Der Gemeinderat unterstützt das Begehren für eine neue Buslinie Lauerz – Goldau
Alters- und Pflegeheim Hofmatt ist voll ausgelastet
Bewilligte Bauvorhaben
Regelung Übergangsjahr Zivilschutzorganisation Arth
Kreisel Goldau – Vergleichszahl war falsch
Die Deckenkonstruktionen in den Schulhäusern der Gemeinde Arth wurden überprüft

Der Gemeinderat unterstützt das Begehren für eine neue Buslinie Lauerz – Goldau

Die Lauerzer Bevölkerung möchte eine Busverbindung nach Goldau. Bisher ist Lauerz in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel nur in Richtung Schwyz ausgerichtet. Der Gemeinderat Arth unterstützt die Eingabe an das kantonale Baudepartement für eine Verlängerung der Buslinie bis zum Bahnhof Goldau.

Die Buslinie Lauerz – Goldau wäre nicht nur für die Lauerzer Bevölkerung von Vorteil, sondern auch für die Gebiete Waage, Buosingen und Bernerhöhe, Goldau. Voraussetzung ist, dass die Buslinie in das Grundangebot des öffentlichen Verkehrs aufgenommen wird und somit die Kosten über den ganzen Kanton verteilt würden. Gemäss einer groben Kostenschätzung der Auto AG können die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung der Buslinie mit 300’000 Franken beziffert werden. Falls das Begehren vom Kanton gutgeheissen wird, könnte die neue Busverbindung bis Goldau ab 2006 in den Fahrplan aufgenommen werden.

Alters- und Pflegeheim Hofmatt ist voll ausgelastet

An der Gemeindevolksabstimmung vom 9.2.2003 hat das Stimmvolk dem Initiativbegehren: «Die Gemeinde Arth errichtet eine unselbständige Anstalt mit dem Zweck, das Altersheim Hofmatt in Arth als gemeindeeigenes Alters- und Pflegeheim zu führen und zu betreiben» mit grossem Mehr zugestimmt. Der Gemeinderat hat daraufhin den Schliessungsbeschluss am 17.2.2003 aufgehoben und das Altersheim wird nun im bisherigen Rahmen weitergeführt.

Die Verwaltungskommission Alters- und Pflegeheim Hofmatt nimmt ihre ursprünglichen Aufgaben weiterhin wahr. Sie amtet als Aufsicht über alle Belange, welche den Betrieb des Alters- und Pflegeheims Hofmatt betreffen. Weiter unterstützt sie die Heimleiterin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und steht beratend zur Seite. Zusammen haben sie massgebenden Anteil daran, dass wieder Ruhe eingekehrt ist und der Betrieb in einem geordneten Rahmen sichergestellt ist.

Die ganze Schliessungsthematik hat Spuren hinterlassen. Trotzdem sind die Alltagsgeschäfte wieder zur Hauptsache geworden. Laufend werden neue Ansprüche und Gesetzesvorschriften an die Alters- und Pflegeheime gestellt. So ist seit dem 1.8.2003 ist das neue Arbeitsgesetz für das Pflegepersonal in Kraft. Die Verwaltungskommission hat dazu ein neues Reglement über die arbeitsvertraglichen Bestimmungen erarbeitet. Die Hauptpunkte sind die Regelung der Arbeitszeit, der Überstunden, des Pikettdienstes und die Nachtarbeit. Gemäss neuem Arbeitsgesetz muss ein 24-Stundenbetrieb durch diplomiertes Pflegepersonal gewährleistet werden.

In Zusammenhang mit diesen Umstrukturierungen erfolgten im personellen Bereich einige Veränderungen. Das Pflegeteam konnte anfangs Dezember mit Herrn Sean Ritschard als neuen Pflegedienstleiter ergänzt werden. Somit erlauben die personellen Ressourcen wieder eine volle Auslastung. Zur Zeit wohnen 31 Personen im Alters- und Pflegeheim Hofmatt.

Neben der Verwaltungskommission beschäftigt sich die vom Gemeinderat eingesetzte Subkommission Hofmatt mit der weiteren Zukunft des Alters- und Pflegeheims als unselbständige öffentliche Anstalt der Gemeinde Arth. Im Vordergrund steht dabei als erster Schritt die Verabschiedung eines Reglements. Es umschreibt die Aufgabe der Anstalt bzw. den Inhalt der zu erbringenden künftigen Leistung. Das Reglement soll dem Stimmvolk im Jahr 2004 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Weber-Landolt Karl, Hörnlistrasse 9, 6403 Küssnacht – Umnutzung Gewerbeliegenschaft in Arth, St. Adrian
  • Steiner Priska und Hans-Rudolf, Grossfeld 6c, Arth
    Ziswiler Monika und Walter, Grossfeld 6b, Arth
    Schuler Christa und Xaver, Grossfeld 6a, Arth
    – Drei Nebenbauten in Arth, Grossfeld 6c, 6b, 6a
  • Bieri-Suter Pascal und Suter Bieri Helen, Luegisland 10b, Goldau – Um- und Anbau am Wohnhaus in Goldau, Depotweg 13
  • Marty-Grab Albert und Gertrud, Zugerstrasse 84, Arth – Einfamilienhaus in Arth, Güpfen 12
  • Piredda Angelo, Luegisland 2, Goldau – Eingangsüberdachung am Restaurantgebäude in Arth, Zugerstrasse
  • Wechner Alfred, Rufibergstrasse 1, Arth – Zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Arth, Zugerstrasse
  • Oberallmeind-Genossame Arth, v.d. Rolf Steiner, Bahnhofstrasse 13, Goldau – Quellwasserfassung mit neuer Ableitung in Goldau, Trubenberg
  • VDM Garage und Transporte AG, Gotthardstrasse 72, Goldau – Aufbau Wohnung auf Gewerbegebäude in Goldau, Gotthardstrasse 97
  • Willimann Josef und Vreni, Bergstrasse 27, Oberarth – Doppeleinfamilienhaus in Arth, Zugerstrasse 92
  • Brusa J. Ludwig Bauunternehmung AG, Rütiweg 3, Steinen – Abbruch Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus in Arth, Klosterstrasse 2
  • Holdener Armin, Gotthardstrasse 56, Goldau – Um- und Aufbau am Wohnhaus sowie Abbruch und Neubau Oekonomiegebäude in Goldau, Gotthardstrasse 56
  • Bürgi-Reichlin Georg, Heuledi, Oberarth – Jauchegrube in Oberarth, Heuledi
  • Camenzind Marcel, Gotthardstr. 72, Goldau – Einstellhalle in Goldau, Bernerhöhe
  • Politische Gemeinde Arth – Abbruch Wohnhaus Neugasse 4, Arth

Regelung Übergangsjahr Zivilschutzorganisation Arth

An der Eidg. Volksabstimmung vom 18.5.2003 ist das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz angenommen worden und tritt am 1.1.2004 in Kraft. Gemäss neuem Bundesgesetz sind die Kantone für den Zivilschutz zuständig und die Dienstpflicht dauert vom 20. bis 40. Altersjahr.

Über das kantonale Einführungsgesetz wird voraussichtlich erst im Laufe des nächsten Jahres abgestimmt. Es kann also frühestens per 1.1.2005 in Kraft treten. Bis dahin müssen die heutigen Strukturen der Zivilschutzorganisationen in den Gemeinden operativ einsatzbereit bleiben. Demzufolge gestaltet sich das Jahr 2004 als Übergangsjahr.

Nach der Auflösung der Organisation Arth-Lauerz durch den Gemeinderat Lauerz auf Ende 2003 sowie aufgrund der diversen Rücktritte in der ZSO Leitung wurde das Übergangsjahr entsprechend neu geregelt.

Durch die Reduktion des Dienstalters stehen der ZSO Arth weniger Leute zur Verfügung. Deshalb beschränkt sich die Organisation unter der Berücksichtigung der personellen Verhältnisse auf die Erfüllung der Kernaufgaben:

  • Sicherstellung der reduzierten Einsatzbereitschaft
  • Alarmierung der Bevölkerung
  • Anlageunterhalt
  • Kulturgüterschutz

Diese Aufgaben können auch im Übergangsjahr erfüllt werden. Bei einem Grossereignis kann auf die Reserve zurückgegriffen werden.

Die Führung der ZSO Arth übernehmen per 1.1.2004 Roland Horath, Goldau (Chef ZSO Arth) und Werner Huszarek, Arth (Stellvertreter Chef ZSO und Leiter Ersteinsatzelement).

Kreisel Goldau – Vergleichszahl war falsch

An der Gemeindeabstimmung vom 7. Dezember 2003 stimmte die Bevölkerung dem Verpflichtungskredites für die Erstellung eines Strassen-Verkehrskreisels bei der Kreuzung Bahnhof-, Park- und Rigistrasse in Goldau zu.

Die vorgesehene Kreiselanlage weist einen Durchmesser von 26 m auf. Gemäss den VSS-Normen handelt es sich um einen so genannten Kleinkreisel. Solche Anlagen weisen nicht überfahrbare Mittelinseln auf. In Berücksichtigung der ungünstigen Verhältnisse im Abzweigungsbereich Bahnhofstrasse – Parkstrasse wurde die Kreiselfahrbahn auf 9 m festgelegt (inkl. Kreisel-Innenring). Mit dieser Abmessung kann der Kreisel mit dem Linienbus problemlos befahren werden. In der Botschaft für die Volksabstimmung wurde das Total der Anlagekosten mit Fr. 580’000.00 ausgewiesen.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12.12.2003 im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, wurde aus der Versammlung an den Sparwillen appelliert und gefragt, wieso in Schwyz ein viel grösserer Kreisel lediglich Fr. 340’000.00 koste.

Eine Million Franken vergessen

Abklärungen haben ergeben, dass es sich bei dem in der Presse veröffentlichten Betrag von Fr. 340’000.00 um eine Falschmeldung handelte.
Der Kostenvoranschlag für den «Coop-Kreisel» in Seewen lautet wie folgt:

Umgebungsarbeiten und Bauleitung Fr. 0.46 Mio.
Baumeisterarbeiten Strassenbau Fr. 1.77 Mio.
Gesamtkosten (Genauigkeit ± 10%) Fr. 2.23 Mio.

Im Betrag von Fr. 2.23 Mio. sind die Verschiebung der bestehenden Stützmauer (inkl. Pfählung der Stützmauer) und das neue Trottoir bis Steinbislin inbegriffen. Der bestehende Strassenbelag dient als Fundament für den neuen Kreisel. Eine Pfählung für den eigentlichen Kreisel ist nicht notwendig.

Zur Zeit laufen die Arbeitsvergebungen für den Kreisel in Seewen. Gemäss kürzlich stattgefundener Offertöffnung für die Baumeisterarbeiten Strassenbau werden die Arbeiten an den günstigsten Anbieter vergeben. Das günstigste Angebot für diese Arbeitsgattung beträgt Fr. 1.34 Mio. Im Presseartikel wurde, von wem auch immer, kurzerhand eine Million gestrichen und verkündet, der Kreisel koste nur Fr. 340’000.00.

Der Gemeinderat wird alles daran setzen, den Strassen-Verkehrskreisels bei der Kreuzung Bahnhof-, Park- und Rigistrasse in Goldau im Rahmen des bewilligten Kredites zu realisieren.

Die Deckenkonstruktionen in den Schulhäusern der Gemeinde Arth wurden überprüft

In der Nacht vom 13. auf dem 14. November 2002 stürzte bekanntlich in einem Schulzimmer im 4. Stock des Schulhauses Sonnegg in Goldau die Deckenverkleidung herunter. Der Absturz war auf einen Föhnsturm zurück zu führen. Der 4. Stock des Schulhauses Sonnegg wurde sofort gesperrt und die Deckenverkleidungen sämtlicher Schulzimmer wurden überprüft und saniert. Im Schulhaus Sonnegg, Goldau, besteht kein Risiko betreffend Deckeneinsturz mehr.

In der Folge wurden auch die Deckenkonstruktionen der Schulhäuser Hofmatt und Zwygarten Arth, sowie im alten Schulhaus in Goldau hinsichtlich der Stabilität überprüft. Im Bericht des beauftragten Ingenieurbüros sind die Feststellungen und die zugehörigen Empfehlungen zu Massnahmen festgehalten. Abstürze von Decken sind nicht wahrscheinlich, können aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Sicherheit hat für den Gemeinderat höchste Priorität. Deshalb wurden verschiedene Sicherungsarbeiten angeordnet und entsprechende Arbeitsaufträge erteilt.

Schulhaus Zwygarten, Arth

Die Decken sind mit heruntergehängten Metallpanelen abgedeckt. Die Platten liegen lose auf einem Tragrost aus Metallprofilen auf. Am Rand entlang der Wände liegen die Platten auf einem an die Wand geschraubten Winkelprofil auf. Die Blechelemente sind im Bereich der Auflager mit Bruchstücken von Betonsteinen beschwert. Eine Gefahr bezüglich eines Absturzes der ganzen Decken besteht nicht. Hingegen können die Betonsteine, welche für Unbeteiligte nicht sichtbar sind, herunterstürzen.

Zwischenzeitlich wurde der grösste Teil der Abhängung zusätzlich mit verschraubten Stahlbändern gesichert und alle Steine wurden entfernt. Die Sicherungsmassnahmen sind bis Ende Jahr abgeschlossen.

Schulhaus Hofmatt, Arth

Die Decken im Schulhaus Hofmatt bestehen aus Pavatexplatten, welche auf einem Lattenrost befestigt sind. Der Rost ist an der Decke mittels Abhänger befestigt. Die heruntergehängten Decken sind nur beschränkt winddurchlässig. Ein Herunterfallen der Decke ist nicht wahrscheinlich, kann aber bei extremen Windverhältnissen auch nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Deckenunterkonstruktion wurde seinerzeit nach den Vorschriften des Systemherstellers montiert.

Die Sicherungsarbeiten sehen den Einbau von drucksteifen Abhängern vor. Durch die Anordnung von Lüftungsventilen, welche in die Platten eingelassen werden, kann die Gefahr von Druckunterschieden in den verschiedenen Raumteilen eliminiert werden. Diese Sicherungsarbeiten werden während den Sportferien im Februar 2004 ausgeführt.

Altes Schulhaus Goldau

Die Deckenkonstruktionen bestehen aus Schalldämmplatten. Die rechteckigen Platten sind auf einem Metallrost aufgelegt. Der Rost ist mittels Abhänger an der Decke befestigt. Die Konstruktion der abgehängten Decke ist beschränkt winddurchlässig. Einzelne Aufhänger könnten bei extremer Windeinwirkung ausgerissen werden und zu Instabilität der Decke führen. Ebenso ist denkbar, dass einzelne Abhänger oder Vernagelungen in der Decke versagen könnten.

Auch im alten Schulhaus in Goldau hat der Gemeinderat Massnahmen in Auftrag gegeben. Die Abhängung wird zusätzlich gesichert, so dass ein Ausklinken und ein Absturz der ganzen Decke verhindert werden kann. Die Platten werden mittels Klemmfedern gesichert. Die Sicherung der Holzlatten erfolgt mit einer Befestigung durch Schrauben. Im Weiteren sind Lüftungs-Aussparungen geplant. Die Arbeitsausführung erfolgt ebenfalls während der schulfreien Zeit im Februar 2004.

Mit den angeordneten Sicherungsmassnahmen in den Schulhäusern Zwygarten, Hofmatt und im altes Schulhaus Goldau sollen die Risiken bezüglich eines Deckeneinsturzes, welche erst mit den jüngsten Ereignisse erkannt und untersucht wurden, ausgeschaltet werden.


6415 Arth, 23. Dezember 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)