Traktandenliste für Gemeindeversammlung festgelegt

Die ordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Arth findet am Freitag, 7. April 2006, 20.00 Uhr, im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, statt. Dabei werden den Stimmberechtigten neben den Jahresrechnungen 2005 der Gemeinde Arth und der Gemeindewerke noch weitere Geschäfte zur Beratung bzw. zur Genehmigung vorgelegt. Es sind dies:

  • Bauabrechnung Strassenverkehrskreisel bei der Kreuzung Bahnhof-, Park- und Rigistrasse in Goldau
  • Einbürgerungsgesuch von Klára Odermatt, 1983, Staatsangehörige der Republik Tschechien, Klostermatt 10, Arth
  • Genehmigung der Personal- und Besoldungsverordnung (PBVO) für die Mitarbeiter der Gemeinde Arth (Urnenabstimmung am 21.5.2006)
  • Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 610’000.00 für den Landerwerb Parzelle GB 1445, Zwygarten, Arth (Urnenabstimmung am 21.5.2006)

Die Einladung zur Gemeindeversammlung (Botschaft) mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Geschäften wird rechtzeitig Ende März 2006 in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth versandt. Über die der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte wird nachfolgend näher eingegangen.

Neue Personal- und Besoldungsverordnung für die Mitarbeiter der Gemeinde Arth

Im Rahmen der Reorganisation wurde festgestellt, dass für die Mitarbeiter der Gemeinde Arth kein einheitliches Personal- und Besoldungsreglement vorliegt. Auch die kantonalen Stellen signalisierten beim letzten Kommunaluntersuch, dass für die Mitarbeiter der Gemeinde Arth eine einheitliche
Dienst- und Gehaltsordnung geschaffen werden muss.

Eine Bestandesaufnahme zeigte, dass für das Personal der Gemeinde Arth in den einzelnen Bereichen (z.B. Gemeindeverwaltung, Gemeindewerke, Alters- und Pflegeheim Hofmatt, Musikschule etc.) unterschiedliche Weisungen und Regelungen gelten. Ziel des Gemeinderates Arth ist es, für alle Mitarbeiter der Gemeinde Arth Rechtsgleichheit zu schaffen. Einzig die ebenfalls von der Politischen Gemeinde Arth angestellten Volksschullehrpersonen können nicht in eine neue Verordnung eingebunden werden, da für diese eine übergeordnete kantonale Personal- und Besoldungsverordnung gültig ist.

Unter juristischer Begleitung wurde eine zeitgemässe Personal- und Besoldungsverordnung erarbeitet. Es handelt sich dabei um die Festlegung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Angestellten und Beamten der Politischen Gemeinde Arth. Diese Verordnung unterliegt der Genehmigung durch den Souverän. Der gesamte Text der Verordnung wird in der Botschaft abgedruckt. Bei Genehmigung durch die Stimmbürger werden die Arbeitsverträge des Personals anhand dieser Verordnung vereinheitlicht und angepasst. Die neue Personal- und Besoldungsverordnung soll per 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Gewährung eines Verpflichtungskredites für einen Landerwerb

In der Gemeinde Arth herrscht zurzeit eine rege Bautätigkeit. Die Bevölkerungszahl steigt kontinuierlich. Die Vielfalt der Werte und die sich laufend verändernden gesellschaftlichen Bedürfnisse beeinflussen das politische Handeln in hohem Masse. Dabei ist es besonders wichtig, vorwärts zu schauen und die Aufgaben der Zukunft im Auge zu behalten.

Die vorhandenen Infrastrukturanlagen sind gut ausgebaut und sollen in ihrem Wert erhalten bleiben. Die Gemeinde Arth verfügt jedoch über keine eigenen Landreserven. Mit der Parzelle GB 1445, Zwygarten, Arth, bietet sich die Möglichkeit, Land zu erwerben. Auf Anregung des Gemeinderates und des Schulrates wurden Kaufgespräche mit dem Grundeigentümer geführt.

Die genannte Parzelle befindet sich in der Wohnzone W3 im Zentrum von Arth. Sie grenzt direkt an das Schulhaus Hofmatt und das Schulareal Zwygarten an. Die Grundstücksfläche beträgt 896 m2. Der heutige Grundeigentümer beabsichtigt, auf GB 1445 ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten zu realisieren. Das Gründstück bietet sich aber auch als Arrondierung zu den bestehenden Schulliegenschaften an.

Kosten

Der Grundeigentümer ist bereit, die Parzelle der Gemeinde Arth zu verkaufen. Mit dem Kaufpreis müssen aber seine bisherigen Aufwendungen und Verpflichtungen gedeckt sein. Der Kaufpreis beträgt Fr. 610’000.00.

Der Gemeinderat ist sich sehr wohl bewusst, dass der Erwerbspreis im Moment hoch erscheint. Die Gemeinde Arth wird die Parzelle GB 1445 mittel- bis langfristig für die Realisierung eigener Projekte benötigen. Das starke Wachstum der Gemeinde Arth und die Übernahme weiterer Aufgaben im Schulbereich (Therapiedienste, Schulstrukturen) werden längerfristig den Ausbau der Infrastruktur für Verwaltung und Schule nach sich ziehen (Gebäude Gemeinde- bzw. Schulverwaltung / Zentrale Therapiedienste / Musikschule). Je nach Nutzung ist später eine Zonenplanänderung notwendig.

Der vorgesehene Landkauf in Arth, Zwygarten, ist ein Schritt mit Blick in die Zukunft. Mit dem Landkauf ist sicher gestellt, dass für die Schule eine Erweiterungsmöglichkeit gegeben ist, um mittel- bis langfristig eigene Projekte realisieren zu können.

Keine Begegnungszone für Goldau

Mit Bedauern hat der Gemeinderat Arth am 12. Februar 2006 das Nein zum Verpflichtungskredit von Fr. 1,5 Mio. für die Schaffung einer Begegnungszone in Goldau zur Kenntnis genommen. Die Gemeindebehörde akzeptiert den demokratischen Entscheid. Das weitere Vorgehen hat er wie folgt festgelegt:

  • Die Einführung einer Begegnungszone ohne gestalterische Massnahmen macht keinen Sinn. Das Projekt Begegnungszone wird vom Gemeinderat nicht weiter verfolgt.
  • Die heute gültige Geschwindigkeitsregelung bleibt bis auf Weiteres bestehen.
  • Die hängige Einzelinitiative von Roland Urech, Goldau, betreffend Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 an der Parkstrasse wird geprüft und anschliessend das weitere Vorgehen bestimmt.
  • Die Interimskommission Parkstrasse wird aufgelöst.
  • Die hängige Petition betreffend Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an der Park- und Centralstrasse Goldau wird abgeschrieben.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Auf der Maur Paul, Steinen / Anbau unterirdischer Tankraum am Bootshaus in Arth, Zugerstrasse
  • Carosserie Theiler GmbH, Goldau / Um- und Anbau Werkstattgebäude mit Neubau Tiefgarage in Goldau, Bergstrasse 24a
  • Bovesta AG, Rickenbach / Neubau drei Reiheneinfamilienhäuser in Oberarth, Mühlefluo
  • Bürgi-Infra-Grill & Küchenmaschinen AG, Goldau / Umbau und Umnutzung von Wohnungen, Hotelzimmern und Saal in Einzelzimmer in Goldau, Bahnhofstrasse 10

Betriebsbewilligung

Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat folgender Person ab 1. Mai 2006 die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • Stalder-Sidler Susanne, Restaurant Seeterrasse Frohe Aussicht, Arth