Gutachten betreffend Begegnungszone und Einbahnverkehr
Verkaufszahlen Tageskarten-Gemeinde 2004
Bewilligte Bauvorhaben
Betriebsbewilligung

Gutachten betreffend Begegnungszone und Einbahnverkehr

Gutachten ganzer Text (37 Seiten)

Aufgrund der verschieden ausgefallenen Vernehmlassungsergebnisse der Ortsparteien hat der Gemeinderat Arth ein Gutachten durch einen externen Fachberater erstellen lassen. Die Expertise liegt nun vor.

Ausgangslage

Aufgrund mehrerer Vorstösse und Petitionen setzte sich der Gemeinderat Arth folgende Ziele:

Das Zentrum von Goldau an der Park- und Centralstrasse soll:

  • verkehrsberuhigt werden, Zufahrt soll jedoch gewährleistet bleiben
  • vom Durchgangsverkehr entlastet werden
  • kundenfreundlicher werden (Konkurrenz mit den grossen Einkaufszentren), insbesondere die Attraktivität für Fussgänger verbessern
  • die Wohnqualität soll erhalten bleiben
  • Akzeptanz bei der Bevölkerung, den Anwohnern und Gewerbetreibenden

In Zusammenarbeit mit Vertretern der Anwohner und Geschäftsinhaber hat der Gemeinderat ein Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses Grobkonzept sieht an der Park- und Centralstrasse eine Begegnungszone mit den entsprechenden baulichen Massnahmen vor. Im August 2004 informierte der Gemeinderat Arth die Bevölkerung über das Vorhaben. Die interessierten Parteien und Organisationen wurden eingeladen, ihre Stellungnahme einzureichen. Die Ergebnisse der Parteien fielen wie folgt aus:

  • Die SP und CVP begrüssten die Einführung einer Begegnungszone.
  • Die SVP lehnte die Begegnungszone ab.
  • Die FDP reichte als Gegenvorschlag eine «Einbahnvariante» ein und beantragte, eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Fachplaner einzuholen.

In der Folge beauftragte der Gemeinderat das Büro Suter von Känel Wild AG, Orts- und Regionalplaner, Zürich, mit der Erstellung des folgenden Gutachtens:

  1. Überprüfung des vom Gemeinderat Arth vorgeschlagenen Projektes Begegnungszone;
  2. Überprüfung des Vorschlages der FDP Arth-Oberarth-Goldau betreffend Einbahnverkehr;
  3. Eruierung weiterer Varianten, welche eventuell noch nicht bedacht wurden.

Die Gegenüberstellung der verschiedenen Varianten ergab folgende Empfehlung des Fachplaners an den Gemeinderat Arth:

Allgemeines Fazit

Die Parkstrasse hat durch die Verkehrstrennung eher einen dynamischen, verkehrsorientierten Charakter und kann den Anforderungen eines attraktiven, fussgängergerechten Einkaufsbereiches, der zum Kommen, Verweilen und Flanieren einlädt, im heutigen Zustand nicht gerecht werden. Es besteht ein erhebliches Potenzial, den Strassenraum gestalterisch aufzuwerten. Ein attraktiver Strassenraum kann auch als wirtschaftlicher Impulsgeber wirken, der den Einkaufsstandort stärkt und eine Alternative zu den Einkaufszentren in Ibach und Seewen darstellen könnte. Da sämtliche Verkehrsarten den Strassenraum teilen, sind bauliche und signalisationstechnische Massnahmen zur Verkehrsberuhigung angezeigt.

  1. Begegnungszone
    Die Variante Begegnungszone ist ein zweckmässiger Lösungsansatz, welche die anvisierten Ziele für einen attraktiven Zentrumsbereich aus verkehrsplanerischer und ortsbaulicher Sicht am besten erfüllt. Bei einer entsprechenden Umgestaltung besteht die Möglichkeit, den Zentrumsbereich als neue Mitte von Goldau hervorzuheben und die vorhandenen Verkaufsgeschäfte im Wettbewerb zu den grossen Einkaufszentren zu stärken. Der Fussgängervortritt unterstützt die Bedürfnisse der Einkaufenden, sich frei im Zentrumsbereich bewegen zu können. Die Verkehrssicherheit wird deutlich erhöht. Die Aufenthaltsqualität für die Einkaufenden wird wesentlich verbessert. Eine Begegnungszone steigert zudem die Attraktivität der Fussgängerverbindung vom Bahnhof zum Tierpark. Es bestehen gute Gestaltungsmöglichkeiten, da der Strassenraum als Einheit behandelt werden kann. Mit der Temporeduktion kann der Lärmpegel und der Schadstoffausstoss verringert werden. Die direkte Zufahrt zu den Zielorten für Bewohner, Einkaufende und Anlieferung bleibt gewährleistet. Der Busverkehr wird durch die Fahrzeitverlängerung von ca. 38 Sekunden nicht beeinträchtigt. Gemäss Auskunft der Zuger Verkehrsbetriebe würde die Einführung einer Begegnungszone zu keinem Fahrplanbruch führen.
  2. Einbahnverkehr
    Das Einbahnregime bringt keinen nennenswerten Nutzen. Die Zielsetzung wird nicht erfüllt. Das Einbahnsystem weist folgende Nachteile auf:

    Die vermehrten Umwegfahrten zu den Zielorten führen zu zusätzlicher Luft- und Lärmbelastung. Zum Beispiel würde sich die Wegstrecke zur neuen Tiefgarage der Überbauung Union-Areal (Einfahrt zum Coop) vom Bahnhof her kommend um rund 260 m pro Fahrt erhöhen. Bei 100 Fahrten pro Tag würde dies zusätzlichen 7’800 Fahrkilometern pro Jahr entsprechen. Gleiches gilt für die Zufahrten zu den Wohnquartieren Mythenstrasse, Rossbergstrasse und Blumenweg.

    Mit dem Kreisverkehr steigt die Verkehrsbelastung auf dem östlichen Abschnitt der Centralstrasse um ca. 4000 Fahrzeuge pro Tag an, da 50% des heutigen Verkehrs auf diese Strasse verlegt würde. Dadurch würde die bedeutende Fusswegverbindung zu den Zielorten Sonneggschulhaus und Tierpark tangiert. Zwar würden die Bewohner der Parkstrasse von der geringeren Verkehrsbelastung profitieren. Entlang der Centralstrasse würde die Verkehrsbelastung jedoch erheblich zunehmen.

    Durch den erforderlichen Ausbau des westlichen Abschnitts der Centralstrasse müsste die bestehende Stützmauer auf einer Länge von rund 90 m angepasst werden. Der Kostenaufwand für die bauliche Anpassung der Stützmauer dürfte enorm sein. Der Kostenrahmen für die Verlegung der Stützmauer, die Sicherungsmassnahmen zur Gewährleistung des Bahnbetriebs, die Verlegung der Fahrleitungen, die Aufhebung des Gleises und die neue Weiche dürfte sich zwischen Fr. 500’000.– und Fr. 750’000.– bewegen. Diese Zahlen sind als sehr grobe Kostenschätzung zu verstehen. Aufgrund der Komplexität dieser Arbeiten müssten die Kosten unter Beizug eines Spezialisten verifiziert und im Detail geklärt werden.

    Das Einbahnregime ist nicht sehr kundenfreundlich und weist Nachteile in Bezug auf den Bewegungsspielraum der Fussgänger auf. Es gibt zu wenig Raum für zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Das Geschwindigkeitsniveau könnte bei einer Umgestaltung zwar etwas reduziert werden, die gefahrenen Geschwindigkeiten dürften jedoch zu den Randzeiten weiterhin hoch sein.

    Die Variante Einbahnverkehr sollte in Bezug auf die Zielsetzungen nicht weiter verfolgt werden.

  3. Weitere Varianten
    Die Einführung einer Tempo-30-Zone bzw. einer Signalisation «Höchstgeschwindigkeit 30» ist als zweite Priorität im Sinne eines Kompromisses denkbar. Zur Aufwertung des Zentrumsbereiches wäre auch bei dieser Variante eine Umgestaltung des Strassenraumes anzustreben. Dadurch könnte die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Im Gegensatz zur Begegnungszone basiert dieser Ansatz jedoch auf der Verkehrstrennung. Die Fussgänger wären gegenüber den Fahrzeuglenkern daher nicht vortrittsberechtigt. Es handelt sich hier um einen durchschnittlichen Lösungsansatz ohne Mängel.

Zusammen mit den Ortsparteien hat der Gemeinderat Arth die Empfehlungen der Orts- und Regionalplaner zur Kenntnis genommen. An der nächsten Sitzung wird sich der Gemeinderat erneut mit der Thematik befassen und das weitere Vorgehen bestimmen. Die Bevölkerung wird Mitte Februar darüber orientiert.

Verkaufszahlen Tageskarten-Gemeinde 2004

Für das Jahr 2004 kann für die Tageskarten-Gemeinde (ehemals GA-Flexi) folgende Abrechnung vorgelegt werden:

Einnahmen 2004 (1’666 x 28.–) 46’648.–
Abzüglich 5 Tageskarten-Gemeinde à 8’500.– – 42’500.–
Abzüglich Auszahlung Personal SKB – 2’000.–
Saldo per 31. Dezember 2004 CHF 2’148.–

Erstmals wurden fünf statt vier Tageskarten angeboten. Trotz dieser Erhöhung um eine Karte war die Auslastung erfreulich hoch und lag bei einem Durchschnitt von 91.04% (Vorjahr bei 4 GAs 92.26%). Die Tageskarten konnten bei den Kantonalbank-Filialen Arth und Goldau zu einem Preis von Fr. 28.– pro Karte bezogen werden. Dieser tiefe Preis ist nur dank der unentgeltlichen Dienstleistung der beiden Kantonalbankfilialen möglich! Auch im Jahre 2005 können die Tageskarten-Gemeinde zum gleichen Preis bezogen werden.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Gemeinde Arth, vertreten durch Gemeinderat Arth, Um- und Anbau am Schulhaus Zwygarten und Neubau Aula sowie Doppelturnhalle in Arth
  • Sattler-Betschart Roland und Margrit, Sonnhaldenstrasse 6, Goldau / Einfamilienhaus in Goldau, Sonnhaldenstrasse 6a
  • Stocker Hanspeter, Herbstweg 72, Zürich / Um- und Anbau am Wohnhaus in Oberarth, Bergstrasse 67

Bevölkerungsstatistik

Per 31. Dezember 2004 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’005 Einwohnern (Vorjahr: 9’961). Davon sind 78 Wochenaufenthalter und 2’154 Personen ausländischer Nationalität. Somit kann die Gemeinde Arth innerhalb eines Jahres einen Zuwanderungsgewinn von 44 Personen verzeichnen.

Die Wohnbevölkerung verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Ortschaften:

Arth 3’215 Einwohner
Oberarth 1’443 Einwohner
Goldau 5’312 Einwohner
Rigi 35 Einwohner

Die Aufteilung der Einwohner nach Konfessionen gestaltet sich wie folgt:

Römisch-katholisch 7’197 Einwohner
Evangelisch-reformiert 912 Einwohner
Andere 1’389 Einwohner
Konfessionslos 507 Einwohner


6415 Arth, 27. Januar 2005
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)