Zur Busschlaufe in Arth

Sehr geehrter Herr Rüegsegger. Sie wohnen sicher nicht am Rand einer Gemeinde und haben sicher auch ein Auto, sodass Sie auf den ÖV nicht gross angewiesen sind. Was ist aber mit den Anwohnern, denen man fünf Haltestellen wegnimmt, sodass man bis einen Kilometer oder mehr laufen muss und zum Teil ohne Trottoir?

Sie werden antworten, man könne es nicht allen recht machen. Einverstanden, aber wenn man Siedlungen wie in Arth zwischen Klostermatt und Rufibach die Gelegenheit wegnimmt, den ÖV zu benützen, dann ist das mehr als fraglich. Zudem kommt hinzu: Das Seeufer und den See zu verschandeln mit einer teuren Busschlaufe, das ist ebenso fragwürdig. Der Kanton Schwyz mit der Gemeinde Arth und der Kanton Zug mit der Gemeinde Walchwil haben es in eineinhalb Jahren oder sogar länger nicht fertiggebracht, eine Lösung zu finden. Durch die Einsprachen verzögert sich eine Lösung, wie lange, weiss niemand.

Dafür betreibt man zwei neue Buslinien, 525/526, wovon eine, 526, nur fünf Kurse am Tag hat, Brunnen bis Rotkreuz. Dazu kommt, dass Alt-Regierungsrat Othmar Reichmuth schrieb, man müsse nicht doppelspurig fahren und zeitlich habe man länger. Das kann man nicht gelten lassen. Fährt man da nicht auch doppelspurig oder sogar mehrspurig?

Ich hoffe sehr, dass man bei der Fahrplangestaltung 2021 diese Agglomeration Klostermatt bis Rufibach wieder berücksichtigt, auch wenn es nur jede Stunde ein Bus ist. Mit etwas gutem Willen könnte man den Busbetrieb 21 bis Walchwil/St. Adrian mit Anschluss aufrechterhalten, und dann braucht es keine zusätzliche Busschlaufe.


Peter Blaser, Arth