Am Abstimmungswochenende vom 15. Mai 2022 ist auf Bundesebene über die Änderung des Filmgesetzes, über Änderung des Transplantationsgesetzes und über Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu entscheiden. In der Gemeinde Arth ist über den Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, und über die Verwaltungsreform 2022 – d.h. über die Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung abzustimmen.

Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Bundesvorlagen und der beiden Vorlagen der Gemeinde Arth.

Ja zur Änderung des Filmgesetzes

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Dazu sollen nun auch die global tätigen Streamingdienste verpflichtet werden, da diese in der Schweiz gut verdienen, indem sie im Vergleich zum Ausland sehr hohe Gebühren verlangen. Zudem muss das Angebot dieser Streamingdienste zu 30 % aus Filmen oder Serien bestehen, welche in Europa produziert werden. Die Anliegen für die Änderung des Filmgesetzes sind moderat und angemessen. Frankreich und Italien verlangen eine Abgabe von 26 % bzw. 20 % des Umsatzes. Die einheimische Filmproduktion kann damit namhaft unterstützt werden. Deshalb Ja zur Änderung des Filmgesetzes.

Ja zu Änderung des Transplantationsgesetzes

Mit Organspenden kann bei Menschen, die auf neue Organe angewiesen sind, die Lebensqualität verbessert oder gar das Überleben gesichert werden. In der Schweiz kann der Bedarf nach Spenderorganen bisher bei weitem nicht abgedeckt werden. Bisher dürfen in der Schweiz Organe für andere Personen entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Allerdings wird bereits heute bei den Angehörigen nachgefragt, ob Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Spenderausweis vorliegt und die verstorbene Person für eine Spende in Frage kommt. Neu sollen Organe entnommen werden können, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Dazu wird neu ein nationales Register geschaffen, wo jeder die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende vermerken kann. Wenn jemand dort seinen Willen nicht kundgetan hat, können wie bisher die Angehörigen die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Deshalb Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes

Die Schweiz gehört derzeit zum sog. Schengen-Sicherheitsverbund. Sie ist vollständig umgeben von Schengen-Staaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über 10 Jahren mit der Frontex zusammen und finanziert diese auch teilweise. Die Frontex soll nun im Rahmen einer Reform für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ausgebaut werden, weshalb sich die Schweiz personell und finanziell stärker beteiligen muss. Gegen allfällige Grundrechtsverstösse der Frontex-Mitarbeiter wird neu eine Aufsicht installiert. Wenn die Schweiz sich an dieser Reform nicht beteiligen will, muss sie mit einem Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund rechnen. Dadurch würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Das würde für den Grenzverkehr sehr mühsam und zudem sehr teuer. Die Schweiz würde zudem neben dem gesamten Schengen-Raum zu einem separaten Asyl-Hotspot, was einen riesigen Aufwand verursachen würde. Zudem bekämen die Schweizer Polizeiorgane aus dem Schengen-Raum keine Informationen betreffend Straftaten bzw. gesuchten Straftätern mehr. Das wäre für die Schweiz ein Riesenverlust, weil jährlich bei den Schweizer Anfragen bis zu 20’000 Treffer beim Schengen-Info-System erzielt werden. Der Ausschluss aus dem Schengen-Sicherheitsverbund wäre für die Schweiz schlichtweg eine Katastrophe. Deshalb Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

Ja zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

Die Umzonung an der Centralstrasse ist sinnvoll und dient der sog. Innenentwicklung der Gemeinde Arth. Dem Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau, ist deshalb zuzustimmen.

Verwaltungsreform 2022 – Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung

Mit der Verwaltungsreform 2022 soll der/die jeweilige Gemeinderat/rätin als Ressorvorsteher/in von personellen Belangen entlastet werden. De facto war das bisher schon so. Die Gemeinderäte/innen geben einzig die Personalführung ihres jeweiligen Abteilungsleiters ab (Ausnahme: Rektor), die bisher unterschiedlich bis gar nicht wahrgenommen wurde. Alle anderen Aufgaben bleiben wie bisher. So sind die Gemeinderäte/innen nach wie vor Ansprechpartner für Anliegen aus der Bevölkerung und tragen die Fachverantwortung ihrer Ressorts. Auch bei der Anstellung des Kaders und der Mitarbeitenden samt deren Entlöhnung ändert sich faktisch gar nichts. Es wird einzig die rechtliche Grundlage für die bisher gelebte Praxis geschaffen. Der Verwaltungsreform 2022 bzw. der Änderung der Personal- und Besoldungsverordnung ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 15.5.2022

JA zur Änderung Filmgesetz

JA zur Änderung Transplantationsgesetz

JA zur Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand

JA zum Teilzonenplan Centralstrasse, Goldau

JA zur Verwaltungsreform 2022 – Änderung Personal- /Besoldungsverordnung

Die Mitte Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst