Hier und in der RigiPost vom 13. September 2001 hat die CVP für die Gemeinde Arth eine Steuersenkung von 40 % verlangt und dies kurz und sachlich begründet. In der Rigi-Post vom 20. September 2001 hat der Gemeindesäckelmeister Erwin Zurfluh mit einer überaus gehässigen Stellungnahme die CVP betreffend der Steuersenkungsforderung angegriffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau missbilligt vehement die unsachlichen Anwürfe des amtierenden Säckelmeisters, dessen Ziel es offenbar einzig war, die CVP herabzuwürdigen und anzufeinden. Dazu wird nachfolgend kurz Stellung genommen. Zudem wird die realistische Steuersenkung von 40 % mit Zahlen belegt.
Schlechte Politkultur
Die Forderung der CVP nach einer Steuersenkung von 40 % war in der Rigipost anständig und sachlich formuliert. Die Stellungnahme des amtierenden Säckelmeisters fiel indessen gehässig und polemisierend aus. Es ging ihm offenbar ausschliesslich darum, die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und anzufeinden. Seine unsachlichen Äusserungen waren nicht nur völlig überflüssig, sondern auch eines Mitglieds des Gemeinderats unwürdig.
Nur kurze Steuerfussdiskussion möglich
Die Diskussion betreffend dem Steuerfuss kann faktisch nur sehr kurz geführt werden, weil der Gemeinderat Arth bis 8. Oktober 2001 den Voranschlag 2002 mit dem Steuerfussantrag der kantonalen Finanzverwaltung bzw. dem Regierungsrat zur Genehmigung zu präsentieren hat, dies gemäss der Übergangsbestimmung in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes. Wer also auf der Stufe Gemeinde beim Steuerfuss 2002 mitwirken will, muss dies vor dem 8. Oktober 2001 tun.
Mitwirkung der CVP bei der Finanzpolitik
Offenbar ist sich der Gemeinderat Arth und insbesondere der Säckelmeister Erwin Zurfluh nicht gewohnt, dass eine politische Partei in der Finanzpolitik mitreden will. Da indessen ab 2002 insbesondere auch die Gemeinde Arth volle Finanzautonomie haben wird, nimmt sich die CVP Arth-Oberarth-Goldau des Recht heraus, in diesem wichtigen Bereich mit zu reden. Mit dem Presseartikel vom 13. September 2001 wollte die CVP ohne grosse Rechnerei die Steuerfussdiskussion auslösen. Nachdem aber der Herr Säckelmeister halbwahre Zahlen in der RigiPost präsentiert hat, kommt die CVP leider nicht umhin, einige Rechenoperationen vorzuführen.
Steuersenkung von 40 % realistisch
Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.— vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Beiträge für Polizeiposten, an Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Posten betrugen im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.—. Die Lehrerbesoldungsbeiträge des Kantons im Jahre 2000 beliefen sich auf total Fr. 3’553’194.— (nicht Fr. 3.8 Mio. weniger als ab 2002, wie der Säckelmeister in der RigiPost falsch behauptet hat: vgl. Rechnung 2000 unter Kindergarten und Primarschule). Der Grundstückgewinnsteuerertrag im Jahr 2000 machte Fr. 395’701.— aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.— mehr als bisher (Fr. 6’400’800.– plus Fr. 597’074 abzüglich Fr. 3’553’194.— abzüglich Fr. 395’701.—). Um diesen Betrag sollte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand entlastet werden. 215 % geteilt durch den bisherigen Steuerertrag von Fr. 13’786’603.— x Fr. 10’737’624.— (Fr. 13’786’603.— abzüglich Fr. 3’048’979.—) ergibt einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 %, weshalb die geforderte Senkung von 215 % auf 175 % bei gleichen oder sogar noch leicht gesteigerten Ausgaben ohne weiteres möglich ist. Bei Betrachtung der Zahlen der Jahre 1997-1999 ergibt sich mit den neuen Zahlungen des Kantons eine Nettomehrleistung des Kantons von durchschnittlich ca. 3.3 Mio. Franken, was einem Steuerfuss von gerundet 164 % entsprechen würde. Kommt hinzu, dass der kanto-nale Finanzausgleich für die Gemeinde Arth von der kantonalen Finanzverwaltung auf einem Normsteuerfuss von 170 % berechnet wurde.
Daraus erhellt unmissverständlich und leicht nachrechenbar, dass die von der CVP verlangte Steuersenkung um 40 % von 215 % auf 175 % angemessen und keineswegs übertrieben ist.
Leistungssteigerungen
Sollte der Gemeinderat Leistungssteigerungen von mehr als 5 % einer Steuereinheit (5 % = Fr. 320’618.—) vor haben, so müssten solche Vorhaben (z.B. verbesserte Leistungen im Schulbereich, Erhöhung Betrag Jugendtreff, Beitrag ausserfamiliäre Kinderbetreuung, etc.) geprüft werden. Sinnvolle und begründete Leistungssteigerungen würde die CVP Arth-Oberarth-Goldau aller Voraussicht nach mittragen.
Die CVP ist sich ihrer politischen Verantwortung in der Gemeinde Arth bewusst. Gerade deshalb hat sie die Steuerfussdiskussion rechtzeitig aufgenommen.