Betriebsbewilligung
Bewilligte Bauvorhaben
Gemeindeversammlung vom 15. April 2005
Erfreulicher Rechnungsabschluss 2004
Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung
Rechnungsabschluss der Gemeindewerke mit Gewinn
Nutzung der Aussensportanlagen der PHZ
Umnutzung der bestehenden Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten
Einbürgerungsgesuche

Betriebsbewilligung

  • Koc Hüseyin, Restaurant/Bar La Piazza, Goldau, wurde die Bewilligung zur Führung des vorerwähnten Gastwirtschaftsbetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Freimann Josef und Marta, Hagendorn / Um- und Anbau am Mehrfamilienhaus in Oberarth, Schöntalweg 23 / Projektänderung
  • Mettler-Mächler Erwin, Goldau / Anbau Personenlift am Mehrfamilienhaus in Goldau, Hügelweg 3
  • Türlihof AG, Oberarth / Reklameanlage in Oberarth, Türlihof 1a
  • Gebrüder Gwerder GmbH und Josef Gwerder-Casanova / An- und Umbau am Wohn- und Geschäftshaus, Goldau, Gotthardstrasse 11

Gemeindeversammlung vom 15. April 2005

Die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Arth findet am Freitag, 15. April 2005, 20.00 Uhr, im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, statt. Dabei werden den Stimmberechtigten die Jahresrechnungen 2004 der Gemeinde Arth und der Gemeindewerke (Elektrizitätswerk / Wasserwerk) vorgelegt. Ausserdem gelangen zwei Sachgeschäfte zur Beratung und über vier Einbürgerungsgesuche wird abschliessend entschieden. Die Geschäfte der Gemeindeversammlung werden nachstehend erläutert.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung (Botschaft) mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Traktanden wird rechtzeitig in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth versandt.

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2004

Die Gemeinde Arth kann in der Rechnung 2004 einen Ertragsüberschuss von Fr. 681’012.73 ausweisen. Budgetiert war ein Gewinn von Fr. 32’900.00. Damit weist die Bilanz ein Eigenkapital von Fr. 2’191’238.03 aus, sodass die Gemeinde Arth nach wie vor über eine Schwankungsreserve verfügt, welche es dem Gemeinderat erlaubt, auch in den nächsten Jahren eine kontinuierliche Finanz- und Steuerpolitik zu betreiben.

Das vorliegende Jahresergebnis wird von positiven und negativen Faktoren geprägt. In den einzelnen Abteilungen der Gemeinde Arth wird kostenbewusst mit den zugesprochenen Budgetmitteln umgegangen. Nach wie vor gilt: Budgetdisziplin, Ausgaben auf die Notwendigkeit überprüfen und zwischen Wünschbarem und Notwendigem unterscheiden.

Innerhalb der einzelnen Konti haben sich zum Teil grosse Abweichungen ergeben. Besonders auffällig ist die markante Zunahme bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe. In diesem Bereich musste eine Überschreitung des Budgets um 34 Prozent hingenommen werden. Diese Entwicklung zeigt das Spiegelbild des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes im vergangenen Jahr.
Für den Betrieb des Altersheims Hofmatt in Arth wurde im Budget 2004 ein Defizit von Fr. 87’200.00 ausgewiesen. Die Rechnung 2004 schliesst mit einem Mehraufwand von Fr. 210’949.00 ab. Das schlechtere Ergebnis resultiert aus einer geringeren Belegung von Pensionären.

Budgetabweichungen sind auch im Bereich der Steuererträge zu suchen. Bei den natürlichen Personen wurde das Budget um Fr. 458’448.25 nicht erreicht. Erfreulicherweise konnten aus dem Vorjahr Fr. 240’209.45 Mehreinnahmen verbucht werden. Die Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sind gegenüber dem Vorjahr wesentlich besser ausgefallen.

Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung

Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden schreibt vor, dass durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen ist, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. Gebundene Ausgaben benötigen dagegen keine Nachkredite.

Zu Lasten der Laufenden Rechnung 2004 sind Nachkredite von insgesamt Fr. 362’414.25 durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. Die Auflistung mit den genauen Positionen kann der Botschaft entnommen werden.

Rechnungsabschluss der Gemeindewerke mit Gewinn

Das Elektrizitätswerk Arth hat auch im Geschäftsjahr 2004 ein sehr gutes Resultat erwirtschaftet und schliesst mit einem Unternehmensgewinn von Fr. 276’609.85 ab.

Alle Bereiche des Elektrizitätswerkes Arth haben Ertragsüberschüsse erzielt. Zur Hauptsache trugen dazu der gestiegene Umsatz im Stromgeschäft und der höhere Betriebserlös sowie das konsequent betriebene Kostenmanagement bei.

Beim Hauptkerngeschäft «Strom» stieg der Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 2 % auf 42 Mio. kWh. Die Gründe sind vielfältig. Bevölkerungswachstum, ein verändertes Konsumverhalten, eine rege Bautätigkeit sowie meteorologische Einflüsse haben zu der Steigerung beigetragen.

Die Jahresrechnung 2004 des Wasserwerkes Arth schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 59’389.40 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 6’200.00.

Die verrechnete Wassermenge sank gegenüber dem Vorjahr um minus 5,34 %, auf 554’216 m3. Die Hauptgründe für den Rückgang sind meteorolo-gische Einflüsse und ein sparsameres Konsumverhalten der Trinkwasserkunden.

Der Verbrauch pro Kopf und Tag von Trinkwas-ser sank ebenfalls um rund 5%, von 205 Liter pro Tag auf 195 Liter pro Tag. Dieser Wert ent-spricht in etwa dem schweizerischen Mittelwert.

Der Anteil der Netzverluste ging ebenfalls leicht zurück und beträgt noch 16,93% (Vorjahr 17,74%). Im Jahr 2004 wurden 22 Lecks geortet und repariert.

Das Labor der Urkantone hat im Jahr 2004 das abgegebene Trinkwasser mehrmals untersucht. Im Zeitpunkt der Probeentnahme, an verschie-denen Stellen des Netzes, entsprach das Lei-tungswasser jedes Mal den hohen gesetzlichen Anforderungen für einwandfreies Trinkwasser. Weitere Informationen sind über Internet www.wasserqualitaet.ch zu entnehmen.

Nutzung der Aussensportanlagen der PHZ

Im Jahre 1984 genehmigte das Stimmvolk der Gemeinde Arth einen einmaligen Verpflichtungskredit an den Kanton Schwyz im Betrag von Fr. 2,5 Mio. für die Erstellung einer Dreifachturnhalle bei der Berufsfachschule Goldau. Im Gegenzug erhielt die Gemeinde Arth das Recht, einen Hallenteil während der Unterrichtszeit für die Schule zu nutzen. Ausserhalb der Unterrichtszeit steht die ganze Dreifachturnhalle dem Vereins- und Breitensport zur Verfügung.

Der Kanton Schwyz bot nun bei der Projektierung des Neubauvorhabens der Pädagogischen Hochschule (PHZ) der Gemeinde Arth eine Beteiligung an der Aussensportanlage an. Gleichzeitig wurde die Gemeinde um die Abtretung des vertraglich vereinbarten dauernden Nutzungsrechtes an der Dreifachturnhalle der Berufsfachschule Goldau für die Unterrichtsbedürfnisse der PHZ ersucht.

Zwischenzeitlich wurde an der Gemeindevolksabstimmung vom 16. Mai 2004 der Gewährung eines Verpflichtungskredites für die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten Arth mit neuer Zweifachturnhalle und Aussenanlagen zugestimmt. Der Terminplan sieht vor, dass die neuen Turnhallenräume und Anlagen in Arth voraussichtlich im Schuljahr 2006/07, d.h. gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme der PHZ bezogen werden können. Für den Zeitpunkt der geplanten Nutzungsänderung wird vorausgesetzt, dass der heutige Besuch der sechs Schulklassen aus Arth, welche bis zur Fertigstellung der Anlagen in Arth in der Dreifachturnhalle in Goldau ihren Turnunterricht absolvieren, wegfällt.

Neues Nutzungs- und Belegungskonzept

Mit der Abtretung des bisher von der Gemeinde genutzten Hallenteils während den festgesetzten Unterrichtszeiten an den Kanton zu Gunsten des Lehrbetriebes der PHZ verfällt das dauernde Nutzungsrecht der Gemeinde. Erhalten bleibt das beschränkte Nutzungsrecht für den Vereins- und Breitensport an der ganzen Dreifachturnhalle und das dauernde Nutzungsrecht am Schwingkeller mit den dazu gehörigen Nebenräumen. Neu hinzu kommt die dauernde Nutzung an der Aussensportanlage während den Unterrichtszeiten gemäss Nutzungs- und Belegungskonzept sowie die beschränkte Nutzung ausserhalb der festgesetzten Unterrichtszeiten für den Vereins- und Breitensport. Für die Vereine bringt die Nutzungsmöglichkeit der Aussenanlagen einen zusätzlichen Gewinn. Die Nutzung der Dreifachturnhalle ist abends und an den Wochenenden weiterhin möglich. Diese Änderung aller Nutzungsrechte erfolgt kostenneutral. Da es sich aber um geldwerte Gegenleistungen handelt, ist für die Genehmigung der entsprechenden Verträge zwingend eine Volksabstimmung erforderlich.

Umnutzung der bestehenden Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten

Die Zivilschutzanlage im Untergeschoss des Schulhauses Zwygarten Arth wurde im Jahre 1968 erstellt. Die Räumlichkeiten beinhalten einen Personenschutzraum mit insgesamt 153 Zivilschutzplätzen sowie einen Sanitätsposten mit 30 sanitätsdienstlichen Liegestellen. Obwohl verschiedene Anlageteile sehr sanierungsbedürftig sind, werden die minimalen technischen Anforderungen einer Zivilschutzanlage immer noch erfüllt. Mittelfristig drängt sich jedoch eine Gesamtsanierung auf.

Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsprojekt der Schulanlage Zwygarten Arth beabsichtigt nun der Gemeinderat, diese Zivilschutzanlage zu sanieren und entsprechend den anstehenden Bedürfnissen neu zu nutzen. Der Sanitätsposten soll vollständig saniert werden und als Schutzraum für pflegebedürftige Personen zur Verfügung stehen. Der Personenschutzraum soll als Kulturgüterschutzraum für die Gemeinde mit Gemeindearchiv ausgebaut werden.

Spezialfinanzierung mittels Zivilschutz-Ersatzbeiträgen

Die durchgeführten Abklärungen beim Kanton und Bund haben ergeben, dass die gesamte Finanzierung der geplanten Nutzungsänderungen von Fr. 325’000.00 über das Gemeinde-Konto „Zivilschutz-Ersatzbeiträge“ erfolgen kann. Diese Kontoposition resultiert aus Ersatzbeiträgen für Bauten, welche keine Zivilschutzanlage besitzen und bezweckt die Finanzierung von grösseren Zivilschutzanlagen der Gemeinde. Nachdem auf diesem Konto genügend Geldmittel vorhanden sind, hat die Gemeinde keine Fremdfinanzierung vorzunehmen. Im Rahmen der durchgeführten Projektbearbeitung für die vorstehenden Umnutzungen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz der Gemeinde Arth zugesichert, dass die Kosten von Fr. 190’000.00 für die Schaffung eines Kulturgüterschutzraumes vom Bund übernommen werden. Die Refinanzierung, bzw. Rückzahlung erfolgt jedoch aufgrund der Kreditplanung des Bundes erst im Jahre 2007.

Weshalb eine Volksabstimmung?

Die Umnutzung des Personenschutzraumes in einen Kulturgüterschutzraum mit Gemeindearchiv stellt eine Zweckänderung von Verwaltungsvermögen dar. Für solche Zweckänderungen ist nach § 40 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden grundsätzlich der Gemeinderat zuständig, ausser es seien mit der Umnutzung bauliche Massnahmen verbunden.

Im vorliegenden Fall sind bauliche Massnahmen notwendig, damit die Räume einer neuen Zweckbestimmung dienstbar gemacht werden können. Daraus ergibt sich, dass die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung obliegt und die Volksbefragung (Abstimmung) erforderlich ist.

Die Gemeinde Arth ist aufgrund der anstehenden räumlichen Bedürfnisse auf die Umnutzung der heutigen Zivilschutzanlage im Schulhaus Zwygarten angewiesen. Mit der Sanierung des Sanitätspostens und der Schaffung eines Kulturgüterschutzraumes mit Gemeindearchiv können wichtige Gemeindeanliegen abgedeckt werden. Aus baulichen und auch betrieblichen Gründen ist es von Vorteil, die Umdispositionen gemeinsam mit der Schulhauserweiterung vorzunehmen. Im Sinne der durchgeführten Vorarbeiten wird den Stimmberechtigten eine ausgewogene und den Verhältnissen entsprechende sowie zukunftsgerichtete Lösung vorgeschlagen.

Einbürgerungsgesuche

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz die Weisung erlassen, dass jeder Gesuchsteller obligatorisch von einer gemeinderätlichen Delegation anzuhören ist. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Arth im Sommer 2004 das Kommissionenmodell mit der Einbürgerungskommission ergänzt. Die Kommission prüft in einer persönlichen Anhörung die Eignung des Gesuchstellers zur Einbürgerung (gemäss Art. 14 BüG):

  • Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (u.a. Einholung des Strafregisterauszugs)
  • Kenntnisse über die mit dem Schweizer Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten (Staatskunde)
  • Ausreichende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern
  • Geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse (u.a. Einholung von Betreibungs- und Steuerauskünften, Referenzen etc.)

Seit Einsetzung der Einbürgerungskommission wurden sechs Gesuche abgelehnt und vier Gesuche gutgeheissen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 15. April 2005 deshalb, folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Arth aufzunehmen:

  • Lakic Mihajlo, Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, Kehlmattliweg 1, Goldau
  • Mujic Vahida, Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, Zugerstrasse 76, Arth
  • Sahin Kadir, türkischer Staatsangehöriger, Klostermatt 19a, Arth
  • Ristovska Liljana, unter Einbezug von Ehemann Ristovski Gordan und den Kindern Vele und Ljubica, Staatsangehörige von Mazedonien, Gotthardstrasse 3, Arth


6415 Arth, 10. März 2005
Gemeindekanzlei Arth (Schweiz)