Traktanden der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2006
Der Gemeinderat Arth hat die Traktanden für die Budgetgemeinde vom 15. Dezember 2006 festgelegt. An dieser Gemeindeversammlung werden die Nachkredite 2006, der Voranschlag 2007 (inkl. Gemeindewerke) sowie die Bestimmung des Steuerfusses behandelt. Des Weiteren gelangt ein Sachgeschäft zur Beratung und über sieben Einbürgerungsgesuche wird abschliessend entschieden. Untenstehend finden Sie einige Erläuterungen zu den entsprechenden Traktanden. Die detaillierten Angaben können der Einladung zur Gemeindeversammlung entnommen werden, welche anfangs Dezember in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth versandt wird.
Unveränderter Steuerfuss
Auch im Jahr 2007 sind keine Anzeichen einer Entspannung der Gemeindefinanzen erkennbar. Der Voranschlag für die Laufende Rechnung weist bei einem Aufwand von Fr. 32’762’800.00 und einem Ertrag von Fr. 32’609’600.00 einen Verlust von Fr. 153’200.00 aus. Trotz massiver Streichungen konnte der Aufwandüberschuss nicht verhindert werden, da es sich bei einem grossen Teil der Aufwendungen um gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben handelt (z.B. Fürsorgeleistungen, Schule). Die Steuererträge wurden anhand der aktuellen Daten aus dem Jahr 2006 errechnet. Aufgrund der positiven Wirtschaftslage und der Neueinschätzungen der Liegenschaften rechnet man mit leicht höheren Steuererträgen. Das erwartete Defizit kann aus dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden. Der Gemeinderat Arth beantragt den Stimmberechtigten, den Steuerfuss für das Jahr 2007 auf 185 Prozent zu belassen.
Nachkredite zu Lasten der Laufenden Rechnung 2006
Die Nachkredite für das Laufende Jahr, welche von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung genehmigt werden müssen, betragen Fr. 90’963.50. Die Details zu den Budgetüberschreitungen können der Botschaft entnommen werden.
Gemeindewerke Arth mit ausgeglichenem Budget
Im nächsten Jahr wird beim Elektrizitätswerk Arth (EW) mit einem geringen Gewinn von Fr. 8’000.00 gerechnet. Dabei wurde bei einem Aufwand von Fr. 9’391’600.00 ein Ertrag von Fr. 9’399’600.00 budgetiert. Das EW Arth geht von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum aus. Zurzeit sind rund 350 Wohneinheiten in der Gemeinde Arth im Bau oder in Planung. Aufgrund dieser Vorgabe wurde eine Stromverbrauchszunahme von +3 % gegenüber dem Vorjahr budgetiert. Die Kosten für den Stromeinkauf von der Elektrizitätswerk Altdorf AG steigen im Jahr 2007 um rund 17 %. Die Gründe sind einerseits der Rückgang der eigenen Stromproduktion aus Wasserkraft infolge längerer Trockenheit und andererseits das Ausweichen auf den Einkauf von teurerem Importstrom.
Die seit dem 1. April 2000 gültigen Stromtarife bleiben für die Kunden jedoch auch im Jahr 2007 unverändert. Geringe Anpassungen müssen nur bei Spezialtarifen vorgenommen werden. Die höheren Kosten für den Stromeinkauf von rund Fr. 600’000.00 werden aus der Laufenden Rechnung 2007 und Entnahme aus dem Tariffonds gedeckt.
Für das Wasserwerk Arth (WW) wird bei einem Aufwand von Fr. 893’600.00 und Einnahmen im gleichen Betrag ein ausgeglichenes Budget vorgelegt. Auch beim Wasserwerk wird aufgrund der regen Bautätigkeit mit einer Trinkwasserverbrauchszunahme gerechnet (+ 2,5 %). Die seit dem 1. Januar 1981 gültigen Wassertarife können unverändert belassen bleiben.
Das stetige Bevölkerungswachstum und die vermehrt auftretende Trockenheit verlangen nun den Bau des geplanten Grundwasserpumpwerkes Feld in Arth. Der Standort ist so gewählt, dass auch bei längeren Trockenperioden genügend Grundwasser gefördert werden kann. Die definitive Ausscheidung der Quellwasserfassung Tennmatt sollte im Jahr 2007 abgeschlossen werden. Gleichzeitig ist geplant, die Filteranlage der Tennmattquellen zu ersetzen.
Neuer Konzessionsvertrag mit dem Elektrizitätswerk Schwyz
Der erste Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Arth und dem Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) wurde für das „Verteilgebiet Rigi“ im Jahr 1975 abgeschlossen. Ende 1999 ist der Vertrag zwar ausgelaufen, erneuerte sich ohne Kündigung jedoch stillschweigend immer wieder um zwei weitere Jahre. Aufgrund von bevorstehenden Investitionen ist das EWS darauf angewiesen, mit den Bezügergemeinden neue, langfristige Verträge abzuschliessen. Des Weiteren muss eine allfällige Liberalisierung des Strommarktes berücksichtigt werden. Mit dem Abschluss des neuen Konzessionsvertrages sichert sich die Gemeinde Arth für die nächsten zwanzig Jahre den Betrieb des Versorgungsnetzes und die Lieferpflicht des EWS im Verteilgebiet Rigi. Finanzielle Nachteile würden der Gemeinde bei einer Marktöffnung nicht entstehen. Das EWS strebt die Konzessionserneuerungen gleichzeitig mit weiteren Bezügergemeinden an (z.B. Gersau, Ingenbohl-Brunnen, Morschach, Alpthal). Es ist vorgesehen, nach der Beratung an der Gemeindeversammlung am 11. März 2007 darüber abzustimmen. Der Gemeinderat Arth empfiehlt den Stimmbürgern die Annahme des neuen Konzessionsvertrages.
Einbürgerungen
Alle Einbürgerungsgesuche wurden aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und nach den Weisungen des Regierungsrats des Kantons Schwyz geprüft. Das Bürgerrecht der Gemeinde Arth wird nur Bewerberinnen und Bewerbern erteilt, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
Keine Vorstrafen, keine hängigen Verfahren (Vorlegen eines aktuellen Strafregisterauszugs, direkte Nachfrage bei der Kantonspolizei Schwyz) - Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern (Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch, bei Ehepaaren beide Partner)
- Geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse
Regelmässiges Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts (z.B. Arbeitsstelle, AHV), keine Abhängigkeit von staatlicher Hilfe (z.B. Sozialhilfe), keine Verlustscheine, keine hohen Betreibungssausstände, rechtzeitige Bezahlung der Steuern Jugendliche: Sie verfügen über einen Ausbildungsplatz (Lehrstelle, weiterführende Schule) - Vertrautheit mit dem Umfeld und den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Bräuchen
Kenntnisse über die Eigenheiten der Gemeinde Arth. Grundwissen über die Geschichte und Geografie der Schweiz. - Kenntnisse über die mit dem Schweizer Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten
Politische Kenntnisse über den Aufbau des Schweizer Staates sowie die Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers
Alle in der Folge genannten Bewerberinnen und Bewerber erfüllen sämtliche der obgenannten Kriterien. Der Gemeinderat Arth beantragt, sie an der Gemeindeversammlung ins Bürgerrecht der Gemeinde Arth aufzunehmen:
- BESIC Elvedin, Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, Goldau
- BESIC Selma, Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina, Goldau
- NITHIYANANDAN Senthuran, Staatsangehöriger von Sri Lanka, Goldau
- SHALA Korab, Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro, Goldau
- SHALA Mejreme, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro, Goldau
- SIMONI-MALIQI Nikollë und Antoneta mit den Kindern Jozef, Liridon und Dominik, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro, Arth
- SRIKUNALAN Shalini, Staatsangehörige von Sri Lanka, Goldau
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