Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte
Bewilligte Bauvorhaben
Betriebsbewilligung im Gastgewerbe
Volksabstimmung vom 9. Februar über die Zukunft des Alters- und Pflegeheims Hofmatt Arth

Gemeinde Arth – Festlegung der offiziellen Fasnachtstage und Freinächte

Gestützt auf § 10 des Gastgewerbegesetzes können für bestimmte Anlässe einzelne Freinächte festgelegt werden, die für alle Betriebe im Gemeindegebiet gelten.

Der Gemeinderat hat am 16. November 1998 die Freinächte in der Gemeinde Arth bestimmt. Bis anhin bewilligte er Freinächte am Schmutzigen Donnerstag, Güdelmontag und -dienstag sowie an einem Samstag für die offizielle Goldauer Dorffasnacht. Auch in diesem Jahr hat die Gemeindebehörde diese Freinächte für das Jahr 2003 bewilligt und die Daten wie folgt festgelegt:

Arth

Montag, 3. März 2003 (Dorffasnacht Arth / Güdelmontag)

Oberarth

Donnerstag, 27. Februar 2003 (Schmutziger Donnerstag)
Dienstag, 4. März 2003 (Böög verbrennen/Uslumpete)

Goldau

Samstag, 1. März 2003 (Dorffasnacht Goldau)

Bewilligte Bauvorhaben

  • Betschart-Maibach Meinrad und Ruth, Rigistrasse 13, Goldau – Überdachung Auto-Abstellplatz am bestehenden Wohnhaus
  • Rigi-Bahnen AG, Postfach, Vitznau – Abbruch Hotel Rigi-Bahn auf Rigi-Staffel

Betriebsbewilligung im Gastgewerbe

Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat ab 1. Februar 2003 eine Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt an:

  • Emanual Raisigl, Café Türlihof, Oberarth

Volksabstimmung vom 9. Februar über die Zukunft des Alters- und Pflegeheims Hofmatt Arth

In der Gemeinde soll es allen gut gehen

Die Ausführungen des Gemeinderates in der letzten Rigi-Post zur Abstimmung über die Zukunft des Alters- und Pflegeheims Hofmatt in Arth vom 9. Februar haben zahlreiche, durchwegs positive Reaktionen ausgelöst. Denn dem Gemeinderat liegt das Wohlergehen aller Einwohnerinnen und Einwohner in Arth, Oberarth und Goldau aufrichtig am Herzen.

An die Gemeinde Arth werden von Bürger/-innen und Vereinigungen täglich zahlreiche Anliegen herangetragen. Der Gemeinderat nimmt sich dieser Begehren an, erörtert sie ernsthaft und versucht sie zum Wohl aller umzusetzen. Bei jedem Entscheid stellt sich dabei die alte staatspolitische Frage nach dem Verhältnis zwischen Gemeinwohl und Eigenwohl.

So geht es auch bei der Abstimmung über die «Hofmatt-Initiative» darum, den Blick für das Ganze nicht zu verlieren, ohne dabei die betroffenen Einzelpersonen zu übergehen. Der Gemeinderat hat den Schliessungsentscheid nach intensiver Prüfung der Situation und ausgiebiger Diskussion gefällt und darf mit ruhigem Gewissen feststellen: Die Einstellung des Betriebs kommt allen zugute.

Für unsere Senior/-innen nur das Beste

Der Gemeinderat will den älteren, pflegebedürftigen Einwohner/-innen auf Gemeindegebiet optimale Einrichtungen zur Verfügung stellen. Aufgrund seines ausserordentlich hohen Alters (erbaut 1875!) und seiner gebäudlichen Voraussetzungen genügt das Hofmatt den Ansprüchen an eine zeitgemässe Alterspflege aber in keiner Weise mehr. Unsere Senior/-innen können wir darum nicht das angenehme Lebensumfeld bieten, das sie verdienen. In der Gemeinde bestehen mit dem Frohsinn in Oberarth und dem Mythenpark in Goldau zwei ausgezeichnete Häuser, die in jeder Beziehung besser, d. h. modernen und sinnvoller ausgestattet sind als das Hofmatt.

Zu beachten ist auch, dass das Hofmatt bei einer Weiterführung des Betriebs nach dem 30. Juni 2003 grundlegend renoviert werden müsste, um vom Kanton die Zulassung für die dringend nötige Pflegestufe 4 zu erhalten. Während der Umbauzeit, die mit Sicherheit mehrere Monate in Anspruch nehmen würde, müssten die Hofmatt-Bewohner/-innen in einem oder mehreren Provisorien untergebracht werden. Der Gemeinderat empfindet eine solche «Auslagerung» für die Betroffenen als unzumutbar.

Schliesslich liegt dem Gemeinderat viel daran, dass die Hofmatt-Gemeinschaft durch die Schliessung nicht auseinanderbricht und die persönlichen Beziehungen weiterbestehen können. Auch hier bieten das Frohsinn und der Mythenpark Hand zu besten Lösungen.

Intakte Entwicklungschancen für die Gemeinde

Die Schliessung des Hofmatt verschont die Gemeinde aber auch vor äussserst hohen Investitionen. Die Anpassung des Gebäudes würde realistische Kosten von fünf bis acht Millionen Franken verursachen, die das Gemeindebuget im ersten Jahr mit zusätzlich 600’000 bis 960’000 Franken Zinsen und Abschreibungen belasten. Unter dem Aspekt, dass in Arth, Oberarth und Goldau zahlreiche wichtige infrastrukturelle Aufgaben anstehen, welche für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde von entscheidender Bedeutung sind, stellt ein solcher Mitteleinsatz für die Allgemeinheit eine wenig sinnvolle Ausgabe dar.

Neben den Investitionen darf man auch die Betriebskosten nicht vergessen: Fachleute bestätigen, dass 70 – 80 Bewohner erforderlich sind, damit ein Alters- und Pflegeheim kostendeckend geführt werden kann. In Bezug auf das Hofmatt bedeutet dies, dass die Pensionspreise angehoben werden müssten.

Des weiteren stellt sich bei der Finanzierung das Problem, dass der Kanton beispielweise Schulbauten in vergleichbarer Grösse mit ansehnlichen Beiträgen subventioniert – beim Alters- und Pflegeheim Hofmatt aber kein Geld fliesst. Die kantonale Bedarfsplanung besagt nämlich, dass in der Gemeinde Arth genügend Alters- und Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen und daher vom Kanton keine Zuschüsse, bzw. Subventionen an eine Renovation oder einen Umbau ausgerichtet werden.

Künftige Nutzung unabhängig von Abstimmung

Zu guter Letzt noch ein Wort zur künftigen Nutzung des Hofmatt. Der Gemeinderat will diesen Punkt bewusst nicht mit der Abstimmung in Verbindung bringen. Das historisch mit der Dorfschaft Arth verbundene Gebäude bleibt so oder so bestehen. Mit dieser Haltung ist die Ausgangslage auch nach einem Nein zur Initiative offen. Der ideale Standort ermöglicht und vereinfacht die Abklärungen für anderweitige Nutzungen. Die Förderung von alternativen Wohnformen oder sozialen Einrichtungen ist nicht ausgeschlossen. Ein allfälliger Verkauf des Hauses Hofmatt liegt nicht in der Kompetenz des Gemeinderates. Dazu wäre auch eine Volksabstimmung notwendig.

Der Gemeinderat nimmt alle Anliegen ernst

Zusammenfassend hält der Gemeinderat fest, dass ihm die Wünsche und Bedürfnisse der älteren Generation genau so wichtig sind wie andere Begehren. Auch die Anliegen der Solidaritätsgruppe Hofmatt nimmt er ernst. Der Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet den Gemeinderat aber, jede Investition auf ihre Notwendigkeit und die Tragbarkeit der Ausgabenbedürfnisse zu prüfen. Wichtig erscheint uns darum, dass wir unseren Senior/-innen im Gegensatz zu anderen Gemeinden weiterhin den den Arther Gemarchen und damit in der vertrauten Umgebung optimalen Wohn- und Pflegeraum bieten können. Darum bittet Sie der Gemeinderat, am 9. Februar Nein zur «Hofmatt-Initiative» zu sagen.


6415 Arth, 14. Januar 2003
Gemeinderat Arth