Erlass einer Verkehrsbeschränkung
Bewilligte Bauvorhaben
Erteilte Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz
Bergweg im Abbruchgebiet Gnipen wieder offen
Subkommission Alters- und Pflegeheim Arth arbeitet an Konzept
Über Verkehrskreisel kann abgestimmt werden
Aus der Bevölkerungsstatistik

Erlass einer Verkehrsbeschränkung

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Personenwagen an der Mauer gegenüber dem SPAR-Einkaufsladen in Arth parkieren. Dadurch wird den Schulkindern, welche vom alten Schulhaus her die Strasse überqueren möchten, die Sicht versperrt. Dies stellt ein grosses Unfallrisiko dar. Aufgrund der heutigen Verkehrssituation auf der Bahnhofstrasse in Arth bedarf es dem Erlass einer neuen Verkehrsbeschränkung in Form des Signals «Parkieren verboten». Diese Signalisationsanordnung wird von der Kantonspolizei Schwyz, Verkehrstechnischer Dienst, unterstützt. Die Verkehrsbeschränkung wird im Amtsblatt des Kantons Schwyz publiziert. Anschliessend werden die Verkehrstafeln „Parkieren verboten” angebracht.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Fankhauser Edi und Brigitte, Klostermatt 11, Arth – Einfamilienhaus in Arth, Erliweg 7
  • BAWI-TEX AG, Bernerhöhe Nord, Goldau – Lagergebäude in Goldau, Chräbelstrasse/Wichel

Erteilte Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz

Der Gemeinderat Arth hat Frau Anita Waser, Goldau, die Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern für den Kiosk mit Gastro-Teil beim Bahnhof SBB erteilt.

Bergweg im Abbruchgebiet Gnipen wieder offen

Am 15. Oktober 2002 löste sich westlich des Gipfelkreuzes am Gnipen eine Felspartie. Dabei stürzten ca. 3’000 m3 Material talwärts. Einzelne Blöcke oder Gesteinsmassen kamen erst nach ca. 300 m weiter talwärts zum Stillstand.

Aus Sicherheitsgründen wurde der Bergweg im Einzugsgebiet des Felsabbruches sofort gesperrt. Zu Überwachungszwecken wurden in der Abrissnische des Felssturzes Messstellen eingerichtet, welche periodisch durch den Revierförster vermessen wurden. Eine akute Gefahr für die Bevölkerung bestand jedoch nicht.

Nach den heutigen Erkenntnissen ist die Situation an der Abrissstelle stabil.

Die Fortsetzung des sogenannten «10ni-Weges» ist im eigentlichen Abbruchgebiet oberhalb der Querung Richtung Gribsch als Bergwanderweg weiss-rot-weiss markiert. Bei dieser Wegkategorie muss der Berggänger stets mit Gefahren, wie z. B. Steinschlag, rechnen.

Im Abbruchgebiet ist besonders zu beachten:

  • Bei starker Nässe und aufgeweichtem Untergrund können Sturzblöcke abrutschen. Das gilt sowohl für ältere Blöcke als auch für solche des Felssturzes vom vergangenen 15. Oktober 2002.
  • An Sturzblöcken und Felswänden können infolge von Verwitterung Gesteinskörper abbrechen.
  • Aus der Anrissnische des Bergsturzes können weitere, zeitlich nicht prognostizierbare Sturzereignisse erfolgen.

In Absprache mit den kantonalen Stellen hat der Gemeinderat Arth die Sperrung aufgehoben im Wissen darum, dass auf einem Bergwanderweg grundsätzlich Naturgefahrenereignisse eintreten können.

Subkommission Alters- und Pflegeheim Arth arbeitet an Konzept

Der Gemeinderat hat im April 2003 die Subkommission Hofmatt eingesetzt, welche das im Februar 2003 von der Bevölkerung gutgeheissene Initiativbegehren in die Tat umsetzen soll. Die Subkommission Hofmatt besteht aus Mitgliedern des Gemeinderates wie auch aus Mitgliedern der Solidaritätsgruppe und dem Initianten selber.

Die Subkommission hat dem Gemeinderat bereits Bericht erstattet über erste Ergebnisse. Es wurde ein Grobterminplan erstellt. Man geht davon aus, dass die Projektdauer ungefähr zwei Jahre beanspruchen wird. Die Subkommission widmet sich folgenden Aufgaben:

  • Ausarbeitung eines Organisationsstatutes
  • Erstellung Heimkonzept
  • Erstellung bauliches Konzept

Der Gemeinderat möchte hiermit darauf hinweisen, dass die Subkommission Hofmatt nicht zu verwechseln ist mit der Verwaltungskommission Alters- und Pflegeheim Hofmatt. Die Subkommission Hofmatt beschäftigt sich ausschliesslich mit der Zukunft des Alterheimes, während die Verwaltungskommission die üblichen Geschäftsgänge beaufsichtigt und regelt (Ein- und Austritte, Personalfragen etc.). Präsident der Verwaltungskommission ist Gemeinderat Franz Schuler, welcher für das Ressort Soziales zuständig ist.

Über Verkehrskreisel kann abgestimmt werden

Die Verwirklichung eines Verkehrskreisels in Goldau am Knotenpunkt Park-/Rigi- und Bahnhofstrasse rückt nun endlich näher. Nach intensiven Verhandlungen mit den angrenzenden Grundeigentümern konnten die letzten Formalitäten erledigt und die Verträge notariell beglaubigt werden, welche den Bau des Kreisels ermöglichen. Die Verkehrsplanungskommission wurde durch den Gemeinderat damit beauftragt, eine Kostenberechnung anzustellen und die Grundlagen für die Volksabstimmung zu erarbeiten. Das Sachgeschäft wird den Stimmberechtigten voraussichtlich Ende Jahr an der Gemeindeversammlung vorgestellt.

Aus der Bevölkerungsstatistik

Per 31. Mai 2003 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 9’956 Einwohnern. Darin eingeschlossen sind 87 Wochenaufenthalter und 2’119 Personen ausländischer Nationalität. Gegenüber dem Vormonat hat die Einwohnerzahl um 22 Personen zugenommen.


6415 Arth, 17. Juni 2003
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)