An der Mitgliederversammlung vom 13. Januar fasste die FDP Arth-Oberarth-Goldau nach intensiven Diskussionen die Parolen für die Mieterverbandsinitiative und die Änderung des Antirassismusgesetzes «Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung».
Persönliche Freiheit sicherstellen
Die Ergänzung des Antirassismusartikels im Strafgesetzbuch mit der Strafbarkeit von «Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung» gab mehr zu diskutieren, Man fragte sich, ob es nun wirklich nötig sei, noch mehr Gruppierungen in das Antirassismusgesetz hineinzuschreiben bzw. «unter Schutz zu stellen». Auch wurde aber aufgeworfen, dass freie Meinungsäusserung und Hassaufrufe nicht verwechselt werden dürfen und offenbar hier ein Riegel geschoben werden muss, um dies klarzustellen. Der Vorschlag kam sogar auf, dass das Antirassismusgesetz eigentlich ersetzt werden könnte durch ein allgemeines Gesetz gegen Hassaufrufe. Denn das sei ja der wahre Grund, weshalb es offenbar solche Normen brauche.
Nach verschiedenen Statements wurde klar: Es sei eine Abwägung zwischen der Sicherstellung und dem Schutz des selbstbestimmten Lebens versus zwei neuer Wörter im Strafgesetzbuch. Die Ortspartei der FDP gewichtete die Gewährleistung der persönlichen Freiheit höher und entschied einstimmig die Ja-Parole entgegen der Kantonalpartei.
Parolen FDP
NEIN zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
JA zur Änderung StGB «Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung»
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