Mit dem ständigen Anwachsen der Wolfsbestände wird die Nutztierhaltung und damit die Alp- und Berglandwirtschaft in weiten Gebieten der Schweiz gefährdet. Wiederkehrende Wolfsrisse trotz Herdenschutzmassnahmen führen dazu, dass vielerorts die Bewirtschaftung aufgegeben wird. Damit beschleunigt sich die Vergandung der Alpflächen, die Pflanzenvielfalt nimmt ab und Murgänge zu. Die betroffenen Gebiete verunstalten das Landschaftsbild.
Das revidierte Jagdgesetz ermöglicht es, vorausschauend zu handeln. Präventivabschüsse von Wölfen sind streng geregelt und nur nach Anhörung durch das Bafu erlaubt. Der Bestand des Wolfes, der in Europa nicht mehr von der Ausrottung bedroht ist, soll nach klaren Vorgaben reguliert werden können.
Von Abschüssen auf Vorrat oder gar Ausrottung kann keine Rede sein. Denn das Jagdgesetz schreibt vor, dass die Population erhalten werden muss. Der massvollen Änderung des Jagdgesetzes am 27. September ist deshalb zuzustimmen.
Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz
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