Bauruine Sonneggstrasse bleibt bestehen
Voranschlag und Steuerfuss 2002 der Gemeinde Arth vom Regierungsrat genehmigt
Investitionsrechnung 2002
Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2001
Gemeindewerke Arth (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) – Mehrerträge im Jahre 2002 budgetiert
Gemeindeversammlung am 14. Dezember 2001
Gedrängter Terminkalender 2002
Bewilligte Bauvorhaben
Neuer Schadenwehr-Kommandant der Gemeinde Arth und neuer Schadenwehr-Vizekommandant (Schadenwehrzug Arth) gewählt
Neue Badmeisterin für die Badesaison 2002 gewählt
Vorschriften der Schutzverordnung der Gemeinde werden eingehalten
Einwohnerkontrolle Arth – Ausländerbestand

Bauruine Sonneggstrasse bleibt bestehen

Im März 1995 bewilligte der Gemeinderat Arth das Baugesuch für eine Wohn- und Geschäftsüberbauung an der Sonneggstrasse in Goldau. Innert erstreckter Frist wurde mit dem Bau begonnen. In der Folge ergaben sich in der Bauausführung mehrfach Verzögerungen und Unterbrüche. Im Verlauf des Jahres 1998 wurden dann sämtliche Arbeiten eingestellt. Seither ruht das Bauprojekt. Anhaltende finanzielle Schwierigkeiten der Bauherrschaft waren der Grund.

Der Gemeinderat führte mit der Bauherrschaft und der Generalunternehmung Gespräche und Schriftenwechsel im Bestreben, das Bauwerk zu Ende zu führen. Ein finanzielles oder ein sonstiges Engagement kam für den Gemeinderat Arth jedoch nicht in Frage. Der Gemeinderat ist weder Bauunternehmer noch eine Immobilienfirma. Auch die Bemühungen der Bauherrschaft um eine Umfinanzierung blieben erfolglos. Der Gemeinderat machte die Bauherrschaft mehrmals darauf aufmerksam, dass der heutige Zustand einer Bauruine nicht länger geduldet werden könne (Lärm, keine Eingliederung, Ortsbild, Gefahrenherd für Anwohner). Die Bauherrschaft wollte und will das Projekt zu Ende führen, konnte aber keinerlei Angaben darüber machen, ob und wann das der Fall sein werde.

Der Gemeinderat prüfte das weitere Vorgehen einlässlich. Es zeigte sich, dass im schwyzerischen Baurecht hinsichtlich Fertigstellung oder Abbruch einer Baute keine ausdrücklichen Rechtsgrundlagen bestehen. Nach Ansicht des Gemeinderates war zum heutigen Zeitpunkt ein Widerruf der Baubewilligung und ein Abbruch der Bauruine jedenfalls verfrüht. Und doch wollte man versuchen, vorwärts zu machen, dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu bereiten. Mit Beschluss vom 13. November 2000 erliess der Gemeinderat daher eine Fertigstellungsverfügung. Die Bauherrschaft wurde verpflichtet, die Wohn- und Geschäftsüberbauung gemäss der 1995 erteilten Baubewilligung zu vollenden. Bis spätestens Ende Januar 2001 habe sie ein angepasstes Bauprogramm (Zeitplan) zusammen mit einem Finanzierungsnachweis vorzulegen. Bis spätestens Ende Februar 2001 sei mit der Wiederaufnahme der Bauarbeiten zu beginnen. Der Gemeinderat war sich bewusst, dass sich im schwyzerischen Planungs- und Baugesetz (PBG) – entgegen der Regelung in gewissen anderen Kantonen – auch hierzu keine ausdrückliche Rechtsgrundlage finden lässt. Er leitete seinen Entscheid aus dem Sinn und Zweck anderer Normen ab. Er war der Ansicht, dies sei der mildest mögliche Eingriff in die Eigentumsrechte der Bauherrschaft, zumal die Bauherrschaft selber zu Ende bauen wollte und die gesetzten Fristen hätten erstreckt werden können.

Die Bauherrschaft hatte zwar Verständnis für das Vorgehen des Gemeinderates und erhoffte sich dadurch sogar etwas Schub für ihre Finanzierungsfrage. Aus anderen Gründen musste sie jedoch gegen diesen Beschluss des Gemeinderates Beschwerde führen. Mit Beschluss vom 16. Oktober 2001 hat der Regierungsrat diese Beschwerde gutgeheissen. Eine solche Fertigstellungsverfügung mit Fristansetzung für ein angepasstes Bauprogramm und Finanzierungsnachweis sei ein schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie der Bauherrschaft, der nicht aus anderen Gesetzesbestimmungen hergeleitet werden könne. Es sei hierfür eine klare, formellgesetzliche Grundlage erforderlich. Da diese fehle, könne im Kanton Schwyz keine solche Fertigstellungsverfügung erlassen werden.

Der Regierungsrat fragt sich aber auch, ob man trotzdem eine halbfertige Baute auf immer und ewig dulden müsse. Bei einer mehrjährigen Einstellung der Bauarbeiten sei im Kanton Schwyz der Widerruf der Baubewilligung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu prüfen. Dazu gebe es im Schwyzer Recht aber ebenfalls keine eindeutige Gesetzesgrundlage, dies könne aber aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht hergeleitet werden. Weil ein solcher Widerruf und der damit verbundene Abriss einer Baute ein weit schwerwiegenderer Eingriff in die Eigentumsgarantie als eine Fertigstellungsverfügung sei, müsse diese erst recht verhältnismässig sein. Vorgängig sei der Bauherrschaft dannzumal Frist anzusetzen, um die Bauarbeiten ernsthaft fortsetzen zu können (was der Gemeinderat eben gemacht hatte). Wann diese Voraussetzungen für den Abbruch einer Bauruine erfüllt sind, lässt sich aus dem Entscheid des Regierungsrates nicht entnehmen. Zwischen den Zeilen muss jedoch geschlossen werden, dass in den nächsten 2 – 3 Jahren der Gemeinderat noch nicht eingreifen kann. Also muss die Einwohnerschaft der Gemeinde Arth noch mit diesem unschönen Zustand leben.

Der Gemeinderat Arth teilt die rechtliche Beurteilung des Regierungsrates betreffend der Fertigstellungsverfügung nicht. Es wäre interessant zu wissen, wie die im Kanton Schwyz erstmalig zu beurteilenden Rechtsfragen durch das Verwaltungsgericht beurteilt würden. Doch der Gemeinderat will nicht ohne Not prozessieren und hat deshalb von einem Weiterzug des regierungsrätlichen Entscheides abgesehen. Der Gemeinderat hat sich – im Interesse der Einwohner und aller am Bau Involvierten – um eine Lösung dieser leidigen Angelegenheit bemüht. Leider vergebens.

Voranschlag und Steuerfuss 2002 der Gemeinde Arth vom Regierungsrat genehmigt

Nach § 22 des Gesetzes über den Finanzausgleich vom 7. Februar 2001 prüft und genehmigt der Regierungsrat den Voranschlag und Steuerfuss 2002 von Gemeinden und Bezirken, die für das Rechnungsjahr 2001 eine Zusicherung für Leistungen des Finanzausgleichs eingeholt haben. Die Prüfung hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu erfolgen.

Die Gemeinde Arth hat für das Rechnungsjahr 2001 eine Zusicherung für Leistungen des Finanzausgleichs eingeholt. Deshalb hat der Regierungsrat ihren Voranschlag und Steuerfuss 2002 zu genehmigen.

Der Voranschlag 2002 der Gemeinde Arth wurde aufgrund der Unterlagen der Ressorts und Verwaltungsabteilungen erarbeitet. Derselbe schliesst mit einem Aufwand Fr. 28’565’600.00 und einem Ertrag von Fr. 28’574’300.00 ab, sodass sich ein Ertragsüberschuss von Fr. 8’700.00 ergibt.

Der Steuerfuss der Gemeinde Arth beträgt derzeit 215 Prozent. Aufgrund der Angaben zum Voranschlag 2002 und des Finanzausgleichsgesetzes wurde dem Regierungsrat ein Steuerfuss für das Jahr 2002 von 185 Prozent der einfachen Steuer beantragt.

Der Regierungsrat hat zwischenzeitlich den Voranschlag 2002 und den Steuerfuss 2002 von 185 Prozent der einfachen Steuer genehmigt.

Investitionsrechnung 2002

Investitionen sind Ausgaben für Erwerb oder Schaffung von eigenen Vermögenswerten, welche eine mehrjährige Nutzungsdauer haben und für die öffentliche Aufgabenerfüllung bestimmt sind. Sie werden in der Investitionsrechnung verbucht und im Verwaltungsvermögen aktiviert und abgeschrieben. Demnach muss eine Ausgabe mit Investitionscharakter der Investitionsrechnung belastet werden, sobald der Betrag von Fr. 75’000.00 überschritten wird. Diese Regelung gilt nicht für Investitionsbeiträge, die immer in der Investitionsrechnung verbucht werden. Hingegen können Ersatzanschaffungen in die Laufende Rechnung verbucht werden. Zeigt sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ist ein Zusatzkredit einzuholen.

Die Investitionsrechnung 2002 weist Ausgaben von Fr. 4’720’000.00, Einnahmen von Fr. 435‘000.00 und somit Nettoinvestitionen von Fr. 4’285’000.00 aus.

Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2001

Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden schreibt vor, dass durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen ist, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. Gebundene Ausgaben benötigen dagegen keine Nachkredite.

Die erforderlichen Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2001 belaufen sich auf Fr. 206’500.00. Die Nachkredite werden im Voranschlag 2002 im Detail näher umschrieben und begründet.

Gemeindewerke Arth (Elektrizitätswerk und Wasserwerk) – Mehrerträge im Jahre 2002 budgetiert

Beim Elektrizitätswerk Arth (EW) wird für das Jahr 2002 mit einem weiteren positiven Wirtschaftsverlauf gerechnet. Bei einem Aufwand von Fr. 7’857’800.00 und einem Ertrag von Fr. 7’895’200.00 wird ein Ertragsüberschuss von Fr. 37’400.00 budgetiert.

Auf Grund der weiteren regen Bautätigkeit wird beim EW Arth mit einer Stromverbrauchszunahme gegenüber dem Vorjahr von + 1 % gerechnet.

Beim Wasserwerk Arth (WW) wird im Jahre 2002 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 3’700.00 gerechnet, dies bei einem Aufwand von Fr. 818’500.00 und einem Ertrag von Fr. 822’200.00.

Für das Jahr 2002 wird keine Wasserverbrauchszunahme berechnet. Die starken Niederschläge und der haushälterische Umgang mit dem Lebensmittel „Trinkwasser“ seitens der Kunden lassen zur Zeit keine weitere Verbrauchszunahme erwarten.

Gemeindeversammlung am 14. Dezember 2001

Gemäss dem gemeinderätlichen Terminkalender 2001 findet die Gemeindeversammlung (Budgetgemeinde) am Freitag, 14. Dezember 2001, 20.00 Uhr, im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, statt. An dieser Versammlung haben die Stimmberechtigten zum Voranschlag 2002 der Gemeinde Arth und der Gemeindewerke Arth (EW und WW), über Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2001 sowie über den Steuerfuss 2002 zu befinden. Im Weiteren wird zur Beratung die Sanierung und Verbreiterung der SBB-Unterführung Rigistrasse, Goldau, sowie die Anschaffung eines Atemschutzfahrzeuges für die Schadenwehr der Gemeinde Arth unterbreitet. Die Urnenabstimmung für die Sachgeschäfte ist auf den 3. März 2002 vorgesehen.

Die vorerwähnten Voranschläge 2002 mit Berichten und Anträgen sowie die Botschaften für die Sachgeschäfte werden rechtzeitig in alle Haushaltungen zugestellt.

Gedrängter Terminkalender 2002

Der gemeinderätliche Terminkalender sieht im Jahre 2002 25 offizielle Ratssitzungen vor.

Die ordentliche Gemeindeversammlung (Ablage der Jahresrechnung Gemeinde/Gemeindewerke) ist auf den 12. April 2002 festgesetzt, während die Budgetgemeinde am 13. Dezember 2002 stattfindet. Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung ist – falls erforderlich – auf den 18. Oktober 2002 vorgesehen.

Abstimmungstermine

03.03.2002
Eidgenössische Volksabstimmung
Gemeindevolksabstimmung
14.04.2002
Bezirks- und Gemeindewahlen
02.06.2002
Eidgenössische Volksabstimmung
allfällige Nachwahlen Bezirks- und Gemeinderäte
22.09.2002
Eidgenössische Volksabstimmung
24.11.2002
Eidgenössische Volksabstimmung

Allfällige Kantonale und weitere Gemeindevolksabstimmungen werden gleichzeitig mit Eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt.

Weitere wichtige Termine

16.04.2002
Bezirksgemeinde Schwyz
30.08.2002
Neuzuzüger-Treffen
14.09.2002
Jungbürgerfeier
10.12.2002
Bezirksgemeinde Schwyz

Bewilligte Bauvorhaben

  • Natur- und Tierparkverein, Parkstrasse 40, Goldau – Wasserreservoir in Goldau, Waldweg
  • Bürgi Karl, Kilchstalden, Goldau – Anbau an Stallgebäude in Goldau, Kilchstalden
  • Kennel Markus, Karrenwäldli, Steinerberg – Um- und Anbau des Stallgebäudes in Goldau, Spitzibüel
  • Amstad-Bürgi Christoph und Astrid, Parkstrasse 37, Goldau – Einfamilienhaus in Goldau, Quellenweg 25
  • Leonardi Guido und Manuela, Oelbergweg 6, Goldau – Garten-Geräteraum in Goldau, Oelbergweg 6

Neuer Schadenwehr-Kommandant der Gemeinde Arth und neuer Schadenwehr-Vizekommandant (Schadenwehrzug Arth) gewählt

Auf Ende 2001 hat der amtierende Kommandant der Schadenwehr der Gemeinde Arth, Major Anton Betschart, Goldau, seinen Rücktritt bekanntgegeben.

Für die neu zu besetzenden Kaderfunktionen hat der Gemeinderat als Wahlbehörde auf Antrag der Schadenwehrkommission auf den 1. Januar 2002 folgende Personen gewählt:

  • Hptm Anton Ulrich, Gotthardstrasse 41, Arth, als neuen Kommandanten der Schadenwehr der Gemeinde Arth
  • Oblt Urs Hospenthal, St. Adrian, Arth, als neuen Vizekommandanten des Schadenwehrzuges Arth

Mit der Wahl zum Kommandanten werden Hptm Anton Ulrich in den Rang eines Majors und Oblt Urs Hospenthal als Vizekommandant in den Rang eines Hauptmannes befördert. Den beiden neugewählten Kaderfunktionären wird zu ihrer ehrenvollen Wahl herzlich gratuliert und viel Erfolg und Befriedigung in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gewünscht.

Dem abtretenden Kommandanten, Major Anton Betschart, Goldau, wird für seine langjährigen und pflichtbewussten Dienste im Namen des Gemeinderates und der Bevölkerung der Gemeinde Arth der beste Dank ausgesprochen.

Neue Badmeisterin für die Badesaison 2002 gewählt

Bekanntlich hat der bisherige Badmeister des Seebades Arth, Konrad Bättig, Greppen, sein Anstellungsverhältnis auf den 30. September 2001 gekündigt. Auf die Ausschreibung gingen fünf Bewerbungen ein.

Auf Antrag der Seebadgesellschaft Arth hat der Gemeinderat Frau Brigitte Räber, Küssnacht, als Badmeisterin des Seebades Arth für die Badesaison 2002 (Anfang Mai bis September 2002) und Gilbert Schaller, Küssnacht, als Kioskleiter gewählt. Die neugewählte Badmeisterin ist im Besitz von diversen Brevets im Schwimmen (Rettungsschwimmer Brevet I, Trainerbrevet, Kampfrichterbrevet, internationaler Taucherpass).

Vorschriften der Schutzverordnung der Gemeinde werden eingehalten

Im Jahre 1997 hat der Souverän der Schutzzonenplanung (Schutzzonenplan / Schutzverordnung) zugestimmt. Die Verordnung bezweckt den Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt durch Massnahmen, die dem Erhalt, der Förderung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume (Biotope) sowie der Aufwertung des Landschaftsbildes dienen. Ausserdem soll das ästhetische und kulturelle Landschaftsbild in seiner Eigenart des Ortsbildes und der Kulturobjekte bewahrt bleiben.

Die Aufsicht über die Einhaltung der Schutzvorschriften sowie der abgeschlossenen Bewirtschaftungsverträge obliegt dem Gemeinderat. Aus dem Jahresbericht des beauftragten Kontrollorgans geht hervor, dass die Schutzvorschriften im Sinne der Vorgaben auch dieses Jahr wiederum sehr gut eingehalten wurden. Auftauchende Probleme werden meistens vor Ort gangbaren Lösungen zugeführt.

Einwohnerkontrolle Arth – Ausländerbestand

Per Stichtag 31. August 2001 sind in der Gemeinde Arth insgesamt 1928 Ausländer (ohne Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene) ordnungsgemäss gemeldet (Vorjahr: 1872). Diese stammen aus 43 Nationen.

6415 Arth, 27. November 2001
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)
J. Kenel