Änderungen und Informationen bei der AHV / IV / EO für das Jahr 2002
Bewilligte Bauvorhaben
Verlegung des öffentlichen Wybergliweges in Arth
Erderneuerung auf dem Friedhof Arth
Erteilte Betriebsbewilligungen im Gastgewerbe
Goldauer Kilbi ab 2002 wieder auf dem Schulhausplatz Sonnegg
Statistik 2001 des Zivilstandsamtes Arth
Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2001

Änderungen und Informationen bei der AHV / IV / EO für das Jahr 2002

Die Änderungen im Jahre 2001 haben auch für das Jahr 2002 Gültigkeit

Am 1. Januar 2001 trat die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der AHV/IV-Renten in Kraft. Die Erhöhung der Renten betrug durchschnittlich 2,5 Prozent. Als Folge der 10. AHV-Revision waren im Jahre 2001 keine zusätzlichen Frauen rentenbegünstigt, da für die Jahrgänge 1939 bis 1941 das Rentenalter auf 63 Jahre erhöht wird bzw. wurde. Vom Rentenvorbezug mit einer Kürzung von 3,4 Prozent haben einige Frauen Gebrauch gemacht.

Die Mindest- und Höchstansätze der Renten für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer betragen monatlich unverändert:

Minimalrente Maximalrente
Alters- und Invalidenrente Fr.1’030.00 Fr. 2’060.00
Witwen- und Witwerrente Fr. 824.00 Fr. 1’648.00
Zusatzrente für den Ehegatten Fr. 309.00 Fr. 618.00
Waisen- und Kinderrente Fr. 412.00 Fr. 824.00

Die Rentenbeträge von Versicherten mit unvollständiger Beitragsdauer können unter diesen Mindestansätzen liegen.

Änderungen seit dem 27. Juni 2001 bei der Radio- und Fernsehverordnung für Ergänzungsleistungsbezüger

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2001 folgende Anpassungen beschlossen: Personen, die zur AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen beziehen, müssen der Inkassostelle Billag eine Kopie der rechtskräftigen Verfügung zum Bezug von Ergänzungsleistungen einsenden. Diese Gesuche treten bei Gutheissung ab dem ersten Tag des Monats, der der Gesuchstellung folgt, in Kraft (bis anhin Einreichung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse).

Familienausgleichskasse

Seit längerer Zeit ist eine Gesetzesrevision im Gange. Auf das Jahr 2002 konnten noch keine Erhöhungen ausgesprochen werden.

Im Jahre 2001 wurden den Rentenberechtigten der Gemeinde, welche über die Ausgleichskasse Schwyz abrechnen, folgende Renten ausbezahlt:

Art der Rente Durchschnittliche
Anzahl Rentner
Durchschnittlicher
Betrag pro Monat
Betrag 2001 Betrag 2000
AHV/IV 984 1’274’090.35 15’289’084.00 13’889’036.00
Ergänzungsleistung 212 252’897.60 3’034’771.00 2’935’504.00
Hilflosenentschädigung 49 29’500.90 354’011.00 329’312.00
Total 1’245 1’556’488.85 18’677’866.00 17’154’752.00

Prämienverbilligung

Die Zweigstelle Arth hat im vergangenen Jahr insgesamt 1574 (Vorjahr 1419) Prämienverbilligungs-Anträge bearbeitet.

Für das Jahr 2002 hat der Regierungsrat folgende Richtprämien festgesetzt:

Erwachsene Fr. 2’316.00/Jahr
Erwachsene in Ausbildung (18-25jährig) Fr. 1’608.00/Jahr
Kinder (bis 18. Altersjahr) Fr. 600.00/Jahr

Bewilligte Bauvorhaben

  • Zach-Bättig Leo, Zugerstrasse 38, Arth – Teilabbruch Gebäude Restaurant Frohsinn, Oberarth, Gotthardstrasse 24 und Wiederaufbau Wohn- und Geschäftshaus an gleicher Stelle
  • Camenzind-Kenel Silvia, Feldweg 12, Arth – Anbau am bestehenden Einfamilienhaus
  • Dr. iur. Bruno Beeler und lic. iur. Eleonora Meier Beeler, Sportplatzweg 6, Goldau – Einfamilienhaus in Goldau, Sunnmatt
  • Donnarummo Federico, Luegisland 1, Goldau – Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in Goldau, Eisenbahnweg
  • VDM AG, Gotthardstrasse 72, Goldau – Abbruch des Wohnhauses Mythenstrasse 20 in Goldau
  • Mahler Roland und Gisela, Schlossmattstrasse 27, Knonau – Einfamilienhaus in Oberarth, Mühlefluo 20. Projektänderung

Verlegung des öffentlichen Wybergliweges in Arth

Die Erbengemeinschaft A. Marty, Arth, vertreten durch die HSK Ingenieur AG, Küssnacht, unterbreitete dem Gemeinderat das Gesuch um Verlegung des im Wegrodel der Gemeinde Arth aufgeführten öffentlichen Fussweges Nr. 5 „Wybergliweg“ auf das projektierte Trottoir der neuen Erschliessungsstrasse Erliweg in Arth.

Gemäss § 13 der Verordnung über die öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht vom 26. Februar 1958 entscheidet über Abberufung oder Verlegung solcher Wege der Gemeinderat. Vor dem Entscheid ist durch eine Publikation in ortsüblicher Weise eine Frist von 30 Tagen anzusetzen. Einsprachen sind im ordentlichen Verwaltungsprozess zu erledigen.

Die vorumschriebene Wegverlegung wurde im kantonalen Amtsblatt und in der Rigi-Post publiziert. Die öffentliche Planauflage fand statt. Einsprachen gegen die Wegverlegung sind keine eingegangen.

Der Gemeinderat hat der Verlegung des öffentlichen Fussweges „Wybergliweg“ auf das projektierte Trottoir der neuen Erschliessungsstrasse Erliweg in Arth entsprochen.

Erderneuerung auf dem Friedhof Arth

Auf dem Friedhof in Arth ist beim letzten Teil von Parzelle 9, Gräberreihen 6 – 11, eine Erderneuerung durchzuführen. Im restlichen Bereich von Parzelle 9 (Gräberreihen 1 – 5 und 12 – 20) wurde die Erderneuerung bereits in den Jahren 1986 und 1990 realisiert. Im Zusammenhang mit der geplanten Erderneuerung sind auch die notwendigen Entwässerungseinrichtungen (Sickerleitungen und Anschluss an die Kanalisation) sowie die Grabsteinfundamente (Stellriegel) einzubauen.

Aufgrund der Platznot für Erdbestattungen (Einzelgräber) wird es notwendig sein, dass unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (9. Juni 2002) mit der Gräberräumung auf Parzelle 9 begonnen wird. Die notwendigen Vorarbeiten sind deshalb Anfang 2002 an die Hand zu nehmen.

Für die Vergabe der Erderneuerungsarbeiten ist ein beschränkter Wettbewerb gemäss Submissionsverordnung durchzuführen. Die Gesamtkosten für die erwähnten Arbeiten sind in der Investitionsrechnung 2002 mit einem Betrag von Fr. 100’000.00 enthalten und wurden vom Souverän an der Budgetgemeinde 2001 zusammen mit dem Voranschlag 2002 verabschiedet.

Erteilte Betriebsbewilligungen im Gastgewerbe

Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat an folgende Gesuchsteller die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes erteilt:

  • Tallarico Giuseppe, Arth
    Ristorante-Pizzeria La Calabrisella, Goldau (ehemals Pizzeria Bacco), ab 11. Januar 2002
  • Moos Silvia, Hünenberg
    Berggasthaus Rigi Dächli, Goldau, ab 30. März 2002
  • Steinmann Hubert, Ennetbürgen
    Gasthaus-Bar Krone, Goldau, ab 1. März 2002 und generelle Verlängerung der Polizeistunde im Rahmen des Gastgewerbegesetzes
  • Grimm Susi und Erich, Rigi Staffel
    Restaurant Staffelstübli, Rigi Staffel, ab 1. Juni 2001
  • Goldauer Kilbi ab 2002 wieder auf dem Schulhausplatz Sonnegg
  • Der Verkehrs- und Einwohnerverein Goldau ersuchte den Gemeinderat, die Goldauer Kilbi ab 2002 wieder auf dem Schulhausplatz Sonnegg durchführen zu können. Anhand vieler Reaktionen aus der Bevölkerung entspricht die Rückkehr dieses Anlasses auf den Schulhausplatz einem echten Bedürfnis. Die Goldauer-Kilbi wurde mit dem Beginn der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Schulanlage Sonnegg ab dem Jahre 1996 auf das Bahnhofareal an der Güterstrasse verlegt.

    Unter gewissen Auflagen und Bedingungen hat der Gemeinderat dem Gesuch entsprochen und für die Durchführung der Goldauer Kilbi das entsprechende Areal zur Verfügung gestellt.

    Statistik 2001 des Zivilstandsamtes Arth

    Geburten 2000 2001
    Knaben Mädchen Knaben Mädchen
    in der Gemeinde 0 1 2 1
    ausserhalb der Gemeinde 57 63 65 42




    57 63 67 43
    120 110


    Trauungen 2000 2001
    in der Gemeinde 61 56
    von auswärts mitgeteilt 58 63


    119 119


    Todesfälle 2000 2001
    Erwachsene Kinder Erwachsene Kinder
    in der Gemeinde 68 0 76 0
    von auswärts mitgeteilt 64 2 56 0




    132 2 132 0
    134 132


    davon in der Gemeinde Arth wohnhaft gewesen 72 73


    Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2001

    Auf Ende Dezember 2001 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9763 Einwohner (Vorjahr: 9758). Davon sind 98 Wochenaufenthalter.

    Die Wohnbevölkerung verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Ortschaften:

    Arth 3’128 Einwohner
    Oberarth 1’330 Einwohner
    Goldau 5’272 Einwohner
    Rigi 33 Einwohner

    Die Aufteilung der Einwohner nach Konfessionen gestaltet sich wie folgt:

    Römisch-katholisch 7’173 Einwohner
    Evangelisch-reformiert 892 Einwohner
    Andere 1’342 Einwohner
    Konfessionslos 356 Einwohner

    6415 Arth, 29. Januar 2002
    Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
    J. Kenel