Zivilschutzorganisation Arth-Lauerz (ZSO)
 
Beim Wort Zivilschutz denken die meisten an Krieg und Luftschutz. Dabei hat sich der Aufgabenkreis des Zivilschutzes auf eine umfassende Katastrophenhilfe ausgeweitet, bei welcher das Überleben / Weiterleben des Menschen ganz im Vordergrund steht.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden im Zivilschutz organisationspflichtig. Die Zusammenlegung von örtlichen Schutzorganisationen ist zulässig.

Die Gemeinden Arth und Lauerz lösen die Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Zivilschutzmassnahmen gemeinsam. Die sogenannte Leitgemeinde ist die politische Gemeinde Arth. Der ZS-Block Lauerz wird in die generelle Zivilschutzplanung der ZSO der Gemeinde Arth einbezogen. Der Stab der Ortsleitung Arth-Lauerz setzt sich aus Zivilschutzpflichtigen beider Gemeinden zusammen. Kaderplanung und Einteilung sind Sache der Ortsleitung. Die Zivilschutzstellen werden jedoch getrennt geführt. Die Kosten der Zivilschutzstellen sind durch die Gemeinden nach Aufwand zu übernehmen. Die Kosten für die Erstellung und den Betrieb gemeinsamer Anlagen wie z. B. Sanitätshilfsstelle, Ortskommandoposten, Sanitätsposten usw. werden nach einem speziellen Kostenverteiler nach Einwohnerzahl durch die Gemeinden übernommen. Die Führung des Rechnungswesens obliegt der Gemeinde Arth.



[Seitenanfang][Zurück]