Erfreulicher Rechnungsabschluss 2002
Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2002
Gemeindewerke Arth (EW / WW) wiederum mit Gewinn
Jährlicher Finanzierungsbeitrag an die Arth-Rigi-Bahn
Altersheim Hofmatt – Schliessungsbeschluss formell aufgehoben
Bewilligte Bauvorhaben
Aus der Bevölkerungsstatistik

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2002

Das neue Steuergesetz zeigte im Jahre 2002 für die Gemeinde Arth erstmals seine Auswirkungen. Bei einem Gesamtertrag von Fr. 27’383’236.69 und einem Gesamtaufwand von Fr. 27’027’255.67 schliesst die Laufende Rechnung 2002 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 355’981.02 ab. Damit weist die Bilanz der Gemeinde Arth zum ersten Mal ein Eigenkapital von Fr. 355’981.02 aus.

Das bessere Ergebnis der Laufenden Rechnung 2002 ist im Wesentlichen auf Einsparungen zurückzuführen, da die einzelnen Ressorts ihre beeinflussbaren Budgetpositionen eingehalten oder unterschritten und somit ihren Beitrag zum guten Ergebnis geleistet haben. Die tieferen Bankzinsen für Kontokorrent und Darlehen trugen ebenfalls zu einem besseren Ergebnis bei.

Die Budgeterwartungen bei den Steuererträgen konnten hingegen nicht erreicht werden. Die Übergangsbestimmungen des neuen Steuergesetzes wirkten sich entsprechend aus. Insbesondere die Erträge der juristischen Personen aus den Vorjahren erlitten einen massiven Rückgang. Die definitiv gestellten Steuerrechnungen gemäss den Veranlagungsverfügungen sind gegenüber dem provisorischen Steuerertrag stark zurückgegangen.

Der Voranschlag für die Investitionsrechnung 2002 sah Bruttoinvestitionen von Fr. 4’720’000.00 vor. Davon sind jedoch lediglich Fr. 3’152’764.65 realisiert worden. Die Reno­vation des alten Schulhauses in Arth wurde termingerecht abgeschlossen. Die Schlussrechnungen werden jedoch erst anfangs 2003 abgerechnet, so dass die Präsentation der Bauabrechnung erst mit dem Voranschlag 2004 erfolgen wird. Es kann damit gerechnet werden, dass der zugesicherte Baukredit nicht überschritten wurde. Im Bereich Abwasserbeseitigung wurden durch Verzögerungen im Baubeginn von den vorgesehenen Fr. 470’000.00 lediglich Fr. 109’344.70 beansprucht.

Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2002

Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden schreibt vor, dass durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen ist, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwenige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. Gebundene Ausgaben benötigen dagegen keine Nachkredite. Zu Lasten der Laufenden Rechnung 2002 sind Nachkredite von insgesamt Fr. 524’276.11 durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. Der entsprechende Kommentar zu den einzelnen Positionen wird in der Gemeinderechnung bekannt gegeben, welche den Stimmbürgern Ende März zugestellt wird.

Gemeindewerke Arth (EW / WW) wiederum mit Gewinn

Die Jahresrechnung 2002 des Elektrizitätswerkes Arth (EWA) schliesst mit einem in dieser Höhe nicht erwarteten sehr erfreulichen Unternehmensgewinn von Fr. 317’300.50 ab. Budgetiert war ein Mehrertrag von Fr. 37’400.00.

Für ein eher kleines Elektrizitätswerk wie das EWA ist ein straffes Kostenmanagement sehr wichtig. Alle Bereiche haben im Jahr 2002 ihre Vorgaben positiv umgesetzt und auf diese Weise Ertragsüberschüsse erzielt. Sowohl der gestiegene Stromverbrauch wie auch die tiefen Kapitalzinsen und die rege Bautätigkeit trugen ihren Anteil dazu bei.

Der Stromverbrauch stieg gegenüber dem Vorjahr um 1.18% oder 469’232 kWh auf 40’158’836 kWh. Somit betrug erstmals seit Bestehen des Elektrizitätswerkes der Stromverbrauch mehr als 40 Mio. kWh im Jahr. Eine starke Verbrauchszunahme verzeichneten die Monate Januar, Juli, August und Oktober auf Grund von tiefen Aussentemperaturen.

Der Verkaufsladen erzielte wiederum einen sehr erfreulichen Umsatz. Obwohl er geringer war als in den Vorjahren, konnte der Gewinn auf Fr. 28’382.90 gesteigert werden.

Die Jahresrechnung 2002 des Wasserwerkes schliesst ebenfalls mit einem sehr erfreulichen Er­tragsüberschuss von Fr. 74’908.40 ab. Budgetiert war ein Mehrertrag von Fr. 3’700.00.

Die verrechnete Wassermenge stieg gegenüber dem Vorjahr ganz leicht um 516 m3 auf 559’174 m3. Obwohl die Anzahl der versorgten Einwohner steigt, ist der Trinkwasserverbrauch in der Gemeinde Arth seit 1994 tendentiell rückläufig. Der Grund dafür ist der haushälterische Umgang mit dem „Lebensmittel Trinkwasser“.

Die Untersuchung betreffend Trinkwasserverunreinigung in der Grundwasserfassung Wegscheiden in Arth vom 3./4. Mai 2002 konnte abgeschlossen werden. Die Ursache war ein baulicher Mangel beim Bau des Grundwasserpumpwerkes vor rund 15 Jahren. Über den Einlaufschacht für die Entwässerung der Zufahrtsstrasse gelangte nach heftigen Regenfällen Jauche über das natürlich ausgebildete Entwässerungssystem in die Grundwasserfassung.

Damit in Zukunft solche Trinkwasserverunreinigungen früh erkannt werden, wurden bereits im Juli 2002 zusätzliche Trübungsüberwachungen in den Grundwasserpumpwerken Wegscheiden, St. Georg und im Stufenpumpwerk Laube eingebaut. Im Grundwasserpumpwerk Wegscheiden wurde zudem eine UV-Anlage für eine mögliche Restentkeimung eingebaut.

Jährlicher Finanzierungsbeitrag an die Arth-Rigi-Bahn

Seit Betriebseröffnung im Jahre 1875 hat die Rigi-Bahn für die Gemeinde Arth einen bedeutenden Stellenwert. 1992 haben sich die Arth-Rigi-Bahn-Gesellschaft und die Rigibahn-Gesellschaft Vitznau zur heutigen Rigi-Bahnen AG zusammengeschlossen. Trotz dieser Fusion wird sowohl von der Rigi-Bahnen AG selber wie auch von Bund und Kantonen weiterhin unterschieden zwischen der Nord- und Süderschliessung der Rigi. Auf der Schwyzer Seite fährt die Arth-Rigi-Bahn von Arth-Goldau auf Rigi Kulm. Auf der Luzerner Seite gehört einerseits die Zahnradbahn Vitznau – Rigi Kulm und andererseits die Luftseilbahn Weggis – Kaltbad zur Rigi-Bahnen AG. Lange Zeit war ungewiss, ob die Schwyzer Rigiseite aus finanziellen Überlegungen mit einer Gondelbahn erschlossen werden sollte. 1999 hat sich der Verwaltungsrat der Rigi-Bahnen AG jedoch für die Erhaltung der Zahnradbahn ausgesprochen, wofür die Bevölkerung der Gemeinde Arth viel Sympathie und Unterstützung zeigte.

Die Rigi-Bahnen AG verfügt über keine Defizit-Deckungsgarantie der öffentlichen Hand.

Das Fahrplanangebot im Stundentakt ist sehr kundenfreundlich. Was aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht befriedigt, sind die ungenügenden Erträge aus den Früh- und Spätkursen. Seit mehreren Jahren führt die Rigi-Bahnen AG deshalb mit den zuständigen Kantonsstellen von Schwyz und Luzern Verhandlungen über die Abgeltung dieser Randkurse. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung haben die Luzerner Gemeinden Weggis und Vitznau zusammen der Rigi-Bahnen AG ab 2004 einen jährlichen Beitrag von Fr. 70’000.00 zugesichert. Der Kanton Luzern zahlt eine jährliche Abgeltung von Fr. 165’000.00 und der Bund Fr. 365’000.00 für die Südseite der Rigi.

Im Kanton Schwyz fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Abgeltung. Hier wird die vorgeschriebene Einwohnerzahl von 300 Personen im Rigigebiet nicht erreicht, im Gegensatz zu Luzern, wo der Grenzwert auf 100 Einwohner festgelegt ist. Der Kanton Schwyz leistet freiwillig einen jährlichen Beitrag von Fr. 50’000.00. Der Bezirk Schwyz und die Gemeinde Arth vergüten jeweils die Kosten für die Schülertransporte. Weitere Bemühungen der Rigi-Bahnen AG um Abgeltungsbeiträge vom Kanton Schwyz blieben bis heute erfolglos. Aus wirtschaftlichen Überlegungen müssten deshalb ab 2004 auf der Rigi-Nordseite die Randkurse vor 09.00 Uhr und nach 17.00 Uhr gestrichen werden.

Aus diesem Grund stellte die Rigi-Bahnen AG der Gemeinde Arth ein Gesuch für einen jährlichen Finanzierungsbeitrag. Nach eingehenden Verhandlungen und in Abwägung der Interessenslage spricht sich der Gemeinderat Arth für einen jährlichen Finanzierungsbeitrag in Höhe von Fr. 70’000.00 aus. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich die Rigi-Bahnen AG, den Randkurs um 08.00 Uhr ab Goldau weiterhin an 365 Tagen im Jahr im Fahrplan zu führen.

Die Erschliessung ausserhalb des touristischen Zeitfensters ist insbesondere wichtig für Transportfahrten als auch für Handwerker, Hotelfach- und Serviceangestellte sowie die einheimischen Rigi-Bewohner. Die Beförderung soll auch bei geringer Nachfrage gewährleistet bleiben. Ausser dem Wegnetz für Fussgänger, Alp- und Forstwirtschaft ist die Rigi nur per Bahn erreichbar. Die Arth-Rigi-Bahn erspart der Öffentlichkeit weit grössere Aufwendungen von Steuergeldern für den Bau und Unterhalt von Strassen ins Rigi-Gebiet.

Für einen jährlichen Finanzierungsbeitrag von Fr. 70’000.00 bedarf es nach kantonaler Gesetzgebung einer Volksabstimmung. Diese Vorlage wird den Stimmbürgern an der nächsten Gemeindeversammlung vom 11. April 2003 vorgelegt und gemäss Antrag an die Urnenabstimmung vom 18. Mai 2003 überwiesen.

Altersheim Hofmatt – Schliessungsbeschluss formell aufgehoben

Durch die Initiative von Dr. med. Ivo Kennel wurde dem Volk die Entscheidung übertragen, über die Schliessung oder Weiterführung des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt zu entscheiden. Das Abstimmungsergebnis an der Gemeindevolksabstimmung vom 9. Februar 2003 ist eindeutig zugunsten der Einzelinitiative und damit zur Weiterführung des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt ausgefallen. In diesem Sinne wurde vom Gemeinderat der Schliessungsentscheid nun auch formell aufgehoben und die Weiterführung des Betriebes wie bis anhin beschlossen.

Es ist jedoch unbestritten, dass eine Sanierung des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt notwendig sein wird. Selbstverständlich sollen der Initiant, Dr. med. Ivo Kennel sowie Vertreter der Solidaritätsgruppe in dieses Projekt mit eingebunden werden. Der Gemeinderat wird sich mit den genannten Personen in Verbindung setzen, damit eine entsprechende Kommission gebildet werden kann.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Römer Regula, Else-Züblin-Strasse 35, Zürich – Anbau an bestehendem Ferienhaus, Rigi-First
  • Odermatt Werner, Grundstrasse 16, Rotkreuz – Kieswaschanlage und Neubau Halle für Sortieranlage in Goldau, Bernerhöhe
  • Auto-Moto-Fischlin, Gutwindeweg 24, Oberarth – Erweiterung Auto-Abstellplatz in Oberarth, Gutwindeweg 24
  • SBB AG, Immobilien, Effingerstrasse 15, Bern – Umbau Personalrestaurant in Goldau, Güterstrasse
  • Stiftung Natur- und Tierpark Goldau, Parkstrasse 40, Goldau – Fassadenrenovation an bestehendem Wohn- und Geschäftshaus mit Umnutzung Erdgeschoss zu Büros in Goldau, Parkstrasse 26
  • Birrer André, Hünenbergweg 3, Arth – Einbau von zwei flachliegenden Dachfenstern an bestehendem Wohnhaus in Arth, Hünenbergweg 3
  • (Baumeldung)

Aus der Bevölkerungsstatistik

Per 31. Januar 2003 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’906 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 86 Wochenaufenthalter und 2’096 Personen ausländischer Nationalität. Gegenüber dem Vormonat hat die Bevölkerung demnach um vier Personen leicht abgenommen.


6415 Arth, 24. Februar 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)