• Alterszentrum Mythenpark

Taxordung 2012

Taxen

Die Taxen gliedern sich wie folgt:

  1. Pensionstaxe (Leistungen ausserhalb Krankenversicherungsgesetz [KVG])
  2. Pflegetaxe (Leistungen innerhalb KVG)
  3. Individuelle Verrechnungen

1. Pensionstaxe

Einer-Zimmer mit Pflegebett (Standard: Nasszelle, Balkon) Fr. 131.-- /Tag
Einer-Zimmer mit Pflegebett (nicht Standard) Fr. 121.-- /Tag
Pflegebett im Doppelzimmer (Standard) Fr. 121.-- /Tag
Doppel-Zimmer zur Alleinbenützung (auf Wunsch) Fr. 181.-- /Tag
Ferienzimmer (Nasszelle, Balkon, TV, vollmöbliert) Fr. 141.-- /Tag
Reservationsgebühr: Zimmerpreis abzüglich Fr.  20.-- /Tag
Zuschlag für Bewohner aus anderen Gemeinden des Kantons Fr.   0.-- /Tag
Zuschlag für Bewohner aus anderen Kantonen Fr.   0.-- /Tag
Reduktion bei Spital- oder Kuraufenthalt von mehr als 3 Tagen Fr.  10.-- /Tag
Reduktion bei Ferienaufenthalt von mind. 10 aufeinander folgenden Tagen
(max. 30 Tage pro Kalenderjahr) 
Fr.  10.-- /Tag
     

Angebrochene Tage werden zum vollen Ansatz verrechnet.

In der Pensionstaxe inbegriffen sind folgende Leistungen:

  • Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Kabelanschluss
  • Zimmerreinigung (ordentliche)
  • Nutzung Gemeinschaftsräume und –anlagen
  • Verpflegung inklusive Diäten
  • Besorgung der Bett-, Toiletten- und Leibwäsche
  • Betreuungsleistungen
  • Teilnahme an angebotenen Aktivitäten

2. Pflegetaxe

Pflegestufe nach BESA Pflegetaxe Fr./Tag Anteil Bewohner Fr./Tag Anteil Versicherer Fr./Tag Anteil öffentliche Hand Fr./Tag
1 14.00 5.00 9.00 0.00
2 36.00 18.00 18.00 0.00
3 62.00 21.60 27.00 13.40
4 86.00 21.60 36.00 28.40
5 110.00 21.60 45.00 43.40
6 135.00 21.60 54.00 59.40
7 159.00 21.60 63.00 74.40
8 183.00 21.60 72.00 89.40
9 207.00 21.60 81.00 104.40
10 231.00 21.60 90.00 119.40
11 255.00 21.60 99.00 134.40
12 280.00 21.60 108.00 150.40
Alle Stufen MiGeL 2.00   2.00  

In der MiGeL-Pauschale ist das pflegerische Verbrauchsmaterial enthalten.

Die Anfangstaxe wird grundsätzlich nach Eintritt festgelegt, aber laufend den notwendigen Leistungen angepasst. Die Einstufung wird bei Veränderungen oder alle sechs Monate überprüft.

In Fällen, die sich aufgrund eines erhöhten Aufwands nicht innerhalb der 12 Pflegestufen abbilden lassen, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese entsprechen grundsätzlich dem zusätzlichen Aufwand an Leistungen gemäss KVG und werden individuell vereinbart.

3. Individuelle Verrechnungen

Eintrittspauschale Fr. 150.--  
Austrittspauschale Fr. 250.--  
Todesfallpauschale Fr. 400.--  
     
Telefon-Abonnement (sofern keine eigene Nummer) Fr. 25.-- / Monat
Gesprächsgebühren nach Aufwand  
Zimmerservice aus Komfortgründen Fr. 5.-- / Mahlzeit
     
Zusätzliche Reinigungsarbeiten Fr. 55.-- / Stunde
Näh- und Flickarbeiten, Annähen von Namensetiketten etc. Fr. 55.-- / Stunde
  plus Material  
Sonderleistungen Hauswart Fr. 55.-- / Stunde
Begleitung bzw. Besorgung ausser Haus Fr. 55.-- / Stunde
     
Fahrten mit dem hauseigenen Rollstuhl-Bus (Arztbesuch etc.) Fr. 1.-- / km
plus Zeitaufwand (s. oben)    
     
Spezial-Reinigung:    
• Duvet Fr. 45.--  
• Kissen Fr. 25.--  
• Kissen klein, Rollstuhlkissen Fr. 12.--  
     
Entsorgung von Mobiliar nach Aufwand  
     
Weg-/Zeitpauschale pro Physiotherapie-Behandlung im Haus    
(keine Kostenübernahme durch Krankenkasse/Ergänzungsleistung) Fr. 31.--  

Allgemeine Hinweise

Die Geltendmachung finanzieller Beiträge Dritter – wie Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Beiträge Krankenversicherer und öffentlicher Hand – ist grundsätzlich Sache des Bewohners bzw. seiner Vertreter. Die Heimleitung berät dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Für zusätzliche Leistungsangebote, wie Übergangspflege, Palliativpflege etc., können aufgrund übergeordneter gesetzlicher Regelungen abweichende Taxbestimmungen zur Anwendung kommen.