Gemeinderat befürwortet G-Reform
Erteilte Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz
Erleichterte Einbürgerung
Bewilligte Bauvorhaben
Aus der Bevölkerungsstatistik

Gemeinderat befürwortet G-Reform

An seiner Klausurtagung vom 27./28. Juni 2003 hatte sich der Gemeinderat Arth bereits mit der G-Reform befasst und in der Presse eine erste Stellungnahme abgegeben. An der letzten Sitzung hat nun der Gemeinderat die endgültige Fassung der Vernehmlassung verabschiedet.

Nach wie vor befürwortet der Gemeinderat Arth den Vorschlag des Regierungsrates, die Bezirke abzuschaffen. Die Bezirke im Kanton Schwyz existieren historisch bedingt und haben keine wirklichen Aufgaben mehr. Zusätzliche Aufgaben wurden in der Vergangenheit aufgrund der regionalen Gegebenheiten vermehrt an Zweckverbände übertragen. Neu geschaffene Bezirke würden eine ebenso lange Aufbauphase benötigen. Die Bezirke müssten mit weiteren Aufgaben gestärkt werden – dies ginge wahrscheinlich zulasten der Gemeinden. Dadurch würde in den Gemeinden viel Bürgernähe und Autonomie verloren gehen.

Der Gemeinderat Arth signalisiert durch das klare Ja zur G-Reform auch seine Bereitschaft, vermehrt gemeindeübergrefend zusammenzuarbeiten. Es wird jedoch gefordert, dass sich die Gemeinden entsprechend ihrer Interessenslage selber organisieren können. Die Bildung von Verbänden zur Zusammenarbeit und der Beitritt muss freiwillig geschehen können. Das Vorgehen bei der Bildung der Zivilstandskreise wird in diesem Zusammenhang als negatives Beispiel erwähnt.

Bedenken hat der Gemeinderat Arth nämlich bei der Bildung von Zweckverbänden betreffend der neu zu schaffenden Schulkreise für die Orientierungsschulen (Mittelpunktschulen). Die G-Reform sieht vor, als Zweckverband einen Schulkreis Oberarth mit den Gemeinden Arth, Steinerberg, Sattel und Rothenthurm zu schaffen. Die Schüler sollen die MPS Oberarth oder das Provisorium in Rothenthurm besuchen. Bei diesem Zweckverband wäre jedoch von Anfang an ein starkes Ungleichgewicht zu spüren, da sich eine grosse und drei kleine Gemeinden mit je unterschiedlichen Bedürfnissen gegenüberstehen. Es wäre ausserordentlich schwierig, jeweils faire Lösungen zu finden. Der Gemeinderat Arth bevorzugt deshalb das vom Regierungsrat verworfene Schulstandortmodell, d.h. die Gemeinde Arth wäre selbst verantwortlich für die Orientierungsschule in Oberarth. Als Gemeinde mit mehreren Ortschaften besteht bei den Gemeindeschulen Arth-Goldau bereits eine Führungsstruktur, in welche nach entsprechender Vorlaufzeit auch die MPS Oberarth eingegliedert werden könnte. Kooperationen mit anderen Gemeinden wären jedoch weiterhin möglich. Sollte gegen die heutige Zuteilung Widerstand aufkommen, stellt sich die Gemeinde Arth auch nicht gegen eine Loslösung der Berggemeinden.

Die restliche Aufgabenverteilung infolge der G-Reform würde für die Gemeinde Arth keine massgeblichen Änderungen beinhalten. Nach heutiger Einschätzung sollte die Reform auch keine negativen Auswirkungen auf die Steuerbelastung in der Gemeinde Arth haben.

Der Gemeinderat Arth bittet den Regierungsrat, dem Souverän die Umsetzung der G-Reform erst zur Abstimmung vorzulegen, wenn die Details genau geklärt und die Termine und Abläufe für die Umsetzung feststehen.

Erteilte Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz

Der Gemeinderat Arth hat folgenden Personen die Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • Beeler Margrit, Spinnä-Pub, Goldau
  • Cleaver-Deflorin Astrid, Two Flags Pub, Goldau

Beiden Gesuchstellerinnen wurde gleichzeitig die generelle Bewilligung für die Verlängerung der Öffnungszeit bis 02.00 Uhr erteilt.

Erleichterte Einbürgerung

Das Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, hat auf Gesuch hin Erika Renata Wiget, geb. de Jesus, 1976, brasilianische Staatsangehörige, wohnhaft in Reussbühl/LU, erleichtert eingebürgert. Mit dem Schweizer Bürgerrecht hat sie das Bürgerrecht des Kantons Schwyz und der Gemeinden Arth, Luzern und Zürich erworben.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Tschümperlin-Kaufmann Klaus, Schöneggweg 28a, Goldau – Gartenhaus in Goldau, Schöneggweg 28a
  • Architekturbüro Urs Curiger, Sonneggstrasse 24a, Goldau – Anbau am Wohnhaus in Goldau, Blumenweg 15
  • Gwerder-Casanova Josef, Gotthardstrasse 11, Goldau – Um- und Aufbau am Wohnhaus in Goldau, Beeriegg
  • Knüsel-Kamer Werner, Gotthardstrasse 86, Arth – Holz- und Kieslagerplatz und Wegsanierung in Goldau, Schuttmattli
  • Lagler Emil und Hofmann Margrit, Klostermatt 14b, Arth – Windschutzverglasung an der bestehenden 5 ½-Zimmer Parterre-Wohnung (Baumeldung)
  • Theo Suter Söhne AG, Zugerstrasse 66, Arth – Einbau Schiebetore mit Glaseinbau am bestehenden Werkstattgebäude (Baumeldung)

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende Juli 2003 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’955 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 82 Wochenaufenthalter und 2’128 Personen ausländischer Nationalität.


6415 Arth, 25. August 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)