3 Mia. Franken kosten. Derweil wird derzeit pro Jahr noch 3.0 Mia. Franken Überschuss und sukzessive bis ins Jahr 2030 bis auf Null abnehmend Überschuss in der AHV-Kasse erzielt. Es müsste somit rasch eine Finanzierung dieser 13. AHV-Rente sichergestellt werden, was voraussichtlich mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitnehmer und mit 0.4 Lohnprozenten vom Arbeitgeber oder aber über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % gedeckt werden müsste. Diese Finanzierungen würden die Lebenshaltungskosten für die ganze Bevölkerung weiter in die Höhe treiben. Hinzu kämen noch weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV-Rente wegen der schlechten demographischen Entwicklung, da immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner AHV-Beiträge bezahlen. Die wirklich bedürftigen AHV-Rentenbezüger bekämen mit der 13. AHV-Rente aber nur wenig mehr. Sie sind für eine angemessene Lebenshaltung ohnehin auf die Verbilligung der Krankenkassenprämie und auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Für die nicht bedürftigen AHV-Rentenbezüger wäre die zusätzliche Rente im Sinne einer Giesskannenausschüttung eine unnötige Aufbesserung des Einkommens. Viel gescheiter sollte die bereits mit Vorstössen in die Wege geleitete und offenbar breit getragene Erhöhung der AHV-Minimalrente von derzeit 1‘225 Franken rasch umgesetzt werden. Das würde allein den wirklich Bedürftigen zukommen und viel weniger kosten als die Giesskannenlösung. Deshalb Nein zur Giesskanne mit der 13. AHV-Rente.

Nein zur Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge“

Mit der sog. Renteninitiative soll das generelle Rentenalter für den Bezug der AHV-Rente auf 66 Jahre erhöht und dann anschliessend gekoppelt an die Lebenserwartung weiter erhöht werden. Diese Forderung ist unsozial. Vielmehr müsste pro Person eine Lebensarbeitszeit festgelegt werden. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man ab dem 18. Altersjahr oder erst ab dem 26. Altersjahr arbeitstätig bzw. bei der AHV beitragspflichtig wird. Zudem gehört das Rentenalter nicht in die Bundesverfassung. Deshalb Nein zur sog. Renteninitiative.

Ja zur Vorfinanzierung Hochwasserschutz und Geschiebesanierung im Muotathal

Da der Bezirk Schwyz die Kosten für den Hochwasserschutz und die Geschiebesanierung ohnehin insgesamt übernimmt, macht es Sinn, dass er die laufenden Projekte am Teufbach und an der Starzlen im Muotathal für 5 Mio. Franken übernimmt. Die bereits aufgegleisten Projekte sollten keine Verzögerung erfahren und sofort umgesetzt werden können. Denn das nächste Hochwasserereignis kann schon rasch eintreffen. Deshalb Ja zur entsprechenden Ausgabenbewilligung.

Ja zu Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums

Die bisherige Spezialfinanzierung des Krematoriums hat stets positiv abgeschnitten. Das ist auch künftig zu erwarten. Es macht deshalb keinen Sinn, den Bereich des Krematoriums weiterhin in einer Spezialfinanzierung zu führen. Dieser Bereich kann ohne weiters in die normale Bezirksrechnung übernommen werden. Nichts destotrotz werden auch künftig mit einer internen Rechnung die Gebühren so anzusetzen sein, dass die erhobenen Gebühren die effektiven Ausgaben für den Betrieb des Krematoriums decken. Deshalb Ja zur Auflösung der Spezialfinanzierung des Krematoriums beim Bezirk Schwyz.

Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth

Die Breitgasse in Arth muss moderat verbreitet werden. Andernfalls bleiben die über die Breitgasse erschlossenen Parzellen wegen der zu schmalen Zufahrt baurechtlich weiterhin nicht hinreichend erschlossen und es können keine Ersatzbauten erstellt werden. Es konnte eine für alle Beteiligten akzeptable Strassenerweiterungslösung gefunden werden. Deshalb Ja zur Teilnutzungsplanung Breitgasse in Arth.

Ja zum Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Initiative „Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben“

Die Initianten wollten in gewissen Bauzonenbereichen die Parkplatzanforderungen gemäss Baureglement vollständig aufheben. Das würde dort die Wohnkosten nicht reduzieren, aber die meist schon bestehende Parkplatznot noch verschlimmern. Der massvolle und realitätskonforme Gegenvorschlag des Gemeinderates nimmt auf alle relevanten Parkierungsbedürfnisse Rücksicht. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 hat der Gegenvorschlag des Gemeinderates gegenüber der Initiative im Rahmen einer Abstimmung mit einem überaus klaren Mehr obsiegt. Deshalb kommt gemäss dem Gemeindeorganisationsgesetz nur noch der Gegenvorschlag des Gemeinderates Arth zur Abstimmung. Dem ausgewogenen Gegenvorschlag des Gemeinderates ist zuzustimmen.