Erschliessungsplanung – bereinigter Plan mit Reglement liegt auf dem Tisch
Verkehrsknoten Bahnhof-, Park- und Rigistrasse, Goldau – Zwischenergebnisse
Bewilligte Bauvorhaben
Weiterführung der Zahnradbahnen auf die Rigi
Mutationen in der Jakob Bucher-Stiftung, Arth
Erteilte Betriebs- und Verkaufsbewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz
Bewilligte Spiel- und Unterhaltungsautomaten 1999 – 2001
Aus dem Zivilschutz
Zivilstandsamt Arth – 1998 mehr Trauungen und Todesfälle als im Vorjahr
Verfilmung der Zivilstandsregister
Bevölkerungsstatistik per 31.12.1998 in der Graphik
Erschliessungsplanung – bereinigter Plan mit Reglement liegt auf dem Tisch
Gemäss kantonalem Bau- und Planungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Erschliessung der Bauzonen durch Pläne über die Verkehrsanlagen, die Wasser- und Energieversorgung und die Abwasserbeseitigung in einem Erschliessungsplan zu ordnen. Im erarbeiteten Erschliessungsplan sind die Verkehrsanlagen, der Groberschliessungsplan (Strassen, Fusswege), Anlagen der Energieversorgung, der Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigungsanlagen verbindlich festgehalten. Lediglich orientierenden Charakter haben Verkehrsanlagen der Basiserschliessung, der öffentliche Verkehr und die Abgrenzung der Bauzonen gemäss Zonenplan.
Das Reglement zum Erschliessungsplan, welches begleitend erstellt wurde, bildet einen integrierenden Bestandteil der Erschliessungsplanung. Der Kostenanteil an Verkehrsanlagen durch die Gemeinde wurde vom Gemeinderat festgesetzt.
Den vorliegenden bereinigten Planungsinstrumenten im Zusammenhang mit der Erschliessungsplanung hat der Gemeinderat die abschliessende Genehmigung erteilt. Das weitere Vorgehen liegt nunmehr darin, diese Unterlagen gemäss den gesetzlichen Vorgaben dem Kanton zur Vorprüfung einzureichen.
Verkehrsknoten Bahnhof-, Park- und Rigistrasse, Goldau – Zwischenergebnisse
Im Herbst 1998 hat der Gemeinderat von der in Auftrag gegebenen Verkehrsfluss-Studie Goldau Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Studie wies der Gemeinderat der Verkehrsplanungskommission den Auftrag zu, geeignete verkehrstechnische Signalisationskonzepte zu prüfen, urn einen verbesserten Verkehrsfluss zu erreichen. Dabei galt es die Varianten
- Aenderung der Vortrittsregelung und
- Kreiselverkehr
näher zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Varianten liegen nunmehr vor.
Die Variante Vortrittsänderung räumt dem Hauptverkehrsstrom Parkstrasse – Bahnhofstrasse Priorität ein. Sie befriedigt in verkehrs- und sicherheitstechnischer Hinsicht nicht. Die Aenderung des Vortritts wäre nur dann realisierbar, wenn der Verkehrsfluss ab der Verzweigung Güterstrasse/Rigistrasse in Richtung SBB-Unterführung bis zur Bahnhofstrasse unterbunden würde (nur eine Fahrspur in Richtung Oberdorf). Verschiedene weitere Gründe sprechen gegen eine Weiterbearbeitung dieser Variante. Die Variante Kreiselverkehr ermöglicht an sich einen gleichmässigen Verkehrsablauf. Beim Einordnen in den Kreisel sind alle Verkehrsteilnehmer auf den Zufahrtsästen gleichberechtigt. Die Befahrbarkeit fur Sattelschlepper/ Grossraumbusse ab der Parkstrasse in die Bahnhofstrasse muss bei der Detailplanung genau untersucht und soweit möglich optimiert werden. Der Fussgängerverkehr im Bereich des Verkehrsknotens tangiert den Fahrzeugverkehr sehr stark. Lange Wegstrecken fur Fussgänger beeinflussen die Kapazität des Kreisels. Bei grossem Fussgängerandrang dürfte der Verkehrsfluss im Kreisel zum Stillstand kommen. Fur die Realisierung des Kreiselprojektes ist Landerwerb erforderlich wie auch umfangreiche Anpassungsarbeiten notwendig sind.
Nachdem die Rigi-Bahnen mit der nunmehr bekanntgewordenen Neukonzeption beabsichtigen, den Hochperron abzubrechen, entfällt auch die bisherige Fussgängerverbindung vom Hinterdorf über den Hochperron zum Oberdorf. Es gilt somit auch dem Fussgängerverkehr im dortigen Einzugsgebiet die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken.
Der Gemeinderat hat einstweilen von den bisherigen Abklärungsergebnissen hinsichtlich des Verkehrsknotens Kreuzung Bahnhof-, Park- und Rigistrasse in Goldau im Rahmen eines Zwischenberichtes Kenntnis genommen und weitere neue Vorgaben festgelegt. Im lnteresse von verbesserten verkehrs- und sicherheitstechnischen Verhaltnissen ist somit das Projekt weiterzubearbeiten.
Bewilligte Bauvorhaben
- Eigensatz-Buss Ueli und Cornelia, Feldweg 27a, Arth – Einfamilienhaus in Oberarth, Tunnelweg
- Poeffel Alexander und Manuela, Kirchmattstrasse 34, Steinhausen – Einfamilienhaus in Oberarth, Tunnelweg
- Betschart Walter und Romana, Unteregg, Arth – Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Arth, Hünenbergweg
- Hattori Koichiro, Seestrasse 24, Gersau – Einfamilienhaus in Goldau, Tennmatt. Projekänderung
- Schuler-Bünter Anita, Tennmattstrasse 3, Goldau – Einfamilienhaus in Goldau, Tennmatt. Projektänderung
- Näf-Nideröst Heinz, Rosenweg 4, Goldau – Fassadenrenovation am Wohnhaus (Baumeldung)
- diAx Mobile, Thurgauerstrasse 60, Zürich – Antennenanlage auf das Mehrfamilienhaus in Goldau, Zaystrasse 12
- Orange Communications SA, Avenue de Gratta-Paille 2, Lausanne-Grey – Antennenanlage auf das Geschäftshaus in Arth, Zugerstrasse 34
Weiterführung der Zahnradbahnen auf die Rigi
Mit Genugtuung hat auch der Gemeinderat davon Kenntnis genommen, dass sich der Verwaltungsrat der Rigi-Bahnen AG fur die Weiterführung der Zahnradbahnen Arth-Rigi-Bahn und Vitznau-Rigi-Bahn entschieden hat und zugleich ein lnvestitionsprogramm unter dem Titel „Rigi Top“ im Umfang von 30 Mio Franken beschlossen wurde, das auf 15 Jahres-Etappen ausgelegt wird. Damit soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Rigi-Zubringeranlagen VRB/ LWRK und ARB sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen die kundenfreundlichen Angebote fur Rigigäste erweitert werden. Ferner sieht das Bahnunternehmen vor, das über 1OO-jahrige Hochperron durch eine neue Bahnhofanlage mit direktem Zugang zur SBB-Station Arth-Goldau zu ersetzen.
Mutationen in der Jakob Bucher-Stiftung, Arth
Im Jahre 1974 wurde die Jakob Bucher-Stiftung, Arth, errichtet. Sie bezweckt, mit den Erträgnissen des Stiftungsvermögens namentlich bezeichnete Vereine zu unterstutzen. Die Stiftung obliegt der Aufsicht des Gemeinderates Arth. Seit der Errichtung der Stiftung stand Kaspar Hürlimann-Arnold, Oberarth, derselben als Stiftungsratspräsident vor, welcher auf Ende 1998 nunmehr die Demission eingereicht hat. Als neuer Stiftungsratspräsident amtet Alois Müller, Arth (bisheriger Stiftungsrat) und als neues Stiftungsratmitglied (Vertreter der Musikgesellschaft Arth) nimmt Josef Berlinger, Goldau, Einsitz.
Erteilte Betriebs- und Verkaufsbewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz
- Alterszentrum Mythenpark, Goldau (Cafeteria, Mythenstübli)
Verantwortliche Person: lnderkum Annemarie, Goldau - Denner Satellit, Bahnhofstrasse 8, Goldau (Verkaufsbewilligung)
Verantwortliche Person: Jordanoski Ljubco, Baar
Bewilligte Spiel- und Unterhaltungsautomaten 1999 – 2001
Für nachfolgende Betriebe wurden für den Zeitraum 1999-2001 aufgrund der Spielautomaten-Verordnung Spiel- und Unterhaltungsautomaten bewilligt.
- Blum Gaby, Restaurant Eisenbahn, Goldau
- Casagrande Werner, Restaurant Schutzenhaus, Goldau
- Gretener Walter, Hotel Rossli, Arth
- Käppeli Beat, Hotel Rigi-Kulm, Rigi-Kulm
- Koller Cornelia, Eagle-Bar, Arth
- Verkehrsverein Arth
- Widmer Marcel, Goldau (Betrieb eines Spielsalons)
Aus dem Zivilschutz
Optimierung von ZS-Massnahmen
Auf den 1. Januar 1999 sind verschiedene Neuerungen im Zivilschutz in Kraft getreten. So wurde unter anderem die Schutzdienstpflicht vom 52. auf das 50. Altersjahr reduziert und die über 42-jährigen Zivilschutzpflichtigen sind ohne Ausbildung in die Personalreserve einzuteilen. Ferner sind die Soll-Bestände, die Organisationsstrukturen und die Materialzuteilungen anzupassen. Mit diesen Optimierungsmassnahmen werden Einsparungen im Ausbildungs- und Materialbereich erzielt.
ZS-Einteilungsrapporte
1998 waren über 50 Zivilschutzangehörige – mittels Einteilungsrapport – einzuteilen. Das Echo der Einzuteilenden war durchwegs positiv, auch wenn nicht immer alle Einteilungswünsche berücksichtigt werden konnten. Vor allem in den Diensten Bevölkerungsschutz wurden Lücken geschlossen.
ZS-WK 98
Das Jahr 1998 war fur die ZSO ein Uebungsjahr. Alle Dienste – ausser dem Bevölkerungsschutzdienst – waren im Einsatz. Der Rettungsdienst verrichtete Arbeiten für verschiedene im Dienste der Oeffentlichkeit stehenden Organisationen und Einrichtungen. Fachdiensttage in diversen Kursen leistete der Sanitätsdienst in den Altersheimen der Gemeinde; der Uebermittlungsdienst überarbeitete und kontrol-lierte das Verbindungsnetz und erstellte erstmalig die Drahtleitung zum Aussenposten „Schönegg“. Der Nachrichtendienst richtete den Kommandoposten neu ein und bereitete die Alarmierung 1999 vor. Dem Versorgungsdienst oblag die Sicherstellung der Verpflegung und die Kursabrechnung und der ACS-Dienst betrieb Ausbildung und überarbeitete die Planunterlagen. Schlussendlich erforderte auch der Anlageunterhalt und die verschiedenen Materialtransporte ihre Einsätze (AMT).
Zivilstandsamt Arth – 1998 mehr Trauungen und Todesfälle als im Vorjahr
Geburten | 1997 | 1998 | |||
Knaben | Mädchen | Knaben | Mädchen | ||
in der Gemeinde | 0 | 0 | 0 | 1 | |
ausserhalb der Gemeinde | 54 | 61 | 57 | 57 | |
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115 | 114 | ||||
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Trauungen | 1997 | 1998 | |||
in der Gemeinde | 37 | 51 | |||
von auswärts mitgeteilt | 69 | 63 | |||
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106 | 114 | ||||
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Todesfälle | 1997 | 1998 | |||
Erwachsene | Kinder | Erwachsene | Kinder | ||
in der Gemeinde | 64 | 0 | 60 | 1 | |
von auswärts mitgeteilt | 52 | 0 | 72 | 4 | |
116 | 0 | 132 | 5 | ||
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116 | 137 | ||||
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davon in der Gemeinde Arth wohnhaft gewesen | 62 | 78 | |||
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Verfilmung der Zivilstandsregister
Im Jahre 1965 hat der Bundesrat als Sicherheitsmassnahme die Verfilmung der Zivilstandsregister obligatorisch erklärt. Die Kantone haben durch Mikro-Verfilmung und Einlagerung des Filmgutes für die Sicherstellung der Eintragungen in den Zivilstandsregistern zu sorgen. Das zuständige Departement des lnnern des Kantons Schwyz hat 1996 die bisherige Praxis über die Verfilmung der Zivilstandsregister im Kanton geändert bzw. neu geregelt und verfügte, dass auf die periodische Verfilmung der Einzelregister inskünftig zu verzichten und dass die Verfilmung der Familienregister spätestens alle 10 Jahre zu wiederholen ist. Das Familienregister wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Eherechtes im Jahre 1988 letztmals verfilmt. Die nächste Verfilmung steht somit an.
Bevölkerungsstatistik per 31.12.1998 in der Graphik
Aufteilung der Einwohner nach Nationen
Aufteilung der Einwohner nach Ortschaften
Aufteilung der Einwohner nach Konfessionen
Aufteilung der Einwohner nach Zivilstand
männlich
|
weiblich
|
Total
|
||
ledig |
2319
|
1971
|
4290
|
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verheiratet |
2225
|
2169
|
4394
|
|
verwitwet |
101
|
397
|
498
|
|
getrennt lebend |
29
|
32
|
61
|
|
geschieden |
138
|
185
|
323
|
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Total |
4812
|
4754
|
9566
|
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6415 Arth, 9. Februar 1999
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
Bruno Gehrig
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