Zum Rodungsgesuch Teilnutzungsplanung Schutt/Campus im Projekt «ESP Bahnhof Süd» Goldau
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Schumett Immobilien AG gutgeheissen und das fehlerhafte Lärmgutachten bemängelt. Für die Gemeinde Arth ist dies ein bitterer Entscheid und ein herber Rückschlag mit dem gesamten ESP Projekt Bahnhof Süd. Jetzt muss für das Rodungsgesuch ein neues Lärmgutachten erstellt werden.
Für die Gemeinde Arth und die Teilnutzungsplanung Schutt/Campus wird das unweigerlich zu enormen Verzögerungen kommen. Zudem wird das etliche 10‘000 Franken kosten. Da stellt sich die Frage, ob der gesprochene Planungskredit tatsächlich noch reicht. Interessant ist dabei, dass die Gemeinde Arth die Bevölkerung weder über die «RigiPost», den «Boten der Urschweiz» oder die gemeindeeigene Homepage informierte. Vorgängig wurde in den Medien stets über den Stand der Gerichtsverfahren orientiert. Und jetzt herrscht Stillschweigen, wieso?
Das Verwaltungsgericht hat richtig erkannt, dass im neuen Lärmgutachten auch die Liegenschaften des Weiherweges berücksichtigt werden müssen, genau das war unser Ziel. Die geplante Schuttstrasse führt neu genau in unser Wohnquartier.
Ein weiterer Ausbau ist nur möglich, wenn die Grundeigentümer dazu gewillt sind, noch mehr Land abzutreten und das bezweiflen wir. Diese Fehlplanung des Eisenbahnweges rächt sich jetzt und die errechnete Verkehrsmenge von der Schuttstrasse kann durch den Eisenbahnweg nicht geschluckt werden.
Jetzt wird einfach weiter geplant und Geld der Steuerzahler der Gemeinde Arth und des Kantons Schwyz verschleudert. Wie ein Bumerang kommen die alten Sünden auf die Gemeinde Arth zurück.
Schumett Immobilien AG, Weiherweg 1, Goldau
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