Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2005

Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Budgetgemeinde vom 9. Dezember 2005, 20.00 Uhr, Pfarreizentrum Eichmatt, festgelegt. Die Stimmberechtigten haben über die Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2005, zum Voranschlag 2006 (inkl. Gemeindewerke) sowie Bestimmung des Steuerfusses zu befinden. Des Weiteren gelangt ein Sachgeschäft zur Beratung und über fünf Einbürgerungsgesuche wird abschliessend entschieden. In der Folge finden Sie einige Erläuterungen zu den genannten Traktanden. Die detaillierten Angaben entnehmen Sie bitte der Einladung zur Gemeindeversammlung (Botschaft), welche in den nächsten Tagen in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth versandt wird.

Keine Steuerfusserhöhung notwendig

Bei einem Aufwand von Fr. 31’996’100.00 und einem Ertrag von Fr. 31’310’700.00 muss mit einem Defizit von Fr. 685’400.00 gerechnet werden. Trotz massiver Streichungen konnte dieser Aufwandüberschuss nicht verhindert werden. Gesetzlich vorgeschriebene Mehraufwendungen in einzelnen Bereichen (Schule, soziale Wohlfahrt) heben die Sparbemühungen wieder auf. Ausserdem gestaltete sich die Planung der Steuererträge in den letzten Jahren schwieriger. Man hofft mit positiven Auswirkungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern aufgrund der Neueinschätzungen der Liegenschaften. Da das Defizit durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt wird, kann auf eine Steuererhöhung verzichtet werden. Der Steuerfuss soll demnach auch für das Jahr 2006 auf 185 Prozent belassen werden.

Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2005

Sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht, hat der Gemeinderat durch die Gemeindeversammlung einen Nachkredit einzuholen. Gebundene Ausgaben benötigen hingegen keinen Nachkredit. Die Nachkredite für die Laufende Rechnung 2005 belaufen sich auf Fr. 151’216.70. Die Details dazu entnehmen Sie der Botschaft.

Gemeindewerke Arth mit Ertragsüberschüssen

Auch im Jahr 2006 wird sowohl beim Elektrizitätswerk Arth (EW) wie auch beim Wasserwerk (WW) mit einem positiven Resultat gerechnet. Bei einem Aufwand von Fr. 8’601’000.00 ist ein Ertrag von 8’630’500.00 budgetiert, woraus ein Ertragsüberschuss von Fr. 29’500.00 resultiert. Beim Wasserwerk sieht der Voranschlag ein leicht geringerer Ertragsüberschuss im Betrag von Fr. 9’400.00 vor, dies bei einem Aufwand von Fr. 863’400.00 und einem Ertrag von Fr. 872’800.00.

Begegnungszone Goldau

Wie bereits mehrmals berichtet, plant der Gemeinderat Arth an der Park- und Centralstrasse die Einführung einer Begegnungszone. Er ist überzeugt, dass dadurch eine nachhaltige Beruhigung des Verkehrs sowie eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an diesen beiden Strassen erzielt werden kann. Ein verändertes Verhalten der Fahrzeughalter und die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h kann nur mit den entsprechenden baulichen Massnahmen erreicht werden. Für die Schaffung einer Begegnungszone wird der Bevölkerung deshalb ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Beratung an der Gemeindeversammlung gelangt dieses Sachgeschäft am 12. Februar 2006 zur Abstimmung.

Entscheidung über fünf Einbürgerungsgesuche

Gemäss dem Schweizerischen Bürgerrechtsgesetz müssen Ausländer, welche die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten wollen, die schweizerische Rechtsordnung beachten sowie in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein. Die Einbürgerungskommission der Gemeinde Arth prüft die Integration aufgrund folgender Kriterien:

  • Geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse
  • Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern (Mundart oder Hochdeutsch, bei Ehepaaren beide Partner)
  • Vertrautheit mit dem Umfeld und den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Kenntnisse über die mit dem Schweizer Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten (politische Kenntnisse)

Der Gemeinderat Arth befürwortet ausschliesslich Gesuchsteller, welche diese Anforderungen erfüllen. Er beantragt deshalb, folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Arth aufzunehmen:

  • Fidan Metaj, 1983, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro, Mühlemoosweg 6a, Oberarth
  • Elif Ucar, 1982, türkische Staatsangehörige, Schöntalweg 23a, Oberarth
  • Drazen Franciskovic, 1968, und Familie (Ehegattin Marela, 1973, und Sohn Emanuel, 1994), kroatische Staatsangehörige, Gotthardstr. 46, Arth

Üblicherweise gelangen nur Bürgerrechtsbewerber mit einem bejahenden Antrag an die Gemeindeversammlung. Diesmal werden jedoch erstmals auch zwei Gesuche mit ablehnendem Antrag des Gemeinderates behandelt:

  • Van Ho Tran, 1968, und Familie (Ehegattin Thi Bé Hai, 1972, Söhne Tuan Kha, 1994, und Tuan Binh, 1999, sowie Tochter My Tien, 2000), aus Vietnam, Gotthardstr. 56, Arth
  • Ibrahim Gezici (Abraham Simon), 1942, türkischer Staatsangehöriger, Gutwindeweg 4, Goldau

Diese obgenannten Gesuchsteller waren bereits im Besitz einer Einbürgerungsbewilligung, als im Juli 2003 der Bundesgerichtsentscheid die Volksabstimmungen über Einbürgerungen verunmöglichte. Der Gemeinderat hat diese Bürgerrechtsbewerber jetzt nach den Weisungen des Regierungsrates vom 26. August 2003 geprüft und wegen mangelnder Integration nicht befürwortet. Die detaillierten Ablehnungsgründe entnehmen Sie der Botschaft.

Reduktion der Kehrichtsackgebühren

Die Abfallbeseitigung der Gemeinde Arth wird über ein Spezialfinanzierungskonto geführt. Dieses weist zur Zeit ein Eigenkapital von Fr. 250’000.00 auf. Es ist nicht sinnvoll, das Geld auf diesem Konto zu äufnen, zumal es ausschliesslich zum Zweck der Kehrichtbeseitigung geführt werden darf. Der Gemeinderat liess deshalb die Auswirkungen einer Preisreduktion berechnen und kam zum Schluss, dass die Sackgebühren um rund 15% gesenkt werden können. Er hat die Gebühren per 1.1.2006 deshalb wie folgt festgelegt:

Bündel à 10 Kleber

Verkaufspreise ab 2006 Verkaufspreise vorher
17 Liter 12.– 14.–
35 Liter 23.– 27.–
60 Liter 38.– 46.–
110 Liter 69.– 83.–
Sperrgutmarken (5 Stk.) 36.– 43.–
1 Containerplombe 77.– 90.–

Die Grundgebühren bleiben unverändert bei Fr. 60.– jährlich.

Autowaschanlage in Arth, Gotthardstrasse, Feld

In den vergangenen Tagen hat sich die Lokalpresse verschiedentlich mit dem Bestand und Betrieb der Autowaschanlage in Arth, Gotthardstrasse, Feld, befasst. Aus Leserbriefen war auch zu entnehmen, dass sich Anwohner betreffend den Öffnungszeiten der Anlage an Sonn- und Feiertagen zur Wehr gesetzt haben.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dahingehend zu informieren, dass im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Betreibern der Anlage (Theiler und Partner, Goldau) und der Nachbarschaft das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz entschieden hat, dass für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ein Bewilligungsverfahren vom Gemeinderat durchzuführen ist. Grundlage für die Beurteilung ist ein Gutachten, bzw. ein technischer Nachweis, dass für Öffnungszeiten an solchen Tagen die zulässigen Werte gemäss Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Die Anlagebetreiber haben zwischenzeitlich der Baubehörde die entsprechenden Unterlagen zwecks Einleitung eines Bewilligungsverfahrens unterbreitet. Dieses Verfahren mit öffentlicher Auflage (analog einem Baugesuch) wurde eingeleitet.

Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit ist anzuführen, dass die Abwicklung des früheren Baubewilligungsverfahrens und das von der Nachbarschaft eingeleitete Rechtsmittelverfahren beim Regierungsrat korrekt durchgeführt wurde. Die vorgeschriebene Ausstandspflicht von Gemeindepräsident H. Theiler ist ordnungsgemäss wahrgenommen worden. Der Regierungsrat wie auch das Verwaltungsgericht haben in den erlassenen Entscheiden keine Verfahrensmängel oder sonstige Unzulänglichkeiten festgestellt. Dies trifft auch auf den zeitlichen Ablauf zu. In bau- und planungsrechtlicher Hinsicht wurde die Gemeinde lediglich angehalten, die Frage der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen eines Verfahrens zu klären und zu entscheiden.

Bewilligte Bauvorhaben

  • Föhn-Inderbitzin Pius und Vreni, Arth / Neubau Parkplatz in Arth, Neugasse 2
  • Raiffeisenbank Arth-Goldau / Reklameanlagen in Goldau, Parkstrasse 33

Betriebsbewilligung

Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat folgender Person ab 2. Dezember 2005 die Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes mit der Berechtigung zur Abgabe alkoholischer Getränke erteilt:

  • Betschart-Müller Patrick, Restaurant Gartenlaube, Zugerstrasse 15, Arth

Aus der Bevölkerungsstatistik

Ende Oktober 2005 verzeichnete die Gemeinde Arth einen Bevölkerungsstand von 10’116 Personen. Darin eingeschlossen sind 90 Wochenaufenthalter und 2’212 Personen ausländischer Nationalität. Gegenüber dem Vormonat hat die Bevölkerung um 52 Personen zugenommen.