Das Gebäude und die Umgebung der früheren Lampenfabrik in Goldau sind mit Quecksilber belastet. Nun kann die Sanierung der Umgebung starten, die Baubewilligung liegt vor.
Jürg Auf der Maur, Bote der Urschweiz
Unabhängig davon muss aber auch die Umgebung des Gebäudes von den Altlasten befreit und saniert werden. «Wir wollen nicht, dass das Projekt der Weiterentwicklung des Bahnhof-Süd-Areals am Schluss wegen dieser Quecksilberbelastung zurückgebunden wird», erklärte der Arther Gemeindepräsident Ruedi Beeler bereits im vergangenen Sommer dem «Boten der Urschweiz».
Damals wurden auf dem Bauamt Pläne für ein umfassendes Altlastensanierungsprojekt für die Umgebung aufgelegt. Ziel war, die Boden- und Umgebungssanierung noch im Spätsommer anzupacken und bis Ende Jahr abschliessen zu können. Gegen diese Pläne führte der Schwyzer Heimatschutz jedoch Beschwerde, es kam zu Verzögerungen.
Sanierung wird rund zwei Millionen Franken kosten
«Wir haben jetzt eine rechtlich gültige Baubewilligung», freut sich der Arther Gemeinderat Andreas Imlig. Konkret: Der Heimatschutz hat auf einen Weiterzug seiner Beschwerde verzichtet. Damit kann die Liegenschaft respektive die offenen Flächen um das Gebäude herum von der bestehenden Quecksilberbelastung «entgiftet», also saniert werden.
«Wir gehen davon aus, dass wir noch in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnen können», ergänzt Imlig. Die Gespräche mit den zuständigen Unternehmen seien aber erst noch zu führen.
Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan sei man, so Imlig, nun rund sechs Wochen in Verzug. Die Kosten wurden bei Baueingabe auf rund zwei Millionen Franken geschätzt. Inzwischen hat aber insbesondere die Teuerung im Bauwesen wohl auch hier Spuren hinterlassen. Da es sich um einen sogenannten Pflichtauftrag handelt, haben die Grundeigentümer beziehungsweise stellvertretend die Gemeinde jedoch gar keine Wahl und müssen diese Sanierung durchführen.
Bund und Kanton beteiligen sich an den Kosten
Die Hauptlast – rund 80 Prozent – werde also die öffentliche Hand übernehmen müssen, denn die Verursacherin der Quecksilberverschmutzung, die Luxram Licht AG, existiert nicht mehr. Andere Eigentümer stellen sich auf den Standpunkt, in den Besitz der kontaminierten Liegenschaften gekommen zu sein, ohne von der Verschmutzung etwas gewusst zu haben.
Bund und Kanton werden sich an den Gemeindeausgaben beteiligen, sodass zwar die öffentliche Hand, nicht aber die Gemeinde Arth alleine die Kosten zu tragen hat. Der Kanton hat eine Kostenbeteiligung bereits bei der Baueingabe signalisiert.
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